In Italien wurde die Deadline für die Recycling-Kennzeichnungspflicht erneut durch ein Dekret verlängert.
Die Kennzeichnung auf der Verpackung muss nun erst ab 1. Januar 2023 verpflichtend angebracht sein. Bis 31.12.2022 bereits produzierte („in Umlauf gebrachte“) Verpackungen dürfen auch danach weiterverkauft werden.
Ihre Anleitung wurde dementsprechend angepasst: