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Der Grüne Punkt war das erste Duale System und lange Zeit alleiniges Symbol für das Verpackungsrecycling.
Insofern ist der Grüne Punkt vielen Konsument*innen ein Begriff und zeichnet sich durch seinen hohen Wiedererkennungswert aus. Auch heute noch findet sich der Grüne Punkt auf sehr vielen Verpackungen wieder. Selbst international hat die Marke Berühmtheit erlangt. In einigen Staaten war sie verpflichtend auf Produktverpackungen anzubringen, um zu signalisieren, dass Hersteller ihrer Verantwortung nach der EU-Verpackungsrichtlinie nachkommen. Ein hoher Wiedererkennungswert bei Kund*innen ist somit nicht von der Hand zu weisen, wodurch der Grüne Punkt hauptsächlich für Marketingzwecke interessant erscheint, wenn man sich als nachhaltiges Unternehmen präsentieren möchte.
Doch wie sieht es mit Online-Händlern aus? Sollte man den Grünen Punkt auf den Verpackungen verwenden?
Um den Grünen Punkt zu verwenden ist zunächst eine Lizenz wichtig. Und hier liegt das Problem: In Deutschland ist diese Lizenz ausschließlich bei Duales System Deutschland GmbH – dem Recycling-System hinter dem Grünen Punkt – zu bekommen. Wenn Sie Ihre Verpackungen bei einem anderen Recycling-System lizenziert haben, bezahlen Sie dann quasi doppelt, weil Sie zusätzlich einen Vertrag mit dem Grünen Punkt schließen müssten.
Schwieriger wird es, wenn Sie auch in andere Länder liefern. Denn für jedes Land ist eine eigene Grüner Punkt Lizenz notwendig. Zwar sind die meisten der Recycling-Systeme, die wir Ihnen durch unseren Service vermitteln, in der Lage, Ihnen diese Lizenz zu gewähren. Jedoch müssen Sie dann auch einen Vertrag mit diesen Recycling-Systemen abschließen, wenn Sie als ausländischer oder kleiner Online-Händler eigentlich gar nicht zur Lizenzierung Ihrer Verpackungen im jeweiligen Land verpflichtet wären. Aufgrund von Mindestbeiträgen entstehen Ihnen bei EU-weitem oder gar internationalem Versand dadurch hohe Kosten. Gerade für Startups oder KMU sind diese oft kaum bezahlbar.
Der Grüne Punkt kann für Online-Shops mit internationalem Versand schnell zu einer Kostenfalle werden.
Wir raten daher E-Commerce-Unternehmen davon ab, den Grünen Punkt zu verwenden. Das Symbol des Grünen Punkts genießt zwar bei europäischen Verbraucher*innen einen hohen Bekanntheitsgrad, doch diese Bekanntheit allein schafft keinen bedeutenden Wettbewerbsvorteil und beeinflusst auch nicht signifikant die Kaufentscheidung. Die zusätzlichen Kosten und der administrative Aufwand, die mit der Lizenzierung des Symbols in mehreren Märkten verbunden sind, rechtfertigen in der Regel nicht dessen Verwendung für Online-Händler.
Vorsicht, wenn Sie Produkte von anderen Herstellern mit dem Grünen Punkt ins Ausland verkaufen.
Besonders gefährlich ist es, wenn Sie Produkte ins Ausland liefern, für die Hersteller die Grüne Punkt Lizenz lediglich in Ihrem eigenen Land erworben haben. In diesem Fall unterliegen Sie als Inverkehrbringer der Pflicht, die Grüne Punkt Lizenz im Ausland für diese Produkte zu erwerben. Am besten, Sie klären die Verhältnisse mit den Hersteller ab, oder nutzen ggf. alternative Verpackungen für Ihre Auslandslieferung. Zugegeben, die Produkte extra für Auslandslieferungen umzupacken ist nicht gerade nachhaltig.
Der Grüne Punkt ist nicht mehr verpflichtend
Während der Grüne Punkt früher in den meisten europäischen Ländern auf Verpackungen verpflichtend war, ist dies heute nicht mehr der Fall. Ein Versuch in Frankreich 2021 den Grünen Punkt abzuschaffen und gänzlich durch das Triman Logo zu ersetzen wurde gerichtlich verhindert. Der Grüne Punkt darf somit nach wie vor auf der Verpackung abgebildet werden. Nichts desto weniger muss die Lizenz in jedem Land separat erworben werden, was internationale Onlinehändler vor hohe Hürden stellt.
Unterm Strich
Trotz seiner breiten Bekanntheit bei Verbraucher*innen bietet der Grüne Punkt nur einen begrenzten Marketingwert für E-Commerce-Unternehmen. Die Kombination aus Lizenzgebühren, administrativer Komplexität und dem Risiko doppelter Kosten in mehreren Märkten macht es in der Regel zu einer unpraktischen Wahl. Konzentrieren Sie sich stattdessen darauf, Ihre EPR-Verpflichtungen durch eine Registrierung bei passenden Recycling-Systemen in Ihren Zielmärkten zu erfüllen, ohne die zusätzliche Belastung durch den Grünen Punkt.
Haben Sie weitere Fragen zum Grünen Punkt und den Implikationen für Online-Händler? Lassen Sie es uns wissen!
Werbung wegen Markennennung
Beitragsbild: D. Pimborough / Shutterstock.com
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