Die Umweltgesetze in Europa ändern sich rasant und werden jedes Jahr anspruchsvoller. Im Zentrum dieser Entwicklung steht die Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, kurz EPR). Die Idee dahinter klingt einfach: Hersteller sollen für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich sein und die Kosten für Recycling tragen. In der Praxis ist das aber oft alles andere als einfach. Denn jedes Land hat eigene Gesetze, Fristen und Meldeformate. Hier kommt der EPR Bevollmächtigte ins Spiel.
Er vertritt Hersteller, die in einem Land keine Niederlassung haben, und stellt sicher, dass die lokalen EPR-Pflichten erfüllt werden. Eigentlich sollen Bevollmächtigte die Dinge einfacher machen. Aber den passenden Bevollmächtigten für jedes Land und für verschiedene Abfallströme wie Verpackungen, Elektrogeräte (WEEE) oder Batterien zu finden, kann ziemlich mühsam sein.
In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über Bevollmächtigte im Rahmen von EPR wissen müssen: Welche Rolle sie haben, für welche Abfallströme sie gebraucht werden und vor allem, wie du den richtigen findest.
TL;DR
- EPR Bevollmächtigte übernehmen EPR-Pflichten für Hersteller in EU-Ländern, in denen diese keine eigene Niederlassung haben.
- Sie sind in der EU bereits für WEEE (Elektroaltgeräte) und Batterien vorgeschrieben und werden ab August 2026 auch für Verpackungen verpflichtend.
- Wenn ein Hersteller in einem Mitgliedstaat verkauft, dort aber nicht ansässig ist, muss er einen Bevollmächtigten ernennen.
- Aufgaben sind in der Regel Registrierung, Mengenmeldungen und Kommunikation mit den nationalen Behörden.
- Jedes EU-Land kann einen eigenen Bevollmächtigten verlangen, was für Online-Händler viel Aufwand und Kosten bedeutet.
- Die Auslagerung an einen zentralen Service-Anbieter spart Zeit und reduziert Komplexität.
Die Rolle eines EPR Bevollmächtigten heute
Ein EPR Bevollmächtigter ist eine juristische Person, die von einem Hersteller offiziell benannt wird, um bestimmte regulatorische Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung zu übernehmen. Er fungiert als Schnittstelle zwischen Hersteller und nationalen Behörden und sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben im jeweiligen Land eingehalten werden.
Das Konzept ist bisher besonders aus dem Bereich Elektro- und Elektronikgeräte (Waste of Electrical and Electronic Equipment, kurz WEEE) bekannt. Dort benennen Hersteller schon seit Jahren WEEE Bevollmächtigte, um sich in den jeweiligen EU-Staaten registrieren zu lassen, Mengen zu melden und die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen. Mit neuen EU-Regelungen, etwa der Batterienverordnung oder der neuen Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR), weitet sich die Rolle der Bevollmächtigten deutlich aus.
Neben der Registrierung übernehmen EPR Bevollmächtigte in vielen Ländern auch die laufende Kommunikation mit Behörden und Systemen, reagieren auf Rückfragen, begleiten Audits oder Prüfungen und kümmern sich um Meldungen der Verpackungsmengen und/oder verkauften Produkte.
Der Leistungsumfang kann sich allerdings von Land zu Land stark unterscheiden. Deshalb ist es wichtig, genau zu prüfen, welche Services ein Bevollmächtigter tatsächlich anbietet und ob diese zu den eigenen Compliance-Bedürfnissen passen.
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Aktuelle Herausforderungen für Hersteller
Die Einhaltung der EPR-Pflichten in Europa ist komplex, weil jedes Land sein eigenes System hat. Meldefristen können monatlich, quartalsweise oder jährlich wiederkehren. Gebühren werden unterschiedlich berechnet und die Datenanforderungen reichen von einfachen Mengenmeldungen bis zu sehr detaillierten Informationen.
Diese Unterschiede erschweren die Zusammenarbeit zwischen Herstellern und ihren Bevollmächtigten. Ohne klare Absprachen und eindeutige Verträge kommt es leicht zu Missverständnissen, die in verpassten Fristen oder fehlerhaften Meldungen enden.
Die Folgen von Nicht-Compliance können gravierend sein: Abmahnungen, Bußgelder und sogar Verkaufsverbote auf Online-Marktplätzen gehören dazu.
Bevollmächtigter für WEEE und Batterien
Bevollmächtigte für WEEE gibt es schon seit vielen Jahren. Die EU-WEEE-Richtlinie (2012/19/EU) schreibt seit 2012 vor, dass Hersteller ihre Pflichten zu Elektroaltgeräten erfüllen müssen, einschließlich Rücknahme, Meldungen und Zahlung von Recyclingkosten. Der Verkauf von Elektroprodukten in EU-Ländern ist nur erlaubt, wenn man dort ansässig ist und alle Vorschriften erfüllt, oder wenn man einen WEEE Bevollmächtigten ernennt.
In Deutschland schreibt das ElektroG vor, dass Unternehmen ohne deutsche Niederlassung einen WEEE Bevollmächtigten in Deutschland benennen müssen. Deutsche Online-Händler wiederum brauchen in jedem anderen EU-Land, in das sie verkaufen, einen lokalen WEEE Bevollmächtigten, wenn sie dort keine Niederlassung haben. Beispiel: Ein deutscher Shop, der Kopfhörer nach Frankreich verkauft, ohne dort registriert zu sein, muss einen WEEE Bevollmächtigten in Frankreich ernennen. Das gleiche Prinzip gilt auch für die Elektrogesetze aller anderen EU-Länder, sodass grenzüberschreitende Verkäufe ohne ARs nicht möglich sind.
Ähnliche Pflichten gelten auch für Batterien. Die neue EU-Batterienverordnung (EU 2023/1542) schreibt ab dem 18. August 2025 die Ernennung eines Batterien-Bevollmächtigten vor. Unternehmen, die Batterien in ein EU-Land verkaufen, in dem sie nicht ansässig sind, müssen dort einen Bevollmächtigten benennen.
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Bevollmächtigter für Verpackungen nach der PPWR
Bald gelten dieselben Regeln auch für Verpackungen. Damit sind praktisch alle Online-Händler in der EU betroffen. Die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) schreibt in Artikel 45(3) die Pflicht zur Ernennung eines Bevollmächtigten für Verpackungen vor.
Hersteller aus der EU müssen in jedem Mitgliedstaat, in dem sie verkaufen, einen EPR Bevollmächtigten für Verpackungen ernennen, außer in dem Land, in dem sie ihren eigenen Sitz haben. Für Hersteller aus Drittländern (außerhalb der EU) können die Mitgliedstaaten ebenfalls die Ernennung eines Bevollmächtigten verlangen. Diese Regel tritt am 12. August 2026 in Kraft.
Ausnahmen gibt es bisher nicht: Selbst Kleinstunternehmen, die nur gelegentlich ins Ausland verkaufen, müssen für jedes Zielland einen Bevollmächtigten benennen. Die PPWR verpflichtet außerdem alle EU-Länder, spätestens bis Oktober 2027 nationale Herstellerregister für Verpackungen einzurichten. Der genaue Umfang der Zuständigkeiten der Bevollmächtigten in jedem Land wird mit dem Näherrücken dieses Termins klarer werden.
Kritiker*innen befürchten, dass diese Pflicht zu Überregulierung und zusätzlichen Handelshemmnissen führen wird. Für Händler bedeutet sie vor allem mehr Aufwand und Kosten. Ohne vorausschauende Planung wird es schwer, rechtzeitig compliant zu werden.
So finden Sie den richtigen EPR Bevollmächtigten
Um Ihre EPR-Strategie zukunftssicher zu machen, sollten Sie proaktiv vorgehen. Dazu gehört: rechtzeitige Registrierung in den relevanten EPR-Systemen, sorgfältige Datensammlung und die Auswahl erfahrener EPR Bevollmächtigter in jedem Zielland.
Schritt-für-Schritt-Ansatz
1. Identifizieren Sie die Länder, in denen Sie „Verpackungen in Verkehr bringen“.
Dies ist die erste Verkaufsstelle: dort, wo Sie D2C verkaufen. In einigen Fällen kann auch der B2B-Verkauf eine EPR-Verantwortung begründen, wenn Ihre verkauften Waren direkt von den Unternehmen verwendet werden (z. B. wenn Sie Büromöbel an Unternehmen über Grenzen hinweg verkaufen). Erstellen Sie eine Liste aller relevanten EU-Mitgliedstaaten.
2. Priorisieren Sie Länder nach Risiko / Umsatz / Komplexität.
Beginnen Sie mit den großen Märkten (DE, FR, IT, ES, PL) und dann mit den kleineren. So können Sie das Compliance-Risiko schnell reduzieren.
3. Suchen Sie nach Kandidaten
- Nationale PROs/Behördenregister (Producer Responsibility Organizations oder nationale Register): Diese verfügen oft über Listen, Anforderungen und empfohlene Partner (z. B. CONAI in Italien, Ecoembes in Spanien).
- Spezialisierte EPR/PPWR-Dienstleister (One-Stop Authorized Representative Services): Anbieter wie ecosistant bieten an, die Ernennung von ARs in mehreren Ländern für Sie zu übernehmen. Dies ist oft der schnellste Weg.
4. Parallel dazu: Standard-Informationsanfrage
Senden Sie Ihren Kandidaten eine kurze Mail mit Standardfragen zu Umfang, Haftung, Preisen, Berichtsfrequenz, POA & Formalitäten sowie Kündigungsbedingungen.
5. Due Diligence & Vertragsverhandlung
Lesen Sie den Vertrag sorgfältig durch und verhandeln Sie die Bedingungen bei Bedarf neu.
6. Ernennung und Vollmacht (POA)
Formalisieren Sie die Ernennung mit einer schriftlichen Vollmacht.
ecosistant ist Ihre Komplettlösung für alle Ihre Bevollmächtigten-Bedürfnisse. Wir empfehlen Ihnen auf unserer digitalen Plattform die am besten auf Ihre Situation zugeschnittenen Compliance-Partner und Lösungen oder übernehmen sogar Ihre komplette EPR-Compliance und fungieren so als Schnittstelle zu all Ihren Bevollmächtigten.
Fazit: Herausforderungen und Lösungen
Schon bald könnte es Realität sein, dass Online-Händler in bis zu 27 EU-Ländern pro Abfallstrom jeweils einen EPR Bevollmächtigten brauchen. Für kleine Unternehmen ist dieser Aufwand kaum zu stemmen und selbst größere Online-Händler kämpfen damit, den Überblick zu behalten. Eine Auslagerung an einen erfahrenen Service-Anbieter kann hier enorm helfen.
Aus unserer Sicht wäre es sinnvoller gewesen, wenn Händler ihre EPR-Pflichten eigenständig erfüllen dürften, ohne pro Land Bevollmächtigte benennen zu müssen. Für Unternehmen außerhalb der EU würde ein einziger Bevollmächtigter für die gesamte EU Sinn machen.
Doch so wie die Regeln nun stehen, müssen sich Online-Händler vorbereiten. Unser Team bei ecosistant unterstützt Sie dabei, Bevollmächtigte in ganz Europa zu finden, Ihre Compliance zu sichern und Ihnen Zeit für Ihr Kerngeschäft zu verschaffen.
FAQ: EPR Bevollmächtigte in Europa
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Ein EPR-Bevollmächtigter ist eine juristische Person, die im Namen eines Herstellers in einem EU-Land handelt, in dem der Hersteller nicht vor Ort vertreten ist.
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) bedeutet, dass Hersteller als Unternehmen, die Produkte zum ersten Mal in Ländern auf den Markt bringen, die Verantwortung für die Abfälle übernehmen müssen, die durch ihre Produkte und deren Verpackungen entstehen. Dies tun sie, indem sie sich bei nationalen Recyclingprogrammen registrieren, regelmäßig Daten zu ihren verkauften Artikeln bereitstellen und entsprechende Recyclinggebühren entrichten.
Der Bevollmächtigte stellt sicher, dass alle EPR-Verpflichtungen erfüllt werden, einschließlich der Registrierung, Berichterstattung und Kommunikation mit den lokalen Behörden.
Sie müssen einen Bevollmächtigten benennen, wenn Sie Produkte in einem EU-Mitgliedstaat verkaufen, in dem Ihr Unternehmen nicht ansässig ist. Dies gilt für Verpackungen, Elektrogeräte (WEEE) und Batterien gemäß den EU-EPR-Vorschriften.
Nein. Jedes EU-Land kann einen eigenen EPR-Bevollmächtigten vorschreiben. Die nationalen EPR-Systeme unterscheiden sich von Land zu Land. Bestimmte Dienstleister können jedoch alle Ihre Bevollmächtigten in ganz Europa für Sie koordinieren.
Ein Bevollmächtigter kümmert sich in der Regel um Registrierungen, meldet Verpackungs- oder Produktmengen und kommuniziert mit Compliance-Systemen und Behörden. Der AR sollte sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die Vorschriften einhält und Strafen vermeidet. Der Umfang der AR-Dienstleistungen kann jedoch je nach Unternehmen variieren. Deshalb sollten Sie sich vor der Auswahl Ihrer Bevollmächtigten gründlich informieren.
Für Bevollmächtigte im Bereich Elektro- und Elektronik-Altgeräte gelten die Vorschriften bereits seit Jahren. Für Batterien schreibt die neue EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) seit dem 18. August 2025 die Verpflichtung zur Benennung eines autorisierten Vertreters vor. Für Verpackungen führt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) die Verpflichtung zur Benennung eines autorisierten Vertreters ab dem 12. August 2026 ein.
Sie riskieren Verstöße gegen Vorschriften, was zu Verwarnungen, Geldstrafen oder sogar Verkaufsverboten führen kann. Online-Marktplätze können Ihre Angebote entfernen oder sperren, wenn Sie die Einhaltung der EPR-Verpflichtungen nicht nachweisen können.
Sie können sich bei nationalen Herstellerverantwortungsorganisationen (PROs), staatlichen Registern oder spezialisierten EPR-Dienstleistern wie ecosistant informieren. Vergleichen Sie Dienstleistungen, Erfahrung, Haftung und Kosten, bevor Sie sich entscheiden.
Ja. Die Anforderung gilt für alle Hersteller, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Umsatz. Selbst kleine Händler, die nur gelegentlich im Ausland verkaufen, müssen in jedem EU-Land, in dem sie verkaufen, einen Bevollmächtigten benennen.
Ein spezialisierter EPR-Dienstleister kann Ihnen dabei helfen, Bevollmächtigte für Verpackungen, WEEE und Batterien in allen EU-Ländern zu finden und zu koordinieren. Er übernimmt die Kommunikation und Berichterstattung und hilft Ihnen so, die Vorschriften einzuhalten und gleichzeitig Zeit und Aufwand zu sparen.
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