Seit 2021 gibt es für den EU-Binnenmarkt Gesetze, die die Einfuhr und Verwendung von Einwegplastikprodukten einheitlich regeln sollen. In der Praxis werden diese jedoch nicht einheitlich umgesetzt. Nach Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Spanien zieht jetzt auch Italien mit Regeln bezüglich einer Plastiksteuer nach.
Doch was genau wird hier umgesetzt und inwiefern unterscheidet es sich von den anderen Ländern der EU?
Hintergrund zur Plastiksteuer in Europa
Am 3. Juli 2021 endete die Umsetzungsfrist der Artikel 4 und 5 der EU-Einweg-Kunststoff-Richtlinie. Diese vermeintlich einheitlichen Regelungen für den Binnenmarkt sollen den freien Austausch der Waren gewährleisten. Doch die zögerliche Haltung der EU-Kommission und anhaltende Diskussionen hierzu führen dazu, dass immer mehr Länder unterschiedliche Regelungen erlassen.
Theoretisch ist seither die Nutzung von bestimmten Einweg-Kunststoffprodukten wie Trinkhalmen, Rührstäbchen oder EPS-Behälter für Take-Away Speisen verboten. Es gibt außerdem eine EU-weite Kunststoffabgabe – oder auch Plastiksteuer – mit dem Ziel den Plastikverbrauch zu reduzieren. Doch diese Umsetzung ist in verschiedenen Ländern auch unterschiedlich gestaltet.
Umgesetzt wurde diese Richtlinie beispielsweise in Deutschland, Österreich, Belgien, Portugal oder Kroatien.
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Umsetzung der Plastiksteuer in Italien
Nachdem die ursprüngliche Umsetzung bereits für 2020 angesetzt war, sollte die Plastiksteuer in Italien zunächst Anfang 2023 in Kraft treten. Es wurde ein ähnliches Model geplant, wie es in Spanien oder UK umgesetzt wird. Ziel ist hierbei – analog der europäischen Richtlinie – eine Reduktion der Produktion und des Verbrauches von Einwegkunststoffprodukten (MACSI) zu erlangen und die Nachhaltigkeit der Kreislaufwirtschaft zu unterstützen.
Steuerpflichtige Produkte
Steuerpflichtig sind Produkte die teilweise oder komplett aus organischen Polymeren synthetischen Ursprungs bestehen. Zusätzlich solche Produkte, die der Umschließung, dem Schutz oder der Lieferung von Waren oder Lebensmitteln dienen und nicht zur erneuten Verwendung bestimmt sind. Beispiele sind so unter anderem Flaschen, Tüten oder Lebensmittelbehälter. Ausgenommen sind allerdings Produkte für den dauerhaften Gebrauch, sowie Medizinprodukte oder solche, die zur Aufbewahrung und dem Schutz von medizinischen Präparaten verwendet werden. Außerdem ausgenommen ist kompostierbares Plastik nach DIN EN 13432. Zusätzlich entfällt die Steuer auch nicht auf Kunststoffmaterial, welches aus Recyclingprozessen stammt.
Steuerpflichtige Person:
Bei der steuerpflichtigen Person werden je nach Herstellung und Einführungsland Unterschiede gemacht. Wird die Ware in Italien hergestellt bzw. ist der Hersteller in Italien ansässig, so ist dieser steuerpflichtig. Beim Import aus anderen EU Mitgliedsstaaten unterscheidet es sich ja nach Zweck. Erwerben Unternehmen Produkte in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, dann liegt die Steuerpflicht bei diesen. Wird das Produkt von privaten Endverbrauchern gekauft, so zahlt der Verkäufer die Steuer. Wenn Waren aus nicht EU Ländern importiert werden, ist immer der Importeur in der Steuerpflicht.
Höhe der Steuer:
Die Höhe der Steuer beträgt 0,45€ pro Kilogramm des enthaltenen Neukunststoffs. Die Steuer entfällt nicht auf Kunststoffmaterial, welches aus Recyclingprozessen gewonnen wurde.
Strafen bei Missachtung:
Wichtig ist in jeden Fall, dass bei Nichtzahlung der Kunststoffsteuer die steuerpflichtige Person mit hohen Strafen rechnen muss. Diese Strafe liegt zwischen dem Zwei- und Fünffachen der nicht gezahlten Steuer – mindestens jedoch bei 250€. Auch verspätete Zahlungen werden bestraft. Hier fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25-% der geschuldeten Steuer – mindestens 150€ – an.
UPDATE – Verschiebung des Startdatums bis 2026
Nachdem die Umsetzung ursprünglich zum 1.1.2023 geplant war, hat Italien die Einführung der Plastiksteuer zunächst auf den 1.7.2024 und zuletzt erneut auf den 1.7.2026 verschoben.
Für (nicht-) europäische Versandhändler die nach Italien liefern, ist es auf jeden Fall wichtig, mögliche Neuigkeiten hierzu im Blick zu behalten und entsprechend zu handeln.
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