zuletzt geupdated: 25.10.2023
Das deutsche LUCID Verpackungsregister ist inzwischen jedem ein Begriff. Seit 2019 muss sich jedes Unternehmen, das verpackte Produkte auf den Markt bringt, im Verpackungsregister registrieren. Weniger bekannt ist, dass es auch Abfall- und Verpackungsregister im Ausland gibt.
Auch im Ausland riskieren Unternehmen teils hohe Strafen, wenn sie nicht im jeweiligen Verpackungsregister eingetragen sind. Das gilt besonders auch dann, wenn man als ausländische Firma über einen Online Shop an Endkunden in diesen Ländern versendet. Auch deutsche oder österreichische Onlinehändler sind demnach betroffen, wenn sie in die EU liefern. Die wichtigsten, öffentlich einsehbaren Register in anderen Ländern und worauf man dort unbedingt zu achten hat, möchten wir im Folgenden vorstellen.
Das sind die 5 wichtigsten Verpackungsregister im Ausland
1. Das BDO Register in Polen
Genau wie in Deutschland ist auch in Polen jedes Unternehmen, das verpackte Produkte auf den Markt bringt, verpflichtet, sich bei einer zentralen Stelle zu registrieren. In Polen heißt diese zentrale Stelle nicht LUCID, sondern BDO.
Das Register kann auf seiner offiziellen Website aufgerufen werden: https://bdo.mos.gov.pl/
Da die Seite und der Anmeldeprozess nur auf Polnisch verfügbar sind, ist die Registrierung für ausländische Unternehmen nicht gerade einfach. Dennoch sind auch deutsche oder österreichische Online Händler bei Versand nach Polen zur Registrierung verpflichtet.
Um eine ausländische Firma zu registrieren benötigt man zunächst eine sogenannte PESEL-Nummer. Anschließend kann man sich über die offizielle Seite der polnischen Behörden anmelden und den BDO-Eintrag beantragen. Da die Registrierung ohne polnische Sprachkenntnisse sehr mühsam ist, empfehlen wir in unserem digitalen Beratungsservice für Polen lediglich Recycling-Systeme, die Support bei der Registrierung auf Englisch anbieten oder die Registrierung vollständig übernehmen. Da die Lizenzierung der Verpackungen bei einem polnischen Recycling System sowieso ab der ersten Lieferung nach Polen verpflichtend ist, spart man sich so eine Menge Zeit und Nerven.
Nach Registrierung im BDO-Register wird dem Unternehmen eine eigene Register-Nummer (BDO-Nummer) ausgestellt. Die Angabe dieser BDO-Nummer ist auch auf allen offiziellen Dokumenten beim Verkauf nach Polen verpflichtend. Insbesondere auf der Rechnung sollte diese Nummer (z.B. neben der VAT-Nummer) unbedingt abgedruckt werden, da ansonsten hohe Sanktionen drohen.
Gemäß Verpackungsgesetz in Polen reichen die Strafen für nicht-Registrierung oder nicht-Angabe der BDO-Nummer von Bußgeldern bis zu umgerechnet ca. 220.000 EUR bis hin zu Freiheitsstrafen. Generell gilt Polen bei der Umsetzung seiner Abfallgesetze neben Deutschland als eines der strengsten Länder in der EU.
Die Registrierung im BDO-Register kostet einen jährlichen Beitrag von umgerechnet ca. 20 EUR für kleine und ca. 70 EUR für große Unternehmen.
2. Nationales Produzentenregister in Litauen
Nicht jedes Unternehmen benötigt in Litauen eine Verpackungslizenz, denn es gibt eine Freimenge für Kleinstinverkehrbringer. Dennoch ist für jeden die Registrierung im Verpackungsregister Pflicht.
Auch hier sind Onlinehändler betroffen, die z. B. aus Deutschland oder Österreich an Endkunden in Litauen liefern. Und das bereits ab der ersten Lieferung.
Das PPWIS Produzentenregister ist unter folgendem Link auf Englisch verfügbar: https://www.gpais.eu/en
Da viele der Hilfsartikel bei PPWIS lediglich in der Landessprache verfügbar sind, stellen wir unseren Kunden eine Step-by-Step Anleitung zur Registrierung und Mengenmeldung im Litauischen Verpackungsregister zur Verfügung. Wer seine Verpackungen bei einem Recycling System in Litauen beteiligt, kann aber auch dort mit Unterstützung auf Englisch rechnen.
3. Register des Umweltministeriums in Griechenland
Obwohl die Anmeldung im Verpackungsregister in Griechenland für jeden Pflicht ist, macht es einem der Staat nicht gerade einfach. Zum einen sind die Website selbst sowie alle Anleitungen nur auf Griechisch verfügbar. Zum anderen ist es für ausländische Unternehmen auch nur mit einer Niederlassung in Griechenland bzw. mit einem griechischen Bevollmächtigten möglich, sich zu registrieren.
Ein solcher Bevollmächtigter könnte z. B. eine Steuerberatungsfirma in Griechenland sein. Das bietet sich vor allem für Online Händler an, die in Griechenland umsatzsteuerpflichtig geworden sind. Für kleinere Händler, die lediglich ein paar Pakete nach Griechenland versenden, dürfte es sich finanziell kaum lohnen. Da bleibt eigentlich nur übrig, den Versand nach Griechenland vorerst auszuschließen, oder das rechtliche Risiko einzugehen. Immerhin: die griechischen Behörden scheinen momentan noch weniger streng zu kontrollieren, als beispielsweise in Deutschland oder Polen. Ob sich das mit der zunehmenden Plastikflut, dem Druck aus der EU durch höhere Recycling-Quoten und die EU Marktüberwachungsverordnung ändern wird?
Die Registrierung im griechischen Abfallregister EMPA kann hier beantragt werden: https://empa.eoan.gr/register.php
Anders als in den anderen Ländern ist es nicht öffentlich für Wettbewerber einsehbar.
4. Abfallregister der Slowakischen Republik
In der Slowakei muss jedes Unternehmen, dass über die Grenze an Privatpersonen verkauft, im nationalen Abfallregister angemeldet sein und jährlich die Verpackungsmengen melden.
Der Registrierungs- und Melde-Prozess ist hier nur bedingt digitalisiert. Man muss ein Formular ausfüllen und wahlweise per Post oder per E-Mail an das Umweltministerium senden. Auch hierzu bieten wir unseren Kunden eine Ausfüllanleitung an. Vermutlich aufgrund dieser Komplexität und der Sprachbarriere sind momentan noch relativ wenige ausländische Firmen trotz Verpflichtung registriert.
Das Verpackungsregister der Slowakei kann hier abgerufen werden: https://obaly.sazp.sk/index.php
5. Verpackungsregister in Großbritannien
Eine gute Nachricht zum Schluss: In Großbritannien müssen kleine Händler sich derzeit nicht im Verpackungsregister anmelden. Die Verpflichtung gilt erst ab einem Jahresumsatz von 1 Millionen Pfund bzw. ab 25 Tonnen Verpackungsmüll. Zusätzlich muss das Unternehmen eine Niederlassung in Großbritannien haben.
Das UK Verpackungsregister ist genau wie die Abfallregister für WEEE und Batterien hier einzusehen: https://npwd.environment-agency.gov.uk/
Hohe Komplexität im internationalen Handel
Was sich bei den unterschiedlichen Verpackungsregister im Ausland bereits andeutet, setzt sich bei den Pflichten und Umsetzungen zur Verpackungslizenzierung in der EU fort. Bedingt durch die EU-Verpackungsrichtlinie hat jedes Land eigene Vorgaben und Gesetze erlassen. Wer international handelt, sollte dringend die Compliance Vorgaben für jedes Land prüfen und einhalten. Mit unserem digitalen Beratungsservice können Sie Ihre individuellen Compliance Anforderungen zum günstigen Preis jederzeit abrufen. Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne bei Fragen oder erfahren Sie mehr in unseren umfangreichen FAQ-Bereich.
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