WEEE- & Batterie-Bevollmäch­tigter Service

Rechtssichere Registrierung in Deutschland.

WEEE- und Batterie-Compliance ist kompliziert, und für ausländische Unternehmen in Deutschland nicht selbstständig möglich. Mit dem WEEE- & Batterie-Bevollmächtigter Service übernehmen wir Ihre Pflichten, damit Sie weiter verkaufen können, statt sich in Paragraphen zu verlieren.

Was ist WEEE eigentlich? WEEE steht für „Waste of Electrical and Electronic Equipment“ und wird meistens als „W3E“ ausgesprochen. Unter der EU WEEE-Richtlinie ist der Umgang mit Elektro‑ und Elektronikgeräte‑Abfällen geregelt. Mehr dazu lesen Sie im FAQ.

Rechts­sicher in Deutsch­land ohne eigene Nie­der­lassung

Für ausländische Online‑Händler ist die WEEE‑ und Batterie‑Compliance in Deutschland  nicht selbstständig umsetzbar. Ohne Bevollmächtigten drohen deshalb fehlende Registrierungen, Marktplatz‑Sperren und Bußgelder. Der ecosistant WEEE‑ & Batterie‑Bevollmächtigter Service übernimmt für Sie die Umsetzung Ihrer Compliance nach gesetzlichen Pflichten (ElektroG und BattDG) , damit Sie sich weiter auf den Verkauf konzentrieren können.

Sie sind ein deutsches Unternehmen oder haben eine Niederlassung in Deutschland und wünschen sich dennoch eine Auslagerung? Auch dann helfen wir Ihnen gerne!

Unser WEEE- und Batterie-Bevollmächtigter Service beinhaltet

Unser Service richtet sich an ausländische Online‑Händler, Marktplatz‑Verkäufer und Hersteller, die elektronische Produkte oder Batterien an Endverbraucher in Deutschland verkaufen und die ohne eigene Niederlassung in Deutschland weder selbst registrieren noch alle Pflichten eigenständig umsetzen können.

ecosistant übernimmt für Sie als Ihr offizieller WEEE‑ und Batterie‑Bevollmächtigter in Deutschland:

  • Die Registrierung bei der Stiftung ear.
  • Die monatlichen und jährlichen Datenmeldungen der verkauften Mengen (Geräte und Batterien) bei der Stiftung ear.
  • Die Stellung der insolvenzsicheren Garantie gemäß ElektroG und BattDG.
  • Die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Rücknahme und Entsorgung nach deutschem Recht.
  • Die Einhaltung aller Mitteilungspflichten gegenüber der Stiftung ear sowie die Kommunikation mit Behörden und Entsorgungspartnern.
  • Logistik‑Support bei Anordnungen der Stiftung ear (z.B. Rückholaktionen).
Sie verkaufen auch in weitere EU-Länder? Dann ist der ecosistant Premium Service genau das Richtige für Sie!

Ihr Mehrwert: weniger Bürokratie, mehr Sicherheit

ecosistant gibt Ihnen die Sicherheit, die Sie im internationalen Online-Handel brauchen. Als Ihr WEEE- und Batterie-Bevollmächtigter übernimmt unser Expertenteam für Sie die komplette Umsetzung Ihrer EPR-Pflichten. 

Zentrales, intuitives Dashboard

Verwalten Sie Ihre WEEE‑ und Batterie‑Pflichten in im zentralen, leicht verständlichen ecosistant Portal. Hier sehen Sie den Status, bekommen Ihre EPR-Nummern und bleiben immer auf dem Laufenden.

Rundum‑sorglos‑Paket

Von Registrierung über insolvenzsichere Garantie bis zur Unterstützung bei Abholanordnungen: Wir übernehmen alle Schritte, damit Sie sich auf Ihren Verkauf konzentrieren können.

Rechtssicher in Deutschland & EU‑tauglich

Eine sauber abgeschlossene WEEE‑ und Batterie‑Compliance in Deutschland ist die Grundlage für Ihren erweiterten EPR‑Aufbau in Europa.

WEEE- und Batterie-Bevollmächtigter Service unverbindlich anfragen

Alternativ erreichen Sie uns hierzu auch telefonisch (Mo. – Fr. 08:00 – 18:00 Uhr) unter: 030 220 135 100.

Unsere Kund*innen empfehlen uns weiter

Erich Herfurth
Erich Herfurth
2025-03-26
Wunderbarer Service und super hilfsbereit. Freue mich immer wieder gerne auf die Zusammenarbeit!
Guy PIERLOT
Guy PIERLOT
2025-01-24
Very useful if you want to know the complex EU legislation on packaging and keep updated. Easy to use.
Malene Smedelykke
Malene Smedelykke
2024-08-30
Always super service, prompt and competent reply... and their platform deliver great overview ... great value for money...
Kathrin Borsdorf
Kathrin Borsdorf
2024-08-28
Super Service! Hier findet man eine umfangreiche Information mit Telefonnummern, Anmeldeadressen und hilfreichen Hinweisen zu jedem Land. Mir war diese Seite ausgesprochen dienlich um zu entscheiden wie ich mich wirtschaftlich sinnvoll und rechtskonform im internationalen Versand verhalte. Die Seite ist gut strukturiert, übersichtlich und thematisch gut durchdrungen. Man kann in Ruhe seine "Hausaufgaben" machen und behält den Überblick. Eine gut durchdachte Benutzerführung. Herzlichen Dank ich Empfehle Sie gern weiter 🙂
Lyndsey Whitefield
Lyndsey Whitefield
2024-03-08
Ecosistant have been a great company to work with helping us understand EU legislation for packaging and EPR. Maxime was really friendly and helpful. Thank you and looking forward to working with Ecosistant.
Agnius Skudutis (Ovoko)
Agnius Skudutis (Ovoko)
2024-02-13
Great company! Very helpful and efficient!
Mr “Jd” Jonny
Mr “Jd” Jonny
2024-01-31
Great, reliable and quick service. Delighted to recommend for anyone who is looking for professional partners in this field.
SILLY SILAS
SILLY SILAS
2024-01-29
We highly recommend Ecosistant, it is easy to use and understand and the team there is amazing, always happy to help answering any additional questions. We would like to especially thank Cassandra for always helping us with our questions and doubts.
Laura Sardi
Laura Sardi
2024-01-15
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FAQ zum WEEE- und Batterie-Bevollmächtigter Service

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Beim WEEE- und Batterie-Bevollmächtigter Service erfüllt ecosistant in Deutschland all Ihre Pflichten aus dem ElektroG und dem BattDG für Sie, wenn Sie elektronische Geräte und/oder Batterien in Deutschland auf den Markt bringen. Falls Ihre Produkte also Batterien oder Akkus enthalten, können wir auch nach dem BattDG Ihre Pflichten zur Sammlung und Verwertung erfüllen. Wir haben dazu Verträge mit bundesweit tätigen Entsorgungsunternehmen.

WEEE steht für „Waste of Electrical and Electronic Equipment“. Es wird meistens „W3E“ ausgesprochen. Zum Vertrieb und zur Entsorgung von Elektro‑ und Elektronikgeräten in der EU gibt es die sogenannte WEEE-Richtlinie.

Nach dem deutschen ElektroG und der EU WEEE‑Richtlinie müssen Unternehmen, die solche Geräte in Verkehr bringen, sich registrieren, verkaufte Mengen melden und für die Rücknahme und fachgerechte Entsorgung ihrer Altgeräte verantwortlich sein.

Die WEEE-Richtlinie regelt die umweltgerechte Entsorgung von Elektro-Altgeräten in der EU. Das Elektro‑ und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt die spezifische Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland. Nach ElektroG müssen Unternehmen, die solche Geräte in Deutschland in Verkehr bringen, sich bei der Stiftung ear registrieren und dort regelmäßig die verkauften Elektrogeräte‑Mengen melden. Weiterhin muss Verantwortung für die Rücknahme von Altgeräten getragen und für eine umweltgerechte Entsorgung bzw. Wiederverwertung gesorgt werden. Ohne Registrierung oder mit fehlerhaften Meldungen drohen Bußgelder bis zu 100.000€.


Wer via Onlineshop aus dem Ausland elektronische Produkte an Endverbraucher*innen in Deutschland verkauft, muss in Deutschland einen WEEE-Bevollmächtigten benennen, der all diese Aufgaben stellvertretend übernimmt. 

Eine WEEE‑Bevollmächtigung ist eine Vollmacht, mit der ein ausländisches Unternehmen seine Pflichten nach dem ElektroG auf eine deutsche Firma überträgt. Firmen ohne eigene Niederlassung in Deutschland können sich nämlich nicht selbst bei der Stiftung ear registrieren. Durch die Bevollmächtigung kommen auch internationale Firmen ihren Pflichten zur Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten in Deutschland nach. 

ecosistant kann der WEEE-Bevollmächtigte für Ihren Online-Handel sein und bietet Ihnen das Rundum-sorglos-Paket.

Wenn Sie aus dem Ausland elektronische Geräte in Deutschland auf den Markt bringen, z.B. beim Verkauf über einen Onlineshop oder über Marktplätze wie Amazon, dann ja. In diesem Fall benötigen Sie entweder eine eigene Niederlassung oder Tochterfirma in Deutschland, die Ihre Verpflichtungen nach dem ElektroG für Sie übernimmt, oder Sie bevollmächtigen einen Experten wie ecosistant, um Ihre erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) zu erfüllen.

Die Pflicht, einen Bevollmächtigten zu ernennen, soll allerdings für EU-Unternehmen bis 2035 ausgesetzt werden. Zumindest ist das aktuell der politische Stand, der noch vom EU-Parlament angenommen werden muss. Bis dahin gilt die Bevollmächtigten‑Pflicht für alle ausländischen Unternehmen, die direkt an Endverbraucher*innen in Deutschland verkaufen.

Das Batteriegesetz (BattG) wird durch das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt, welches die EU-Batterieverordnung in Deutschland umsetzt. 

Wichtige Änderung ab 18.08.2025: Ausländische Unternehmen, die Batterien in Deutschland verkaufen, müssen einen Batterie-Bevollmächtigten in Deutschland benennen. Eine Selbstregistrierung ist nicht mehr möglich. Zusätzlich entfällt das bisherige Eigenrücknahmesystem und wird durch eine verpflichtende Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) ersetzt. Für alle Batteriekategorien muss die Beteiligung an einer OfH nachgewiesen werden. Wer diese Pflichten ignoriert, kann keine Batterien mehr rechtmäßig in Deutschland verkaufen.

ecosistant hilft Ihnen bei allen Batterie-Pflichten und kann Ihr Batterie-Bevollmächtigter werden.

Ja, seit dem 18.08.2025 müssen ausländische Unternehmen, die Batterien in Deutschland verkaufen, zwingend einen Batterie-Bevollmächtigten in Deutschland benennen. Eine Selbstregistrierung ist nicht mehr möglich. Der Bevollmächtigte übernimmt dabei alle Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR).

Die Pflicht, einen Bevollmächtigten zu ernennen, soll allerdings für EU-Unternehmen bis 2035 ausgesetzt werden. Zumindest ist das aktuell der politische Stand, der noch vom EU-Parlament angenommen werden muss. Bis dahin gilt die Bevollmächtigten‑Pflicht für alle ausländischen Unternehmen, die direkt an Endverbraucher*innen in Deutschland verkaufen.

Wir benötigen lediglich beim Registrierungsprozess einige Unterlagen von Ihnen, wie z.B. einen aktuellen Handelsregisterauszug. Alle Details klären wir mit Ihnen in unserem Onboarding Prozess.

Nach erfolgter Registrierung müssen Sie regelmäßig Daten zu Ihren verkauften Elektrogeräten und ggf. Batterien (auf den Markt gebrachte Mengen/Gewicht je Monat) zur Verfügung stellen, sodass wir diese Daten an die Stiftung ear melden können.

Außerdem müssen Sie Ihre WEEE-Reg.-Nr.  bzw. Batt.-Reg.-Nr. ggf. bei Onlinemarktplätzen und in Ihrem Impressum hinterlegen.

Alles Weitere, d.h. die Registrierung, Stellung der insolvenzsicheren Garantie, Erfüllung von Sammel- und Entsorgungsanordnungen, Kommunikation mit Entsorgern und Behörden, etc. übernehmen wir komplett für Sie.

Amazon und andere Online-Marktplätze sowie Fulfillment-Anbieter sind verpflichtet, die WEEE-Reg.-Nr. / Batt.-Reg.-Nr. (die EPR-Nummern für Elektrogeräte und Batterien) zu überprüfen.

Diese Nummern erhalten Sie nach erfolgreicher Registrierung bei der Stiftung ear. Als Ihr Bevollmächtigter leitet ecosistant Ihnen die Nummern umgehend nach Erhalt weiter.

Die Bearbeitungszeit der Stiftung ear liegt normalerweise bei ca. 8-10 Wochen, kann in Ausnahmefällen aber auch länger dauern. Darauf haben wir bei ecosistant leider keinen Einfluss. Wir würden empfehlen, mindestens 8-10 Wochen einzuplanen. Verlieren Sie keine Zeit und fragen Sie noch heute ein Angebot bei uns an.

Ja, prinzipiell muss in jedem EU Mitgliedsstaat sowie diversen Drittstaaten ein Bevollmächtigter für WEEE ernannt werden, der die Sammlungs- und Verwertungspflichten von Herstellern und Onlinehändlern von Elektrogeräten übernimmt.

Als deutsche Firma kann ecosistant zwar nur in Deutschland Ihr WEEE-Bevollmächtigter sein, wir bieten aber auch verschiedene EPR-Compliance-Services (EU27+UK+NO+CH) an, die für Sie von Interesse sein könnten. Dabei decken wir alle relevanten Abfallströme ab. In unserem digitalen Beratungsservice erhalten Sie den vollen Überblick über Ihre EPR-Pflichten, einfache Schritt-für-Schritt Anleitungen und Kontaktdaten von empfohlenen Bevollmächtigen und Rücknahmesystemen sowie Preisübersichten. In unserem Premium-Compliance-Service übernehmen wir europaweit das Compliance-Management für Sie, sodass Sie Ihre EPR-Pflichten gebündelt über uns abwickeln können und so nur einen Ansprechpartner haben. Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Angeboten:

Zum EPR Service

Wir halten unsere Kunden und Follower natürlich bestmöglich über alle Neuerungen in allen EU Ländern auf dem Laufenden.

Am besten Sie abbonieren unseren Newsletter, schauen regelmäßig in unseren Blog oder auf Social Media (LinkedIn, YouTube, Instagram, Facebook) vorbei.

Die wichtigsten Änderungen: Aus 3 Batteriearten wurden 5 Batteriekategorien, ausländische Unternehmen brauchen einen Bevollmächtigten, das Eigenrücknahmesystem wurde abgeschafft und durch eine Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) ersetzt. Bis spätestens 15.01.2026 mussten alle Unternehmen die OfH-Beteiligung nachweisen.

Die Stiftung EAR überwacht und koordiniert die ordnungsgemäße Erfassung, Rücknahme und Entsorgung von Elektroaltgeräten und Batterien sowie die Einhaltung der damit verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen. Die Stiftung ear stellt sicher, dass Unternehmen ihre WEEE- und Batterie-Registrierungsnummer erhalten und veröffentlicht eine Liste der registrierten Unternehmen.

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