Startup Gründungen in Estland liegen schon seit Jahren im Trend. Innerhalb der EU gilt die Gründung in Estland nicht nur als eine der einfachsten und schnellsten, sie ist außerdem ortsunabhängig möglich und bietet günstige Steuern. Aber wie sieht es mit dem Verpackungsgesetz in Estland aus? Was müssen Unternehmer hier beachten?
Welches Verpackungsgesetz gilt für estnische Firmen?
Grundsätzlich ist wichtig, dass im D2C (Direct-to-Consumer) Handel das Verpackungsgesetz des jeweiligen Ziellandes ausschlaggebend ist. Innerhalb der EU hat dabei jeder Mitgliedsstaat sein eigenes Verpackungsgesetz geschaffen.
Sollten Sie also eine Firma in Estland gründen um in Estland Waren zu verkaufen, müssen Sie sich an das estnische Verpackungsgesetz halten. Wenn Sie Ihr Startup in Estland hingegen gegründet haben, um beispielsweise auf Amazon.de zu verkaufen, gilt tatsächlich das Deutsche Verpackungsgesetz für Sie.
Da insbesondere viele Onlinehändler ihre Firma zwar in Estland gründen, aber Geschäfte z.B. via Amazon FBA in Deutschland machen, ist das wichtig zu wissen. Für Amazon.de prüft Amazon wie auch andere Marktplätze in Deutschland seit kurzem die LUCID Registrierung im Verpackungsregister.
Was gilt für Online Händler die nach Estland liefern?
Wenn Sie als nicht-estnische Firma via Online Handel an Endverbraucher in Estland liefern, gilt für Sie das estnische Verpackungsgesetz. Dem Prinzip nach haben Sie dann also dieselben Verpflichtungen wie eine estnische Firma, die im Inland verkauft.
Allgemein müssen sich Produzenten und Händler – also alle die verpackte Produkte auf den estnischen Markt bringen – bei einem Rücknahmesystem in Estland beteiligen. Ausnahmen gelten zum Teil für Kleinunternehmen und Inverkehrbringer kleiner Mengen. Wir bieten in unserem Länder-Paket dazu eine passende Anleitung mit empfohlenen Rücknahmesystemen:
Neuerungen im estnischen Verpackungsgesetz 2022
Neben strengeren Recycling-Quoten sieht das überarbeitete Gesetz vor allem folgende Pflichten vor:
- Verschiedene Arten von Verpackungen müssen im estnischen Verpackungsregister gemeldet werden. Unter anderem auch die Menge an Mehrwegverpackungen und Verpackungen mit umweltschädlichen Inhalten.
- Metalle müssen künftig unterteilt werden in Eisenmetalle und Nichteisenmetalle
- Mengenmeldungen ab 20 Tonnen jährlichem Verpackungsmüll in Estland müssen auditiert werden
- Ausländische Firmen ohne estnische Niederlassungen müssen einen Autorisierten Bevollmächtigten in Estland bestimmen
Obwohl es die Pflicht zur Bestimmung eines Bevollmächtigten gibt, wird in der Praxis aktuell auch weiterhin die direkte Registrierung bei einem Rücknahmesystem toleriert. Vorerst bleiben die To-Dos für nicht-estnische Online Händler somit weitgehend dieselben.
Verpflichtende Kennzeichnungen für Recycling wie in Italien oder anderen EU-Mitgliedsstaaten sind aktuell in Estland noch nicht vorgesehen.
In unserem digitalen Beratungsservice halten wir unsere Kunden über alle künftigen Neuerungen stets up-to-date.
Da die meisten estnischen Startups europaweit Handel betreiben, müssen sie sich zudem an die Gesetze der anderen EU Staaten halten. Mit unserem Europa-Paket beraten wir Sie ideal und individuell mithilfe digitaler Anleitungen zu allen Ländern:
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