Stiftung ear Registrierung: Was Sie beachten müssen

Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, kurz: EPR) greift für Elektrogeräte und Batterien schon seit etwa 20 Jahren. In Deutschland koordiniert seitdem die stiftung ear die Abwicklung der zugehörigen Prozesse: Herstellerregistrierung, Annahme von Mengenmeldungen, Koordinierung der Abfallbewirtschaftung etc. Doch wie registriert man sich als Hersteller eigentlich bei der Stiftung? Alle wichtigen Infos zur stiftung ear Registrierung finden Sie in diesem Blogartikel.

Glossar

Eine behördliche Anweisung der stiftung ear an einen Hersteller, volle Behälter mit Elektro-Altgeräten bei Sammelstellen abzuholen. Die Hersteller müssen die Abholung entsprechend ihres Marktanteils durchführen. Sie können dies selbst erfüllen oder ein Entsorgungsunternehmen beauftragen.

Das Batteriegesetz (BattG, heute BattDG – Batteriegesetzdurchführungsgesetz) regelt in Deutschland die Rücknahme und Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Es verpflichtet Hersteller zur Registrierung bei der stiftung ear, bevor sie Batterien in Deutschland in Verkehr bringen. Hersteller müssen die Entsorgung und das Recycling ihrer Batterien finanzieren. 

Ein Vertreter für ausländische Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland. Der Bevollmächtigte übernimmt alle gesetzlichen Pflichten des Herstellers bei der stiftung ear. Er stellt sicher, dass die erforderlichen gesetzlichen Vorgaben nach ElektroG und BattDG eingehalten werden.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz regelt die Registrierung, Rücknahme und Entsorgung von Elektrogeräten in Deutschland. Nach §6 Absatz 1 ElektroG muss sich jeder Erstinverkehrbringer bei der stiftung ear registrieren. Das Gesetz setzt die europäische WEEE-Richtlinie in deutsches Recht um.

Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility) bedeutet, dass Hersteller für die Entsorgung ihrer Produkte verantwortlich sind. Im ElektroG zeigt sich dies durch die Pflicht zur Abholung und ordnungsgemäßen Entsorgung von Altgeräten. Hersteller tragen die Kosten für Rücknahme und Recycling entsprechend ihres Marktanteils.

Eine eindeutige Nummer, die nach erfolgreicher Registrierung von nationalen Behörden an Unternehmen ausgestellt wird und die EPR-Compliance bestätigt. Die EPR-Nummer wird zunehmend von Online-Marktplätzen wie Amazon abgefragt, um die Compliance zu überprüfen. Für Elektrogeräte wird sie als WEEE-Nummer bezeichnet, für Batterien als Batterie-Registrierungsnummer (Batt-Reg.-Nr.).

Eine jährlich vorzulegende Sicherheitsleistung für die Finanzierung der Altgeräte-Entsorgung. Sie ist nur für B2C-Geräte (für Privathaushalte) verpflichtend erforderlich. Wenn kein Hersteller mehr registriert ist, übernehmen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Entsorgung und werden aus den Garantiegeldern erstattet.

Waste Electrical and Electronic Equipment. WEEE bezieht sich auf ausrangierte elektrische oder elektronische Geräte am Ende ihres Lebenszyklus.

Was ist die stiftung ear?

Die stiftung elektro altgeräte register (stiftung ear) agiert als Behörde in Deutschland. Sie wurde vom Umweltbundesamt mit dem Vollzug weiter Teile des Elektro- und Batterierechts beauftragt. In der stiftung ear sind Hersteller, die in Deutschland Elektro- oder Elektronikgeräte sowie Hersteller, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen, registriert. Sie vergibt die WEEE-Nummer und die Batterie-Nummer (EPR-Nummern) und koordiniert auch die Abholanordnungen für die Elektrogeräte.

Rechtliche Grundlage: ElektroG und BattDG

Im Rahmen der EPR definieren ElektroG (2025 zum zweiten Mal geändert) sowie BattG (abgelöst durch BattDG) die Pflichten für das Inverkehrbringen von Elektrogeräten und Batterien. Die zuständige Registerstelle stiftung ear erhebt Verwaltungsgebühren und koordiniert die Rücknahme- und Entsorgungsstrukturen im Sinne der Gesetze. Ziel ist eine Kostenverteilung nach dem Verursacherprinzip und die Sicherstellung einer geordneten und bundesweiten Sammlung und Verwertung. Hersteller mit Sitz in Deutschland können Ihre Registrierungen bei der stiftung ear selbst umsetzen oder über einen Dienstleiter umsetzen lassen.

Die Verwaltungsgebühren der stiftung ear werden von deutschen Unternehmen i. d. R. per SEPA-Lastschrift eingezogen. Für Unternehmen ohne Sitz in Deutschland erfolgt die Abwicklung über einen bevollmächtigten Vertreter. Mehr über die Bevollmächtigung lesen Sie hier in diesem Artikel oder hier in unserem separaten Artikel über Bevollmächtigte.

Wie läuft die stiftung ear Registrierung?

Kategorisierung

Vor der Registrierung müssen Elektrogeräte kategorisiert werden. Die Kategorien werden von der stiftung ear vorgegeben. Für Unternehmen, die B2C verkaufen bzw. B2C-Geräte verkaufen, gibt es folgende Gerätekategorien:

  • Wärmeüberträger, die in privaten Haushalten genutzt werden können
  • Bildschirmgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können
  • Gasentladungslampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können
  • Lampen, die in privaten Haushalten genutzt werden können
  • Großgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können
  • Große Photovoltaikmodule, die in privaten Haushalten genutzt werden können
  • Kleingeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können
  • Kleine Photovoltaikmodule, die in privaten Haushalten genutzt werden können
  • Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, die in privaten Haushalten genutzt werden können

Die stiftung ear stellt ebenfalls ein Tool zur Gerätezuordnung bereit. Sie finden es hier.

Es lohnt sich, seine Geräte vorher einmal einzugeben und zu überprüfen. Denn viele Produkte werden im ersten Anlauf falsch kategorisiert. Tablets sind beispielsweise Bildschirmgeräte und Leuchten sind je nach Größe Kleingeräte (Tischleuchte) oder Großgeräte (Stehleuchte). Es gibt aber auch Geräte, die außerhalb des Anwendungsbereichs liegen, so z. B. Ersatzteile. Diese sind nach ElektroG von der Registrierungspflicht ausgenommen.

Die Kategorisierung der Batterien ist deutlich übersichtlicher. Seit dem 01.01.2026 gibt es in Deutschland fünf Batteriekategorien zu beachten:

  • Elektrofahrzeugbatterie
  • Batterie für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterie)
  • Starterbatterie
  • Industriebatterie
  • Gerätebatterie

Für den Verkauf klassischer Haushaltsprodukte wie Smartphones (enthaltener Akku) oder Lichterketten (enthaltene Batterien) ist eine Registrierung in der Kategorie „Gerätebatterien” erforderlich.

stiftung ear Registrierung im Online Portal

Wenn Sie Ihre Geräte den richtigen Kategorien zugeordnet haben, können Sie mit dem Antrag auf Registrierung fortfahren. Dieser wird online über das ear-Portal gestellt. Dort machen Sie Angaben zu Ihrem Unternehmen, der Gerätekategorie und ggf. dem Bevollmächtigten. Ihren Registrierungsstatus können Sie jederzeit im Portal einsehen. Für ausländische Unternehmen ohne Sitz in Deutschland übernimmt Ihr Bevollmächtigter die Registrierung im ear Portal für Sie.

Für jedes Unternehmen gilt eine Registrierungsnummer für alle untergeordneten Marken. Jede Marke bekommt trotzdem einen eigenen Registrierungsbescheid.

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Abholanordnung & Insolvenzsichere Garantie

Elektro-Altgeräte werden in Deutschland in der Regel von den Verbraucher*innen auf Wertstoffhöfen abgegeben und dann von den registrierten Herstellern bzw. den beauftragten Entsorgern abgeholt. Hierzu müssen Sie mit einem zugelassenen Entsorgungsunternehmen einen Vertrag schließen und diesen im ear Portal hinterlegen. Die Abholung erfolgt nach dem Losverfahren. Das heißt: Wenn Sie bei der stiftung ear registriert sind, kann es sein, dass Sie eine Abholanordnung bekommen und dann für die Abholung und Entsorgung der entsprechenden Altgeräte zuständig sind. Sofern Sie einen Bevollmächtigten ernannt haben, wickelt dieser die Abholanordnung mit einem zugelassenen Entsorgungsunternehmen ab.

Eine Besonderheit in Deutschland ist die sogenannte insolvenzsichere Garantie. Sie greift, falls in einer Geräteart einmal kein Hersteller mehr bei der stiftung ear registriert sein sollte. Durch die Geltendmachung der Garantien wird die Finanzierung der Altgeräteentsorgung für die Kommunen gesichert. Die insolvenzsichere Garantie muss von jedem Hersteller von B2C-Geräten bei der Registrierung im ear Portal hinterlegt werden und muss danach jedes Jahr neu bezahlt und nachgewiesen werden. Die insolvenzsichere Garantie muss für jede abgedeckte Kategorie und je nach geplanter Gerätemenge erworben werden. Zu empfehlen ist dabei die kollektive insolvenzsichere Garantie. Diese kann bei einem Garantiedienstleister erworben werden.

Bevollmächtigung

Hersteller ohne Sitz in Deutschland müssen einen Bevollmächtigten benennen, der die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten übernimmt. Kernaufgaben der Bevollmächtigten ist die Registrierung, die Kategorisierung der Produkte (z. B. Gerätekategorien nach ElektroG bzw. Batteriearten nach BattG) sowie regelmäßige Mengen- und Jahresmeldungen.

Die Pflicht einen Bevollmächtigten auch für die Batterieregistrierung zu ernennen ist im August 2025 in Kraft getreten und seit 01.01.2026 verpflichtend.

stiftung ear Registrierung: Ihr Bescheid

Nach erfolgreicher Registrierung bekommen Sie Ihren Registrierungsbescheid per E-Mail und werden im entsprechenden Verzeichnis der registrierten Hersteller öffentlich aufgelistet. Ihre Registrierungsnummer befähigt Sie zum ordnungsgemäßen Verkauf von Elektrogeräten bzw. Batterien in Deutschland. Wenn Sie auch in andere EU-Länder verkaufen, greifen die jeweiligen nationalen Gesetze basierend auf der  EU WEEE Richtlinie sowie die EU Batterieverordnung Batt2.

Wenn Sie sowohl Elektrogeräte als auch Batterien verkaufen, müssen Sie sich in Deutschland für beides separat registrieren und bekommen zwei separate Nummern.

Wichtig: Die Registrierungsnummer(n) müssen Sie auf Rechnungen und beim Verkauf ausweisen.

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Für die Eigenumsetzung als deutsches Unternehmen empfehlen wir unsere digitale Anleitung. Sollten Sie einen Bevollmächtigten benötigen, empfehlen wir die Nutzung unseres Bevollmächtigten-Services. Gerne übernehmen wir die komplette Umsetzung für Sie. Entdecken Sie unseren WEEE- und Batterie-Service.

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Häufig gestellte Fragen zur stiftung ear Registrierung

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Jeder Hersteller, der in Deutschland Elektro- oder Elektronikgeräte oder Batterien in Verkehr bringt, muss sich bei der stiftung ear registrieren. Ausländische Hersteller ohne Sitz in Deutschland benötigen einen Bevollmächtigten, der die Registrierung übernimmt.

Die Gebühren der Registrierung und für weitere Leistungen sind im Gebührenkatalog geregelt. Einen Link zum kompletten Gebührenverzeichnis finden Sie hier.

Die Erstregistrierung für Elektrogeräte kostet aktuell 9,50€ pro Geräteart und Marke. Für B2C-Geräte fallen zusätzlich jährliche Gebühren für die Aktualisierung der insolvenzsicheren an, die sich nach folgender Formel richten: Gerätemenge pro Geräteart in Tonnen x Rücklaufquote in Prozent x geschätzte Entsorgungskosten in Euro pro Tonne.  Die Garantieprüfung durch die stiftung ear kostet jährlich 3,80€. Hinzu kommt eine Quartalsgebühr von 32,80€ und, wenn nötig, eine einmalige Gebühr für die Bestätigung des Bevollmächtigten in Höhe von 50,60€.

Für Batterien beträgt die Registrierungsgebühr pro Kategorie und Marke 16,40€ und die Quartalsgebühr 3,80€.

Die Bearbeitungszeit für eine Batterieregistrierung beträgt je nach Auslastung zwischen 3 bis maximal 12 Wochen. Für Elektrogeräte benötigt die stiftung ear circa 4-12 Wochen.

Die WEEE-Nummer ist eine achtstellige Herstellernummer, die nach erfolgreicher Registrierung von Elektrogeräten vergeben wird. Die Batterie-Registrierungsnummer (Batt-Reg.-Nr. DE) ist ebenfalls achtstellig und wird für die Batterieregistrierung ausgestellt. Beide Nummern müssen beim Produktverkauf und auf Rechnungen angegeben werden.

Ja, wenn Sie sowohl Elektrogeräte als auch Batterien verkaufen, müssen Sie sich in Deutschland für beides separat registrieren. Sie bekommen zwei separate Registrierungsnummern: eine WEEE-Nummer für Elektrogeräte und eine Batt-Reg.-Nr. für Batterien.

Wenn Sie eine Abholanordnung erhalten, sind Sie für die Abholung und Entsorgung von Elektro-Altgeräten von Sammelstellen zuständig. Die Abholung erfolgt nach dem Losverfahren. Sie können die Abholung selbst durchführen oder ein Entsorgungsunternehmen im stiftung ear Portal hinterlegen, das dies stellvertretend übernimmt.​

Eine insolvenzsichere Garantie müssen Sie nur für B2C-Geräte (für Privathaushalte) hinterlegen. Sie wird bei der Registrierung im ear-Portal nachgewiesen und muss jedes Jahr aktualisiert werden. Für B2B-Geräte ist keine insolvenzsichere Garantie erforderlich.​

Nach erfolgreicher Registrierung bekommen Sie Ihren Registrierungsbescheid per E-Mail. Sie werden außerdem öffentlich im Verzeichnis der registrierten Hersteller aufgelistet mit Namen, Registrierungsnummer, Postleitzahl und Gerätekategorie sowie -art. Wenn Sie einen Bevollmächtigten bzw. einen Dienstleister beauftragt haben, dann erhalten Sie Ihre Registrierungsbescheide und -nummern von diesem.