Die EPR (Extended Producer Responsibility) für Sport- und Freizeitprodukte in Frankreich ist ein entscheidender Bestandteil des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Landes. Unternehmen, die Sport- und Freizeitprodukte auf den französischen Markt bringen, müssen sich mit den spezifischen EPR-Verpflichtungen für diesen Abfallstrom vertraut machen. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen, Registrierungspflichten und zukünftigen Herausforderungen. 

Gesetzliche Rahmenbedingungen der EPR für Sport- und Freizeitprodukte in Frankreich

Die EPR für Sport- und Freizeitprodukte in Frankreich wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung von Abfällen und Förderung der Kreislaufwirtschaft vom 10. Februar 2020 eingeführt und ist seit 2022 verpflichtend. Ziel ist es, durch das Verursacherprinzip die Sammlung, Wiederverwendung und das Recycling von Sport- und Freizeitprodukten zu fördern. Unternehmen, die Sport- und Freizeitprodukte erstmalig in Frankreich vermarkten sind verpflichtet, eine Gebühr („Eco-fee“) zu entrichten. Sogenannte PROs (Producer Responsibility Organizations) übernehmen die Koordination und Überwachung der Einhaltung der Vorschriften. 

EPR für Sport- und Freizeitprodukte in Frankreich: Wer ist verpflichtet, sich anzumelden?

Unternehmen, die Sport- und Freizeitprodukte in Frankreich erstmalig in Verkehr bringen, müssen sich bei einer französchen PRO für Sport und Freizeitartikel registrierenBetroffen im Sinne der EPR-Regularien sind natürliche oder juristische Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Sport- und Freizeitprodukte in Frankreich herstellen, importieren oder zusammenbauen. 

Voraussetzung ist, dass diese Artikel für Endkund*innen bestimmt sind und auf dem französischen Hoheitsgebiet verwendet werden. Ebenfalls eingeschlossen sind Händler, die Sport- und Freizeitprodukte über Online-Marktplätze verkaufen und ausländische Unternehmen, die französische Endkund*innen direkt beliefern. 

Hier finden Sie nähere Informationen zu EPRRichtlinien im Online-Handel und auf OnlineMarktplätzen.

Welche Sport- und Freizeitprodukte umfasst die EPR-Regelung?

Die Regelung umfasst Sport- und Freizeitprodukte gemäß Artikel R543-330 des Dekrets Nr. 2021-1213 vom 22. September 2021, die unter die folgenden Produktkategorien fallen:  

  1. Fahrräder im Sinne von Nr. 6.10 des Artikels R. 311-1 der Straßenverkehrsordnung, sowie nicht motorisierte persönliche Fortbewegungsmittel im Sinne von Nr. 6.16 desselben Artikels  
  2. Produkte, die für die Ausübung von Sport bestimmt sind, sowie Produkte, die für Aktivitäten im Freien bestimmt sind 
  3. Zubehör der in Punkt 1 und 2 genannten Produkte 

Folgende Produkte werden explizit von der EPR für Sport- und Freizeitprodukte ausgeschlossen:  

  • Produkte, die ausschließlich für die Nutzung durch professionelle Anwender konzipiert sind,  
  • unbewegliche Produkte auf Sportplätzen,  
  • Elektronikgeräte, die unter Nr. 5 des Artikels L. 541-10-1 fallen und  
  • als Spielzeug klassifizierte Produkte.  

Lesen Sie hier mehr zur EPR für Spielzeug in Frankreich.

Wichtiger Hinweis: Es ist mitunter schwierig Textilprodukte, gemäß der französischen EPR Regularien, von Sport- und Freizeitprodukten abzugrenzen. Eines der wichtigsten Kriterien ist dabei die Art der Nutzung. Sofern ein Textilprodukt im alltäglichen Leben genutzt werden kann, wird es (bis auf wenige Ausnahmenauch als Textilprodukt kategorisiert. Sobald es für einen spezifischen, sportlichen Nutzen entworfen wurde und auch ausschließlich dafür genutzt wird, wird es als Sport- und Freizeitprodukt kategorisiert. 

Sie sind sich bei der Kategorisierung Ihrer Produkte unsicher oder brauchen allgemeine Hilfe mit der Sport- und Freizeit-EPR in Frankreich? Wir unterstützen Sie gerne!

So erfüllt man die Anforderungen für die EPR für Sport- und Freizeitprodukte in Frankreich

Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, müssen Unternehmen: 

  1. Sich bei einer französischen PRO (Producer Responsibility Organization) anmelden und den entsprechenden Registrierungsschritten folgen. 
  2. Halbjährlich oder jährlich (je nach Gesamtmengen) die Menge und Art der vermarkteten Sport- und Freizeitprodukte deklarieren. 
  3. Die entsprechende Eco-fee entrichten. 

Zukunftsperspektiven und Herausforderungen

Die EPR für Sport- und Freizeitprodukte in Frankreich entwickelt sich dynamisch weiter und rückt Themen wie Reparierbarkeit, Materialwahl und Produktlebensdauer stärker in den Fokus. Für Unternehmen bedeutet das, ihre Produkt- und Compliance-Strategien kontinuierlich anzupassen und regulatorische Entwicklungen aktiv zu beobachten. 

Wer auf umweltfreundliche Lösungen, wie die Bereitstellung von Ersatzteilen und die Verwendung von recycelten und besser recycelbaren Materialien setzt, kann nicht nur ökologische Vorteile realisieren, sondern auch von reduzierten Gebühren profitieren. 

Fragen zur EPR-Compliance für Sport- und Freizeitartikel?

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

    Fazit

    Die EPR für Sport- und Freizeitprodukte in Frankreich ist ein zentraler Schritt in Richtung einer nachhaltigen Zukunft.  Unternehmen, die diese Anforderungen in ihre Prozesse integrieren, positionieren sich langfristig wettbewerbsfähig und tragen aktiv zur Transformation hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft im Sport- und Freizeitbereich bei. 

    Wir würden uns freuen, Sie bei der Einhaltung Ihrer EPR-Pflichten zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns bei Interesse gerne jederzeit!  

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