Update Dezember 2025: Mögliche Aussetzung der AR-Pflicht für EU-Unternehmen
Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Pflicht zur Ernennung von EPR-Bevollmächtigten für in der EU ansässige Unternehmen bis 2035 auszusetzen. Dies würde Verpackungen, WEEE, Batterien, Einwegplastik und allgemeine Abfälle betreffen. Der Vorschlag muss noch vom Europäischen Parlament und Rat angenommen werden.
Wichtig: Hersteller aus Drittländern sind von der geplanten Aussetzung nicht betroffen. Bestehende Registrierungen über Bevollmächtigte bleiben gültig und alle Hersteller sind weiterhin verpflichtet, sich bei nationalen Producer Responsibility Organizations zu registrieren, um ihre EPR-Pflichten zu erfüllen. Mehr Details finden Sie im Abschnitt „Geplante Vereinfachungen bis 2035“.
Die Umweltgesetze in Europa ändern sich rasant und werden jedes Jahr anspruchsvoller. Im Zentrum dieser Entwicklung steht die Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, kurz EPR). Die Idee dahinter klingt einfach: Hersteller sollen für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich sein und die Kosten für Recycling tragen. In der Praxis ist das aber oft alles andere als einfach. Denn jedes Land hat eigene Gesetze, Fristen und Meldeformate. Hier kommt der EPR Bevollmächtigte ins Spiel.
Er vertritt Hersteller, die in einem Land keine Niederlassung haben, und stellt sicher, dass die lokalen EPR-Pflichten erfüllt werden. Eigentlich sollen Bevollmächtigte die Dinge einfacher machen. Aber den passenden Bevollmächtigten für jedes Land und für verschiedene Abfallströme wie Verpackungen, Elektrogeräte (WEEE) oder Batterien zu finden, kann ziemlich mühsam sein.
Stand Dezember 2025 plant die EU-Kommission allerdings eine wichtige Vereinfachung: Die Pflicht zur Ernennung von Bevollmächtigten soll für in der EU ansässige Unternehmen für bestimmte Abfallströme bis 2035 ausgesetzt werden. Sollte dieser Vorschlag angenommen werden, würde dies die Compliance-Landschaft für EU-Unternehmen vereinfachen. Die grundsätzlichen EPR-Registrierungs- und Meldepflichten bleiben bestehen .
In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über Bevollmächtigte im Rahmen von EPR wissen müssen: Welche Rolle sie haben, für welche Abfallströme sie gebraucht werden und vor allem, wie Sie den richtigen finden.
Inhalt
- TL;DR
- Die Rolle eines EPR Bevollmächtigten heute
- Aktuelle Herausforderungen für Hersteller
- Geplante Vereinfachungen: Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht bis 2035
- Bevollmächtigter für WEEE und Batterien
- Bevollmächtigter für Verpackungen nach der PPWR
- So finden Sie den richtigen EPR Bevollmächtigten
- Fazit: Herausforderungen und Lösungen
- FAQ: EPR Bevollmächtigte in Europa
TL;DR
- EPR Bevollmächtigte übernehmen EPR-Pflichten für Hersteller in EU-Ländern, in denen diese keine eigene Niederlassung haben.
- Stand Dezember 2025: Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Pflicht zur Ernennung von EPR-Bevollmächtigten für in der EU ansässige Unternehmen bis 2035 auszusetzen. Der Vorschlag muss noch vom Parlament und Rat angenommen werden.
- Für Hersteller aus Drittländern bleibt die Bevollmächtigten-Pflicht grundsätzlich so bestehen, wie in den Regelwerken vermerkt.
- Aufgaben von Bevollmächtigten sind in der Regel Registrierung, Mengenmeldungen und Kommunikation mit den nationalen Behörden.
Die Rolle eines EPR Bevollmächtigten heute
Ein EPR Bevollmächtigter ist eine juristische Person, die von einem Hersteller offiziell benannt wird, um bestimmte regulatorische Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung zu übernehmen. Er fungiert als Schnittstelle zwischen Hersteller und nationalen Behörden und sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben im jeweiligen Land eingehalten werden.
Das Konzept ist bisher besonders aus dem Bereich Elektro- und Elektronikgeräte (Waste of Electrical and Electronic Equipment, kurz WEEE) bekannt. Dort benennen Hersteller schon seit Jahren WEEE Bevollmächtigte, um sich in den jeweiligen EU-Staaten registrieren zu lassen, Mengen zu melden und die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen. Mit neuen EU-Regelungen, etwa der Batterienverordnung oder der neuen Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR), weitet sich die Rolle der Bevollmächtigten deutlich aus. Ob der Vorschlag der EU-Kommission vom Dezember 2025 die Regelungen bis 2035 aushebelt, werden EU Parlament und Rat voraussichtlich in den nächsten Monaten entscheiden.
Neben der Registrierung übernehmen EPR Bevollmächtigte in vielen Ländern auch die laufende Kommunikation mit Behörden und Systemen, reagieren auf Rückfragen, begleiten Audits oder Prüfungen und kümmern sich um Meldungen der Verpackungsmengen und/oder verkauften Produkte.
Der Leistungsumfang kann sich allerdings von Land zu Land stark unterscheiden. Deshalb ist es wichtig, genau zu prüfen, welche Services ein Bevollmächtigter tatsächlich anbietet und ob diese zu den eigenen Compliance-Bedürfnissen passen.
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Aktuelle Herausforderungen für Hersteller
Die Einhaltung der EPR-Pflichten in Europa ist komplex, weil jedes Land sein eigenes System hat. Meldefristen können monatlich, quartalsweise oder jährlich wiederkehren. Gebühren werden unterschiedlich berechnet und die Datenanforderungen reichen von einfachen Mengenmeldungen bis zu sehr detaillierten Informationen.
Diese Unterschiede erschweren die Zusammenarbeit zwischen Herstellern und ihren Bevollmächtigten. Ohne klare Absprachen und eindeutige Verträge kommt es leicht zu Missverständnissen, die in verpassten Fristen oder fehlerhaften Meldungen enden.
Die Folgen von Nicht-Compliance können gravierend sein: Abmahnungen, Bußgelder und sogar Verkaufsverbote auf Online-Marktplätzen gehören dazu.
Geplante Vereinfachungen: Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht bis 2035
Im Dezember 2025 hat die EU-Kommission zwei Legislativvorschläge vorgelegt, die die EPR-Compliance für viele Unternehmen erheblich vereinfachen könnten . Die Vorschläge COM(2025) 982 (Batterien und Verpackungen) und COM(2025) 983 (allgemeine Abfälle, WEEE und Einwegplastik) sehen vor, die Pflicht zur Ernennung von Bevollmächtigten für in der EU ansässige Unternehmen bis 2035 auszusetzen.
Was würde sich ändern?
Sollten die Vorschläge angenommen werden, würde die Pflicht zur Ernennung von EPR-Bevollmächtigten für EU-ansässige Unternehmen entfallen. Ein deutscher Online-Händler, der nach Frankreich, Polen und Italien verkauft, müsste dann keine Bevollmächtigten mehr in diesen Ländern benennen.
Für wen gilt die geplante Aussetzung nicht?
Hersteller aus Drittländern (außerhalb der EU) bleiben von der geplanten Erleichterung ausgenommen. Für sie gilt die Bevollmächtigten-Pflicht weiterhin, wo relevant. Ein britischer oder US-amerikanischer Online-Händler muss also weiterhin für bestimmte Abfallströme Bevollmächtigte ernennen.
EPR-Pflichten bleiben bestehen
Die geplante Aussetzung der AR-Pflicht bedeutet nicht, dass EPR-Verpflichtungen wegfallen . Alle Hersteller sind weiterhin verpflichtet, sich bei den nationalen Producer Responsibility Organizations (PROs) zu registrieren, Verpackungs- und Produktmengen zu melden und Recyclinggebühren zu zahlen.
Status und nächste Schritte
Die Legislativvorschläge wurden dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt. Bis zur formellen Verabschiedung gelten die bestehenden Regelungen weiter (Stand Dezember 2025). Bestehende Registrierungen über Bevollmächtigte bleiben gültig und sollten aufrechterhalten werden, bis Klarheit über die endgültige Rechtslage besteht.
Unternehmen sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich darauf vorbereiten, dass die AR-Pflicht für Verpackungen ab August 2026 zunächst wie geplant in Kraft treten könnte, bevor eine mögliche Aussetzung greift.
Bevollmächtigter für WEEE und Batterien
Bevollmächtigte für WEEE gibt es schon seit vielen Jahren. Die EU-WEEE-Richtlinie (2012/19/EU) schreibt seit 2012 vor, dass Hersteller ihre Pflichten zu Elektroaltgeräten erfüllen müssen, einschließlich Rücknahme, Meldungen und Zahlung von Recyclingkosten. Der Verkauf von Elektroprodukten in EU-Ländern ist nur erlaubt, wenn man dort ansässig ist und alle Vorschriften erfüllt, oder wenn man einen WEEE Bevollmächtigten ernennt.
In Deutschland schreibt das ElektroG vor, dass Unternehmen ohne deutsche Niederlassung einen WEEE Bevollmächtigten in Deutschland benennen müssen. Deutsche Online-Händler wiederum brauchen in jedem anderen EU-Land, in das sie verkaufen, einen lokalen WEEE Bevollmächtigten, wenn sie dort keine Niederlassung haben. Beispiel: Ein deutscher Shop, der Kopfhörer nach Frankreich verkauft, ohne dort registriert zu sein, muss einen WEEE Bevollmächtigten in Frankreich ernennen. Das gleiche Prinzip gilt auch für die Elektrogesetze aller anderen EU-Länder, sodass grenzüberschreitende Verkäufe ohne ARs nicht möglich sind.
Ähnliche Pflichten gelten auch für Batterien. Die neue EU-Batterienverordnung (EU 2023/1542) schreibt ab dem 18. August 2025 die Ernennung eines Batterien-Bevollmächtigten vor. Unternehmen, die Batterien in ein EU-Land verkaufen, in dem sie nicht ansässig sind, müssen dort einen Bevollmächtigten benennen. Ob diese Pflicht mit dem Vorschlag der EU-Kommission vom Dezember 2025 bis 2035 ausgesetzt wird, entscheidet sich voraussichtlich in den nächsten Monaten.
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Bevollmächtigter für Verpackungen nach der PPWR
Bald gelten dieselben Regeln auch für Verpackungen. Damit sind praktisch alle Online-Händler in der EU betroffen. Die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) schreibt in Artikel 45(3) die Pflicht zur Ernennung eines Bevollmächtigten für Verpackungen vor.
Die EU-Kommission hat zwar vorgeschlagen, diese AR-Pflicht für EU-ansässige Unternehmen bis 2035 auszusetzen. Bis zur endgültigen Entscheidung sollten Unternehmen jedoch sicherheitshalber davon ausgehen, dass die Regelung ab August 2026 wie ursprünglich geplant in Kraft tritt.
Hersteller aus der EU müssen nach der PPWR-Regelung in jedem Mitgliedstaat, in dem sie verkaufen, einen EPR Bevollmächtigten für Verpackungen ernennen, außer in dem Land, in dem sie ihren eigenen Sitz haben. Für Hersteller aus Drittländern (außerhalb der EU) können die Mitgliedstaaten ebenfalls die Ernennung eines Bevollmächtigten verlangen. Diese Regel tritt am 12. August 2026 in Kraft.
Selbst Kleinstunternehmen, die nur gelegentlich ins Ausland verkaufen, müssen für jedes Zielland einen Bevollmächtigten benennen. Die PPWR verpflichtet außerdem alle EU-Länder, spätestens bis Oktober 2027 nationale Herstellerregister für Verpackungen einzurichten. Der genaue Umfang der Zuständigkeiten der Bevollmächtigten in jedem Land wird mit dem Näherrücken dieses Termins klarer werden.
Kritiker*innen befürchten, dass diese Pflicht zu Überregulierung und zusätzlichen Handelshemmnissen führen wird. Für Händler bedeutet sie vor allem mehr Aufwand und Kosten. Es bleibt abzuwarten, ob der Vorschlag der EU-Kommission angenommen wird.
So finden Sie den richtigen EPR Bevollmächtigten
Um Ihre EPR-Strategie zukunftssicher zu machen, sollten Sie proaktiv vorgehen. Dazu gehört: rechtzeitige Registrierung in den relevanten EPR-Systemen, sorgfältige Datensammlung und die Auswahl erfahrener EPR Bevollmächtigter in jedem Zielland.
Schritt-für-Schritt-Ansatz
1. Identifizieren Sie die Länder, in denen Sie „Verpackungen in Verkehr bringen“.
Dies ist die erste Verkaufsstelle: dort, wo Sie D2C verkaufen. In einigen Fällen kann auch der B2B-Verkauf eine EPR-Verantwortung begründen, wenn Ihre verkauften Waren direkt von den Unternehmen verwendet werden (z. B. wenn Sie Büromöbel an Unternehmen über Grenzen hinweg verkaufen). Erstellen Sie eine Liste aller relevanten EU-Mitgliedstaaten.
2. Priorisieren Sie Länder nach Risiko / Umsatz / Komplexität.
Beginnen Sie mit den großen Märkten (DE, FR, IT, ES, PL) und dann mit den kleineren. So können Sie das Compliance-Risiko schnell reduzieren.
3. Suchen Sie nach Kandidaten
- Nationale PROs/Behördenregister (Producer Responsibility Organizations oder nationale Register): Diese verfügen oft über Listen, Anforderungen und empfohlene Partner (z. B. CONAI in Italien, Ecoembes in Spanien).
- Spezialisierte EPR/PPWR-Dienstleister (One-Stop Authorized Representative Services): Anbieter wie ecosistant bieten an, die Ernennung von ARs in mehreren Ländern für Sie zu übernehmen. Dies ist oft der schnellste Weg.
4. Parallel dazu: Standard-Informationsanfrage
Senden Sie Ihren Kandidaten eine kurze Mail mit Standardfragen zu Umfang, Haftung, Preisen, Berichtsfrequenz, POA & Formalitäten sowie Kündigungsbedingungen.
5. Due Diligence & Vertragsverhandlung
Lesen Sie den Vertrag sorgfältig durch und verhandeln Sie die Bedingungen bei Bedarf neu.
6. Ernennung und Vollmacht (POA)
Formalisieren Sie die Ernennung mit einer schriftlichen Vollmacht.
ecosistant ist Ihre Komplettlösung für alle Ihre Bevollmächtigten-Bedürfnisse. Wir empfehlen Ihnen auf unserer digitalen Plattform die am besten auf Ihre Situation zugeschnittenen Compliance-Partner und Lösungen oder übernehmen sogar Ihre komplette EPR-Compliance und fungieren so als Schnittstelle zu all Ihren Bevollmächtigten.
Fazit: Herausforderungen und Lösungen
Die EPR-Landschaft in Europa entwickelt sich weiter. Während die aktuellen Regelungen vorsehen, dass Online-Händler für WEEE, Batterien und Verpackungen in bis zu 27 EU-Ländern jeweils einen EPR Bevollmächtigten benennen, könnte sich dies für EU-ansässige Unternehmen bis 2035 ändern. Die geplante Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht könnte den administrativen Aufwand erheblich reduzieren: Vorausgesetzt, der Vorschlag wird angenommen.
Aus unserer Sicht ist es sinnvoller, dass Händler ihre EPR-Pflichten eigenständig erfüllen dürften, ohne pro Land Bevollmächtigte benennen zu müssen. Deswegen begrüßen wir den Vorschlag der Kommission. Für Unternehmen außerhalb der EU würde ein einziger Bevollmächtigter für die gesamte EU Sinn machen.
Doch so wie die Regeln aktuell stehen, sollten sich Online-Händler vorbereiten. Unser Team bei ecosistant unterstützt Sie dabei, Bevollmächtigte und PROs in ganz Europa zu finden, Ihre Compliance zu sichern und Ihnen Zeit für Ihr Kerngeschäft zu verschaffen.
FAQ: EPR Bevollmächtigte in Europa
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Ein EPR-Bevollmächtigter ist eine juristische Person, die im Namen eines Herstellers in einem EU-Land handelt, in dem der Hersteller nicht vor Ort vertreten ist.
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) bedeutet, dass Hersteller als Unternehmen, die Produkte zum ersten Mal in Ländern auf den Markt bringen, die Verantwortung für die Abfälle übernehmen müssen, die durch ihre Produkte und deren Verpackungen entstehen. Dies tun sie, indem sie sich bei nationalen Recyclingprogrammen registrieren, regelmäßig Daten zu ihren verkauften Artikeln bereitstellen und entsprechende Recyclinggebühren entrichten.
Der Bevollmächtigte stellt sicher, dass alle EPR-Verpflichtungen erfüllt werden, einschließlich der Registrierung, Berichterstattung und Kommunikation mit den lokalen Behörden.
Sie müssen einen Bevollmächtigten benennen, wenn Sie Produkte in einem EU-Mitgliedstaat verkaufen, in dem Ihr Unternehmen nicht ansässig ist. Dies gilt für Verpackungen, Elektrogeräte (WEEE) und Batterien gemäß den EU-EPR-Vorschriften.
Die EU-Kommission hat im Dezember 2025 vorgeschlagen, die Bevollmächtigten-Pflicht für in der EU ansässige Unternehmen bis 2035 auszusetzen. Dies würde Verpackungen, WEEE, Batterien, Einwegplastik und allgemeine Abfälle betreffen. Der Vorschlag muss noch vom Europäischen Parlament und Rat angenommen werden. Für Hersteller aus Drittländern würde die AR-Pflicht weiterhin gelten, wo relevant. Auch bei Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht bleiben die EPR-Grundpflichten (Registrierung bei PROs, Meldungen, Gebühren) bestehen.
Für Bevollmächtigte im Bereich Elektro- und Elektronik-Altgeräte gelten die Vorschriften bereits seit Jahren. Für Batterien schreibt die neue EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) seit dem 18. August 2025 die Verpflichtung zur Benennung eines autorisierten Vertreters vor. Für Verpackungen soll die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) die Verpflichtung zur Benennung eines autorisierten Vertreters ab dem 12. August 2026 einführen. Allerdings hat die EU-Kommission im Dezember 2025 vorgeschlagen, die AR-Pflicht für EU-ansässige Unternehmen bis 2035 auszusetzen . Bis zur endgültigen Annahme dieses Vorschlags sollten Unternehmen jedoch von der ursprünglich geplanten Regelung ausgehen.
Nein. Jedes EU-Land kann einen eigenen EPR-Bevollmächtigten vorschreiben. Die nationalen EPR-Systeme unterscheiden sich von Land zu Land. Bestimmte Dienstleister können jedoch alle Ihre Bevollmächtigten in ganz Europa für Sie koordinieren.
Ein Bevollmächtigter kümmert sich in der Regel um Registrierungen, meldet Verpackungs- oder Produktmengen und kommuniziert mit Compliance-Systemen und Behörden. Der AR sollte sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die Vorschriften einhält und Strafen vermeidet. Der Umfang der AR-Dienstleistungen kann jedoch je nach Unternehmen variieren. Deshalb sollten Sie sich vor der Auswahl Ihrer Bevollmächtigten gründlich informieren.
Sie riskieren Verstöße gegen Vorschriften, was zu Verwarnungen, Geldstrafen oder sogar Verkaufsverboten führen kann. Online-Marktplätze können Ihre Angebote entfernen oder sperren, wenn Sie die Einhaltung der EPR-Verpflichtungen nicht nachweisen können.
Sie können sich bei nationalen Herstellerverantwortungsorganisationen (PROs), staatlichen Registern oder spezialisierten EPR-Dienstleistern wie ecosistant informieren. Vergleichen Sie Dienstleistungen, Erfahrung, Haftung und Kosten, bevor Sie sich entscheiden.
Ja. Die Anforderung gilt für alle Hersteller, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Umsatz. Selbst kleine Händler, die nur gelegentlich im Ausland verkaufen, müssen in jedem EU-Land, in dem sie verkaufen, einen Bevollmächtigten benennen.
Ein spezialisierter EPR-Dienstleister kann Ihnen dabei helfen, Bevollmächtigte für Verpackungen, WEEE und Batterien in allen EU-Ländern zu finden und zu koordinieren. Er übernimmt die Kommunikation und Berichterstattung und hilft Ihnen so, die Vorschriften einzuhalten und gleichzeitig Zeit und Aufwand zu sparen.
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