Wenn Sie Produkte in der EU verkaufen, sollten Sie prüfen, ob die neue EU Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR, auch für Sie gilt. Die Frage, ob Sie nach der PPWR Erzeuger oder Hersteller sind, ist der erste Schritt auf dem Weg zur PPWR-Compliance. Sobald Sie Ihre Rolle kennen, wissen Sie nämlich auch, welche Pflichten für Sie gelten. Um Ihre Rolle zu bestimmen, sollten Sie zunächst Ihre Verpackungen und Ihre Vertriebsstruktur betrachten.

PPWR Erzeuger vs. Hersteller: Wer trägt welche Verantwortung?

Die PPWR definiert verschiedene Rollen mit jeweils eigenen Verantwortlichkeiten: 

  • Erzeuger: Der Erzeuger ist für die inhaltlichen Nachhaltigkeitsanforderungen an die Verpackung verantwortlich. Dazu gehören unter anderem die Recyclingfähigkeit, PFAS-Verbote und die Kennzeichnung. Für jede Verpackungseinheit gibt es EU-weit nur einen Erzeuger. 
  • Hersteller: Der Hersteller ist für die Finanzierung der Abfallbewirtschaftung verantwortlich. Dazu gehören EPR-Gebühren und die Registrierung bei den zuständigen nationalen Behörden. 
  • Importeur: Der Importeur muss prüfen, ob der Erzeuger eine Konformitätsbewertung durchgeführt und die Verpackung ordnungsgemäß gekennzeichnet hat. Außerdem muss er die technische Dokumentation aufbewahren. Ein Importeur kann zugleich die Rolle des Herstellers übernehmen. In diesem Fall gelten für ihn auch alle damit verbundenen Pflichten. Weitere Informationen dazu finden Sie weiter unten. 

Sie möchten einen ausführlichen Überblick über die verschiedenen Rollen und ihre PPWR-Pflichten? Sehen Sie sich Tibors Video an: 

Die goldene Regel: Was entscheidet darüber, ob Sie PPWR Erzeuger vs. Hersteller sind?

Die Rolle des Erzeugers

Entscheidend ist nicht, wer den Kunststoff oder die Wellpappe tatsächlich formt. Nach der PPWR richtet sich die Rolle des Erzeugers danach, wessen Name oder Marke auf der Verpackung angegeben ist und wer die Gestaltungsvorgaben kontrolliert. Für jeden Verpackungsartikel gibt es EU-weit nur einen Erzeuger. 

Wenn die Verpackung oder das verpackte Produkt Ihren Namen oder Ihre Marke trägt, sind Sie in der Regel der Erzeuger. Sie gelten dann als das Unternehmen, das die Details der Verpackung und das endgültige Produkt kontrolliert, das auf dem Markt bereitgestellt wird. 

Bei Verkaufsverpackungen und Umverpackungen ist der Erzeuger normalerweise das Unternehmen, das die Verpackung befüllt und das verpackte Produkt auf dem Markt bereitstellt. In den meisten Fällen ist dies zugleich der Markeninhaber. 

Bei Transportverpackungen, Serviceverpackungen und Produktverpackungen ist der Erzeuger normalerweise das Unternehmen, das die Verpackung tatsächlich fertigt. Trägt die Verpackung jedoch den Namen oder die Marke des nutzenden Unternehmens, übernimmt dieses Unternehmen stattdessen die Rolle des Erzeugers. 

Ein Beispiel: Sie sind Markeninhaber, etwa ein Kosmetikunternehmen, und bestellen bei einem Lieferanten eine individuell gestaltete Flasche. In diesem Fall sind Sie der Erzeuger. Sie müssen sicherstellen, dass die Verpackung alle inhaltlichen Anforderungen der Artikel 5 bis 12 erfüllt. Dazu gehören die Vorgaben zu Stoffen in Verpackungen, zur Recyclingfähigkeit, zur Verpackungsminimierung und zur Kennzeichnung. Außerdem müssen Sie die EU-Konformitätserklärung ausstellen und dafür sorgen, dass die zugehörige technische Dokumentation vollständig ist. Diese muss alle erforderlichen Prüfungen und Nachweise enthalten. 

Eine Ausnahme gilt für Kleinstunternehmen. Lässt ein Kleinstunternehmen eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke fertigen und befindet sich der Lieferant im selben Mitgliedstaat, gilt stattdessen der Lieferant als Erzeuger. 

Die Rolle des Herstellers

Sie sind der Hersteller, wenn Sie als erstes Unternehmen eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt in dem EU-Mitgliedstaat bereitstellen, in dem die Verpackung später zu Abfall wird. 

Der Hersteller ist für die Erfüllung der EPR-Pflichten verantwortlich. Dazu gehören die Registrierung, die Mengenmeldung und die Finanzierung der Verwertung von Verpackungsabfällen. Abhängig von der Lieferkette kann der Hersteller zugleich Erzeuger, Importeur oder Vertreiber sein. Auch die Verpackungsart und der Zustand der Verpackung, insbesondere ob sie leer oder befüllt ist, spielen bei der Zuordnung der Verantwortlichkeiten eine Rolle. 

Bei Verkaufsverpackungen und Umverpackungen ist der Hersteller normalerweise das Unternehmen, das die Verpackung befüllt und das verpackte Produkt erstmals in einem Mitgliedstaat auf dem Markt bereitstellt. Wird das Produkt im Fernabsatz direkt an die Endkundschaft verkauft, ist in der Regel der Fernabsatzhändler der Hersteller. 

Bei Transportverpackungen, Serviceverpackungen und Produktverpackungen ist der Hersteller normalerweise das Unternehmen, das die leere Verpackung erstmals in dem Mitgliedstaat bereitstellt, in dem sie zu Abfall wird. In der Praxis ist dies häufig das Unternehmen, das die Verpackung selbst fertigt. 

Betrachten wir als Beispiel Verkaufsverpackungen, etwa Brottüten für eine Bäckerei. Eine italienische Bäckerei kauft leere Brottüten, befüllt sie mit Brot und verkauft das verpackte Brot in Italien. Die Bäckerei ist der Hersteller der Brottüten, weil sie das verpackte Produkt erstmals auf dem italienischen Markt bereitstellt. Dort werden die Tüten später auch zu Abfall. 

Die Bäckerei kauft außerdem leere Kartons, um Brot auf Backblechen zu Supermärkten zu transportieren. Diese Kartons werden erstmals von einem Verpackungsgroßhändler in Italien bereitgestellt. Der Großhändler ist in der Regel der Hersteller der Transportkartons. In diesem Fall ist er das Unternehmen, das die leere Transportverpackung erstmals in Italien bereitstellt. 

Fazit

Die Vorbereitung auf die PPWR sollte jetzt konkret angegangen werden. Für zahlreiche Anforderungen gelten wichtige Fristen. Dazu gehören auch die Anforderungen an Konformitätserklärungen, die im August 2026 relevant werden. Die Unterscheidung zwischen PPWR Erzeuger und Hersteller ist entscheidend, um die Rolle und die Pflichten Ihres Unternehmens korrekt zu bestimmen. 

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Lieferkette und Ihre Verpackungen zeitnah zu prüfen. Ermitteln Sie, welche Verpackungsarten Sie auf dem Markt bereitstellen, wer die Gestaltungsvorgaben tatsächlich festlegt und wie sich die Verpackungen über Grenzen hinweg, zwischen verschiedenen Unternehmen und bis zur Kundschaft bewegen. 

Sind Sie der Erzeuger, sollten Sie jetzt mit der Vorbereitung Ihrer EU-Konformitätserklärung und der technischen Dokumentation beginnen. 

Sind Sie der Hersteller, sollten Sie Ihren EPR-Status in allen relevanten EU-Märkten prüfen. Bereiten Sie außerdem noch ausstehende Registrierungen in den Ländern vor, in denen Sie Ihre Pflichten bisher noch nicht vollständig erfüllen. 

So unterstützt Sie ecosistant

Unabhängig davon, ob Sie Hersteller oder Erzeuger sind, unterstützt ecosistant Sie dabei, sich effizient auf die PPWR vorzubereiten. 

Für Hersteller übernehmen wir die EPR-Compliance in den relevanten EU-Märkten. Unser EPR-Service begleitet Sie von der Registrierung über die regelmäßigen Mengenmeldungen bis hin zur Erfüllung Ihrer laufenden Pflichten. 

Für Erzeuger identifiziert unser PPWR Readiness Service bestehende Compliance-Lücken, klärt Verantwortlichkeiten und entwickelt einen übersichtlichen Fahrplan für die Umsetzung der Anforderungen.  

Zusätzlich bieten wir gezielte Unterstützung bei der Kommunikation mit Lieferanten. So können die erforderlichen Prüfberichte, Nachweise und Daten eingeholt werden. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Erstellung von EU-Konformitätserklärungen und technischen Dokumentationen. Dieser Service eignet sich besonders für Sie, wenn Ihre Verpackungen die PPWR-Anforderungen bereits erfüllen, Sie aber Unterstützung bei der erforderlichen Dokumentation benötigen. 

Sie sind nicht sicher, welche Rolle für Sie gilt? Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rolle zu bestimmen und den passenden Ansatz für Ihre Compliance zu finden. 

Schreiben Sie uns für individuellen Support

    Über die Autorin

    Matija Kajić ist promovierte Juristin mit Spezialisierung auf Kreislaufwirtschaft und erweiterte Herstellerverantwortung. Bei ecosistant unterstützt sie Marken und Online-Händler in ganz Europa dabei, komplexe PPWR-Anforderungen in klare und praktisch umsetzbare Compliance-Schritte zu übersetzen. Außerdem ist sie Gründerin des Unternehmens KayHive. Dort unterstützt sie Organisationen in ganz Europa dabei, Veränderungen frühzeitig zu erkennen und fundierte Entscheidungen zu treffen. 

    Q&A: PPWR Erzeuger vs. Hersteller

    Der Unterschied zwischen dem PPWR Erzeuger und dem Hersteller liegt in der Definition der jeweiligen Rolle und den damit verbundenen Verantwortlichkeiten. 

    Hersteller sind grundsätzlich Unternehmen, die eine Verpackung erstmals in dem EU-Land bereitstellen, in dem sie später zu Abfall wird. 

    Erzeuger sind häufig Unternehmen, deren Name oder Marke auf der Verpackung angegeben ist oder die die Gestaltungsvorgaben kontrollieren. 

    Der Erzeuger ist für die Konformität der Verpackung verantwortlich. Der Hersteller erfüllt dagegen die EPR-Pflichten. Dazu gehören insbesondere die Registrierung, die Mengenmeldung und die Finanzierung der Abfallbewirtschaftung. 

    Der PPWR Erzeuger ist normalerweise das Unternehmen, das eine Verpackung unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke auf dem Markt bereitstellt oder die Gestaltung der Verpackung vorgibt. In vielen Fällen ist dies der Markeninhaber oder das Unternehmen, das die Verpackung befüllt. 

    Der PPWR Hersteller ist das Unternehmen, das eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt erstmals in dem relevanten EU-Mitgliedstaat bereitstellt, in dem die Verpackung später zu Abfall wird. Abhängig von der Lieferkette kann dies der Erzeuger, der Importeur, der Vertreiber oder der Fernabsatzhändler sein. 

    Ja. In vielen Fällen übernimmt ein Unternehmen sowohl die Rolle des PPWR Erzeugers als auch die Rolle des Herstellers. Dies ist besonders häufig der Fall, wenn ein Markeninhaber seine eigenen Verpackungen befüllt und die verpackten Produkte unter seinem eigenen Namen verkauft. 

    Ja. Die Verpackungsart ist relevant. Verkaufsverpackungen und Transportverpackungen können zu unterschiedlichen Rollenzuordnungen führen. Entscheidend ist unter anderem, wer die Verpackung befüllt, ob sie leer oder befüllt bereitgestellt wird und wer sie erstmals auf dem jeweiligen nationalen Markt in der EU bereitstellt. 

    Die beiden Rollen lösen unterschiedliche rechtliche Pflichten aus. Wenn Sie Ihre Rolle korrekt bestimmen, können Sie sich gezielt auf die für Ihr Unternehmen relevanten Compliance-Aufgaben konzentrieren. 

    Bei einer komplexen Lieferkette sollten Sie die Verpackungsart, die Markenkennzeichnung, die Kontrolle über die Gestaltungsvorgaben und die erstmalige Bereitstellung in jedem für Sie relevanten Mitgliedstaat prüfen. 

    Eine professionelle Compliance-Prüfung kann Ihnen dabei helfen, die richtige Rolle zu bestimmen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Unterstützung bei der Rollenbestimmung oder bei der Erfüllung Ihrer Pflichten benötigen. 

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