Aufgrund der Verpackungsrichtlinie der EU hat jeder Mitgliedsstaat eigene Gesetze erlassen, die das Recycling von Verpackungen regeln. Dabei gibt es besonders beim Verpackungsgesetz in Spanien aus heutiger Sicht einige Besonderheiten. Das gilt umso mehr für Online Händler aus dem Ausland, die direkt an Endkunden in Spanien liefern (B2C E-Commerce). Was Sie bei diesem Geschäftsmodell zu beachten haben, erläutern wir in diesem Beitrag.
Update September 2023:
Zusätzlich gab es aufgrund der geänderten Verpackungsverordnung 1055/2022 im Jahr 2023 einige drastische Änderungen. Auch hierzu informieren wir Sie.
Besonderheiten beim Verpackungsgesetz in Spanien
Egal ob spanische Firma oder ausländischer Online Shop: Unternehmen, die verpackte Produkte an Kunden in Spanien verkaufen, sind zur Verpackungslizenzierung in Spanien verpflichtet. Das gilt sowohl für Amazon FBA Händler (Inverkehrbringer von Produktverpackungen) als auch für einen „eigenen“ Online Shop (Produkt- und Versandverpackungen). Ähnlich wie in Frankreich oder in Deutschland entstehen auch hier die Pflichten bereits mit Inverkehrbringen der ersten Verpackung auf dem Markt. Dennoch gibt es in Spanien einige Besonderheiten, die in anderen Ländern nicht gelten. Folgendes müssen Firmen, die auf dem spanischen Markt aktiv sind, zwingend beachten:
Der Grüne Punkt in Spanien
Früher war der Grüne Punkt in vielen europäischen Ländern verpflichtend auf der Verpackung – so auch in Spanien. Durch die Öffnung für zunehmenden Wettbewerb im Recycling-Markt ist diese Pflicht inzwischen fast überall weggefallen. Seit 01.01.2023 auch in Spanien. Genutzt werden kann dieser nun auch hier freiwillig mit entsprechender Lizenz. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Hohe Mindestgebühren für die Verpackungslizenz in Spanien
Genau wie die Symbol-Pflicht geht auch das nächste Problem mit der Monopolstellung des Grünen Punkts in Spanien einher: die Recycling-Gebühren sind im Vergleich zu anderen Ländern sehr hoch. Obwohl auch Kleinstmengen lizenzierungspflichtig sind, lohnt es sich finanziell kaum, wenige Kilogramm Verpackungen in Spanien zu lizenzieren.
Spezielle Recycling-Pflichten für Glas
Ein weiterer Spezialfall: Für Glas gibt es ein separates Entsorgungs-System. Wer also Produkte in Glasflaschen oder Behältern verpackt und in einem Versandkarton an seine Kunden verschickt, muss sich bei zwei separaten Systemen anmelden. Das betrifft häufig Onlineshops für Kosmetik, Spirituosen oder Lebensmittel.
Updates zum Verpackungsgesetz Spanien September 2023
In Spanien ist es verpflichtend, für das Recycling der von Ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungen Sorge zu tragen und sich an einem Recycling-System zu beteiligen. Aufgrund der Verpackungsverordnung 1055/2022 ist es allerdings ohne spanische Niederlassung und Steuernummer nicht möglich seine Verpackungen zu registrieren und lizensieren.
Sie benötigen dementsprechend einen spanischen Bevollmächtigten.
Zusätzlich:
- Für steuerliche Geschäfte wird eine NIF und ein elektronisches Zertifikat mit entsprechender NIF, benötigt.
- Ihr Bevollmächtigter muss die Meldungen an das Recyclingsystem und Herstellerregister vornehmen.
Die NIF ist die Spanische Steuernummer, die Unternehmen, welche in Spanien geschäftlich tätig sind, benötigen. Um eine NIF beantragen zu können braucht der Geschäftsführer bzw. die Person(en), die im Handelsregister eingetragen sind, eine eigene NIE.
Die NIE ist die SteuerID für eine natürliche Person NIE=Número de Identidad de Extranjero.
Die Erfüllung Ihrer EPR-Verpflichtungen in Spanien erreichen Sie über den Anschluss an einem Recyclingsystem und der regelmäßigen Mengenmeldung Ihrer Verpackungsmengen.
Für das Jahr 2022 ist die Deadline zur Mengenmeldung übrigens der 31.10.2023 an das Herstellerregister.
Für Unternehmen, die bereits 2021 Verpackungsmengen in Spanien in Verkehr gebracht haben, wurde ein zusätzlicher Mengenmeldezeitraum vom Ministerium angekündigt.
Zusätzlich ist rückwirkend für die Meldung auch ein authorisierter Bevollmächtigter notwendig.
FAQ zum Verpackungsgesetz
Handlungsempfehlungen bei Versand nach Spanien
Wer rechtskonform nach Spanien versenden möchte, kommt um die Verpackungslizenz und Bevollmächtigung in Spanien nicht drum herum. Da die Lizensierung Ihrer Verpackungen obligatorisch ist, empfehlen wir Ihnen dringend sich um einen Bevollmächtigten, Ihre NIF und regelmäßige Mengenmeldungen zu kümmern.
Wer nach einer einfachen Möglichkeit für seinen Onlineshop sucht, das Verpackungsgesetz in Spanien und auch in anderen Ländern zu erfüllen, dem sei unser digitaler Beratungsservice empfohlen.
Neben einer individuellen Compliance-Analyse und einfachen Schritt-für-Schritt Anleitungen für die eigenen Recycling-Pflichten beinhaltet unser günstiger Service auch die Kontaktdaten von geprüften Entsorgungssystemen und (englischsprachigen) Ansprechpartnern vor Ort.