Schonmal versucht, Elektronik in der EU zu verkaufen? Die WEEE Richtlinie der EU macht es Startups und Online Händlern nicht gerade einfach, ihre Produkte für die ganze EU anzubieten. Wir erklären, was es mit der EU WEEE Richtlinie von 2012 bzw. 2018 auf sich hat und welche Auswirkungen das auf Ihren Onlineshop hat.
Inhalt:
- Die WEEE Richtlinie der EU
- EPR: Erweiterte Herstellerverantwortung
- WEEE-Registrierung und WEEE-Nummer
- Auswirkungen der WEEE Richtlinie auf den Online Handel
- WEEE-Anforderungen in der EU und in Nicht-EU-Staaten
- WEEE-Bevollmächtigter bei Direktvertrieb ins EU-Ausland
- Was zählt als Elektrogerät bzw. WEEE
- Zweck der WEEE Richtlinie
- Die Umsetzung der WEEE Richtlinie in Deutschland
- Wie kann ich die WEEE Richtlinie mit ecosistant erfüllen?
- Fazit & FAQ zur WEEE Richtlinie
Die WEEE Richtlinie der EU
Die sog. WEEE Richtlinie – genauer: Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte – ist eine Richtlinie der EU, die Umgang und Entsorgung von Elektroaltgeräten regelt. WEEE steht dabei für Waste of Electrical and Electronic Equipment. Ausgesprochen wird es meist „W-E-E-E“, „Wiii“, oder der Einfachheit halber W3E bzw. „W-drei-E“.
Einfach gesagt regelt die Richtlinie, wie in den EU-Mitgliedsstaaten mit Elektroschrott umgegangen werden muss. Sie ist sozusagen das Äquivalent der EU-Verpackungsrichtlinie für Elektrorecycling. Jedes EU-Land hat folglich eigene Recycling-Systeme für Elektroaltgeräte und Batterien geschaffen. Das grundlegende Prinzip ist dabei die „erweiterte Herstellerverantwortung“ für Inverkehrbringer von Elektronik.
EPR: Erweiterte Herstellerverantwortung
Das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung regelt, dass Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Produkten die Verantwortung für deren gesamten Lebenszyklus tragen. Nach dem Verkauf ist es also nicht einfach vorbei! Hersteller und Inverkehrbringer müssen auch dafür Sorge tragen, was mit ihren Produkten nach der Nutzung durch den Endverbraucher passiert. Oder kurz gesagt: Wer Elektrogeräte oder Batterien auf den Markt bringt, muss gemäß dieser EU-Richtlinie für das ordnungsgemäße Recycling seiner Produkte sorgen.
WEEE-Registrierung und WEEE-Nummer
Jeder Hersteller oder Vertreiber von Elektrogeräten in der EU muss eine WEEE-Nummer beantragen und das Produkt ordnungsgemäß registrieren. Diese WEEE-Registrierung stellt sicher, dass Hersteller ihren Verpflichtungen zur umweltfreundlichen Entsorgung nachkommen.
Die Beantragung der WEEE-Nummer erfolgt je nach Land und erfordert die Angabe von Produktkategorien und -mengen.
Auswirkungen der WEEE Richtlinie auf den Online Handel
Die genauen Vorgaben zum Elektrorecycling basieren auf der gemeinsamen Richtlinie, unterscheiden sich jedoch in jedem Land. Meist ist die Registrierung und das Bezahlen von Recycling-Gebühren verpflichtend. Die praktische Umsetzung, die zuständigen Behörden, Recycling-Systeme und Institutionen, sowie Gebühren sind überall unterschiedlich.
Für Online Händler entsteht so ein hoher Verwaltungsaufwand. Anders als bei Verpackungen gibt es für WEEE meist nur sehr geringe oder keine Freimengen. Bei internationalem Versand muss also in jedem Land separat WEEE angemeldet und Recyclinggebühren bezahlt werden – selbst innerhalb der EU. Das gilt auch für kleine Shops oder Startups, die gerade erst anfangen, Elektronik in den europäischen Ländern auf den Markt zu bringen. (Sogar noch vor dem ersten Verkauf.)
Zudem benötigen Online Shops, die ohne eigene Niederlassung ins Ausland versenden, in jedem Zielmarkt einen sogenannten autorisierten Bevollmächtigten. Dieser übernimmt die Verpflichtungen des Händlers im Ausland. Bei EU-weitem Versand aus Deutschland müssen sich Onlineshops, die Elektrogeräte vertreiben, somit in 27 Ländern bei den zuständigen Behörden registrieren und benötigen in 26 Ländern einen WEEE-Bevollmächtigten.
Um für Online Händler und Startups den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten, bieten wir in unserem Beratungsservice genaue Anleitungen, was Sie in welchem Land machen müssen:
WEEE-Anforderungen in der EU und in Nicht-EU-Staaten
Die Umsetzung der WEEE-Richtlinie variiert je nach EU-Mitgliedstaat. In Deutschland ist beispielsweise die Stiftung ear für die Registrierung und Überwachung zuständig. In anderen EU-Staaten gibt es ebenfalls entsprechende Institutionen, die die Einhaltung der Richtlinie sicherstellen.
Nicht-EU-Staaten haben oft eigene Regelungen, die sich jedoch an den Grundsätzen der WEEE-Richtlinie orientieren. Beim Export in Nicht-EU-Länder sollten sich Unternehmen vorab über spezifische Anforderungen informieren, um Strafen oder Importstopps zu vermeiden.
Beispiele zur praktischen Umsetzung:
Die WEEE-Richtlinie wird je nach Land unterschiedlich umgesetzt, sodass sich die Anforderungen in der Praxis unterscheiden können.
Unternehmen müssen ihre Produkte bei der Stiftung ear registrieren und sind verpflichtet, Rücknahmestellen zu betreiben oder an einem kollektiven System teilzunehmen. Ausländische Unternehmen benötigen einen WEEE-Bevollmächtigten in Deutschland, der sich in der Regel dann um alles kümmert.
Die WEEE-Registrierung erfolgt über die Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria (EAK). Im Gegensatz zu Deutschland werden in Österreich verpflichtende Rücknahmesysteme für Endnutzer eingeführt, um die Abwicklung zu erleichtern.
Unternehmen müssen sich bei „Stichting OPEN“ registrieren, das die Sammlung und das Recycling der Geräte organisiert.
In Spanien erfolgt die Registrierung und Berichterstattung über das sogenannte „Sistema Integrado de Gestión“ (SIG), ein kollektives Rücknahmesystem. Unternehmen müssen ihre Elektronikprodukte in Kategorien klassifizieren und jährlich die auf den Markt gebrachten Mengen melden. Zudem ist es Pflicht, Recyclingziele für alle registrierten Produkte zu erreichen.
In Frankreich müssen Unternehmen Elektrogeräte bei der Organisation „Ecosystem“ oder “Ecologic” registrieren und jährliche Berichte zur Anzahl und Art der verkauften Produkte einreichen. Auch eine Registrierung im Syderep Register der Umweltbehörde Ademe ist verpflichtend.
Frankreich verlangt zudem, dass Produkte mit dem Triman Logo gekennzeichnet sind und dass Inverkehrbringer von WEEE eine nationale Kennnummer führen.
Hier erfolgt die Registrierung über die Umweltbehörde, und es gibt strikte Meldepflichten für die Mengen an Elektrogeräten, die in den Markt gebracht werden.
Auch nach dem Brexit unterliegt das Vereinigte Königreich einer WEEE-ähnlichen Regelung, wo Unternehmen sich bei der „Environment Agency“ registrieren müssen, jedoch mit teils angepassten Standards.
Diese landesspezifischen Unterschiede machen es wichtig, die WEEE-Vorgaben im jeweiligen Zielland genau zu prüfen. Fragen Sie kostenlos an, wenn Sie unsicher sind – wir helfen Ihnen gerne weiter!
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WEEE-Compliance: Niederlassung, Bevollmächtigter und Direktvertrieb ins EU-Ausland
Für Unternehmen, die keine eigene Niederlassung in einem EU-Land haben, gibt es die Möglichkeit, einen sogenannten WEEE-Bevollmächtigten zu benennen. Dieser übernimmt die Registrierung und den Nachweis zur Einhaltung der Vorschriften im Namen des Unternehmens. Ecosistant bietet mit dem WEEE Bevollmächtigter Service eine komplette Lösung, die diesen Prozess vereinfacht und sicherstellt, dass die Compliance-Vorgaben im Zielland erfüllt werden.

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Für Händler, die direkt in ein EU-Land liefern, ist es wichtig, die WEEE-Anforderungen des Empfängerlandes zu beachten. Unternehmen ohne Niederlassung können unter Umständen als Hersteller gelten und sind dann voll verantwortlich für die Einhaltung der WEEE-Richtlinien, einschließlich der Registrierung und Entsorgungsmaßnahmen.
Was zählt als Elektrogerät bzw. WEEE
Obwohl bei vielen Geräten klar ist, dass sie zu den Elektrogeräten zählen (z.B. ein Föhn, Toaster, DVD-Player), gab es früher auch viele Streitfälle. Seit 2018 gilt jedoch der Open Scope: Alles, was in irgendeiner Form elektrischen Strom leitet, zählt per Definition als Elektrogerät und fällt unter den Bereich der WEEE Richtlinie. Somit müssen auch Chipkarten, NFC-Chips oder Schuhe mit batteriebetriebenen Leuchtsolen registriert werden. Damit sind häufig auch Händler von den Pflichten betroffen, die nicht primär in der Elektronik-Branche angesiedelt sind.
Zweck der WEEE Richtlinie
Obwohl die enorme Bürokratie durch die unterschiedliche Umsetzung in jedem Land gewiss zu kritisieren ist, verfolgt die Richtlinie in erster Linie unterstützenswerte Ziele. Falsch entsorgt stellt Elektronik und insb. Batterien oder Akkumulatoren nicht nur eine Belastung für die Umwelt durch giftige Stoffe dar, sondern auch eine große Verschwendung wichtiger Ressourcen und Edelmetalle. Durch Gesetze zum WEEE-Recycling verfolgt die EU daher:
- Die Vermeidung von WEEE
- Die Wiederverwertung wichtiger Ressourcen durch Recycling
- Die sichere Entsorgung gefährlicher Abfälle
Nichts destotrotz stellt die große bürokratische Belastung und besonders die hohen Mindestgebühren in jedem Land besonders Startups, kleine Online Händler und KMU vor große Handelsbarrieren, die es zu beseitigen gilt.

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Die Umsetzung der WEEE Richtlinie in Deutschland
Die Richtlinie wird in Deutschland durch das Elektrogesetz (ElektroG) und das Batteriegesetz (BattG) umgesetzt. Betroffen ist jedes Unternehmen, das Elektronik und Batterien in Deutschland produziert, auf eigenen Namen produzieren lässt oder nach Deutschland importiert und in Deutschland verkauft. Aber auch ausländische Unternehmen, die via Online Handel an deutsche Kunden verkaufen, sind betroffen.
Zu den wichtigsten Pflichten zählen die Registrierung bei der Stiftung EAR, das Führen der WEEE-Nummer (unter anderem im Impressum), das Stellen einer Insolvenzsicheren Garantie, das Zahlen von Recyclinggebühren sowie Rücknahmepflichten. Detaillierte Anleitungen sowie geeignete Dienstleister zur Erfüllung der Pflichten erhalten Sie in unserem Beratungsservice für Deutschland kostenlos:
Wie kann ich die WEEE Richtlinie mit ecosistant erfüllen?
Mit unserem Beratungsservice können Sie für jeden Ihrer Zielmärkte detaillierte Compliance-Anleitungen abrufen, die Ihnen dabei helfen, Ihre Recycling-Pflichten in jedem Land zu erfüllen. Der Service enthält sowohl alle für Sie individuell zusammengestellten Informationen für Verpackungen als auch für Elektrogeräte & Batterien (ab Q2 2021). Oder fragen Sie schon jetzt ein individuelles Angebot für unseren Premium WEEE Full-Service an, bei dem wir das Compliance-Management vollumfänglich für Sie übernehmen.
✔ Compliance-Analyse: Gelten für Ihr Unternehmen Recycling-Pflichten nach der WEEE Verordnung in Ihren Zielmärkten?
✔ Compliance-Guides: Falls ja, wie können Sie Ihre Compliance erfüllen?
- Step-by-Step Anleitungen
- Kontakte für Behörden, Bevollmächtigte und empfohlene Recycling-Systeme in jedem Land
- Preisvorschau: Mit welchen Kosten müssen Sie je Land rechnen?
- Zusätzliche Informationen, z.B. zu obligatorischen Recycling Symbolen
✔ Compliance-Monitoring: Mit laufendem Abonnement halten wir Sie über jede Änderung up-to-date
✔ Compliance-Management: Managen Sie ganz einfach selbst Ihre Compliance – ecosistant unterstützt Sie dabei mit allen Infos, die Sie benötigen. Oder geben Sie alle Aufgaben in unserem Premium-Service (WEEE Full Service) an unsere Experten ab.
Mit unserem Service decken Sie Ihre komplette Umwelt-Compliance gemäß EU-Verpackungsrichtlinie und EU-WEEE-Richtlinie sowie Textil-EPR europaweit ab. Auch in unserem Blog finden Sie umfassende Informationen darüber, welche Pflichten Sie bei europaweitem Versand beachten müssen:
Neue EU Verpackungsverordnung PPWR: Was bedeutet sie für den Online Handel?
EU Textil EPR Richtlinie für Fashion Brands
Fazit & FAQ zur WEEE-Richtlinie
Die WEEE-Richtlinie legt Unternehmen innerhalb der EU klare Vorgaben zur umweltfreundlichen Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten auf. Unterschiedliche nationale Umsetzungen und strikte Vorschriften machen die Einhaltung jedoch komplex, besonders für grenzüberschreitenden Handel.
Als Ihr Spezialist für WEEE-Compliance steht Ihnen Ecosistant mit umfassenden Services zur Seite, inklusive WEEE-Bevollmächtigten-Service und Unterstützung bei der länderspezifischen Registrierung. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir Ihre WEEE-Compliance sichern.
Im Folgenden haben wir die häufigsten Fragen zur WEEE-Richtlinie zusammengestellt, um Ihnen einen klaren Überblick über die wichtigsten Punkte zu geben. Dieses FAQ deckt die Grundlagen der WEEE-Compliance ab, von den betroffenen Produkten und der Notwendigkeit einer WEEE-Nummer bis hin zu spezifischen Anforderungen für den Verkauf ins EU-Ausland. So finden Sie schnell Antworten auf zentrale Fragen und können sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben einhält:
Die WEEE-Richtlinie regelt die Entsorgung und das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten in der EU, um Umweltbelastungen durch Elektroschrott zu reduzieren.
Sie gilt für alle Hersteller, Importeure und Vertreiber von Elektrogeräten innerhalb der EU, die verpflichtet sind, sich zu registrieren und Vorschriften zur Entsorgung einzuhalten.
Hersteller im Sinne der WEEE-Richtlinie ist dabei jedes Unternehmen, das Elektronik erstmals in einem Mitgliedsstaat gewerblich einführt. Als Hersteller von WEEE in Deutschland zählt daher zum Beispiel auch ein Onlineshop, der von Frankreich aus Elektronik an französische Endnutzer liefert.
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, von Haushaltsgeräten bis hin zu IT-Ausrüstung und Spielzeug, fallen unter die WEEE-Richtlinie.
Eine WEEE-Nummer ist erforderlich, wenn Elektrogeräte in einem EU-Land verkauft werden, um die Vorschriften zur Rücknahme und Entsorgung zu erfüllen.
In Deutschland müssen alle Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten ihre Produkte bei der Stiftung ear registrieren lassen, um die Anforderungen der WEEE-Richtlinie zu erfüllen.
Ja, die WEEE-Richtlinie wird von jedem EU-Land individuell umgesetzt, weshalb sich die Anforderungen je nach Land leicht unterscheiden können.
Die EU überlässt den Mitgliedstaaten die spezifische Umsetzung der WEEE-Richtlinie, damit lokale Marktanforderungen besser berücksichtigt werden können. So gibt es national angepasste Regelungen.
Für den Direktvertrieb in andere EU-Länder müssen deutsche Unternehmen die WEEE-Vorschriften des jeweiligen Landes einhalten. Dies kann auch bedeuten, dass eine lokale Registrierung und die Bestellung eines Bevollmächtigten erforderlich sind. Tatsächlich sieht ElektroG §8 (5) vor, dass deutsche Unternehmen in jedem EU-Mitgliedsstaat, in den Sie Elektronische Geräte via Onlineshop an Endnutzer verkaufen, einen Bevollmächtigten benennen müssen.
Sie sind noch unsicher?
Wir wissen, wie komplex die WEEE Regelungen in Europa wirken können! Aber keine Bange, wir helfen Ihnen gerne weiter. Fragen Sie einfach kostenlos an! Unsere Team aus Expertinnen und Experten wird sich umgehend bei Ihnen melden!
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