Die Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, kurz: EPR) ist ein Prinzip, das Produzenten und Händler für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich macht, insbesondere im Hinblick auf deren Umweltauswirkungen. In UK hat die EPR-Bestimmung erhebliche Auswirkungen auf E-Commerce-Händlerinnen und Händler, besonders auf jene aus der EU, die ihre Waren nach UK (in die UK? … – ins Vereinigte Königreich, so!) verkaufen. Im Artikel geben wir einen Überblick über die bestehenden Pflichten und geben einen Ausblick auf zukünftige Verpflichtungen.
Aktuelle EPR-Pflichten in UK
Registrierung und Berichterstattung
E-Commerce-Verkäufer, die physische Produkte an Endverbraucher im Vereinigten Königreich verkaufen, sind nur dann verpflichtet, sich bei der zuständigen Umweltbehörde registrieren zu lassen, wenn sie eine juristische Person im Vereinigten Königreich haben. Die Registrierung dient dazu, sicherzustellen, dass Unternehmen Verantwortung für die von ihnen erzeugten Abfälle übernehmen und Recyclingprogramme unterstützen. Soweit, so grundsätzlich nicht neu.
EPR UK: Wer ist im Rahmen der EPR verpflichtet?
Unter der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) fällt ein Unternehmen in die Pflichtkategorie, wenn es einen Jahresumsatz von mehr als 1 Million Pfund aufweist und innerhalb eines Kalenderjahres über 25 Tonnen Verpackungsmaterial verarbeitet oder bereitstellt.
Es werden zwei zentrale Grenzwerte herangezogen, um zu entscheiden, ob ein für Verpackungen verantwortliches Unternehmen lediglich als kleiner Produzent zur Berichterstattung herangezogen wird oder ob es als großer Produzent sowohl berichtspflichtig als auch zur Übernahme der Finanzierungsverpflichtungen heranzuziehen ist.
Große Produzenten (Large Producers, kurz: LP) sind jene, die sowohl einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Pfund erzielen als auch über 50 Tonnen Verpackungsmaterial im Laufe eines Kalenderjahres verarbeiten oder zur Verfügung stellen. Ab 2023 sind sie verpflichtet, halbjährlich Berichte zu erstatten und ab 2025 die finanziellen Verpflichtungen der EPR durch PRN/PERNs und die Abfallwirtschaftsgebühr der lokalen Behörden (LA) zu tragen. Weitere Details hierzu im nächsten Punkt.
Kleine Produzenten (Small Producers, kurz: SP) zeichnen sich entweder durch einen Jahresumsatz zwischen 1 und 2 Millionen Pfund und die Verarbeitung oder Bereitstellung von mehr als 25 Tonnen Verpackungsmaterial im Kalenderjahr aus ODER durch einen Jahresumsatz von über 1 Million Pfund bei einer Verarbeitungs- oder Bereitstellungsmenge von 25 bis 50 Tonnen Verpackungsmaterial im Kalenderjahr. SPs müssen jährlich ihre Verpackungsdaten einreichen, wobei die Daten für 2023 zu Beginn des Jahres 2024 fällig sind.
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Zusätzlich zur Standardberichterstattung unter der EPR sind manche LPs und SPs verpflichtet, jährlich spezifische Daten zu den Ländern innerhalb des Vereinigten Königreichs zu übermitteln, in denen ihre Verpackungen verkauft, verliehen, ausgeliehen, verschenkt oder entsorgt wurden.
EPR UK: EPR-Abgabe erst 2025, Registrierung und Datenerfassung schon jetzt
Zu Beginn des Jahres leitete das Vereinigte Königreich die Implementierung seiner neuen Regelungen zur Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ein, welche die bestehenden Bestimmungen zu Verpackungsabfällen ablösen.
Entgegen der ursprünglichen Planung, wonach die Abgabe ab 2024 fällig sein sollte, müssen Hersteller diese Gebühren nun erst ab dem 1. Oktober 2025 entrichten. Die Höhe der Abgabe für die betroffenen Unternehmen richtet sich nach Menge und Art der vertriebenen Verpackungen. Dabei gilt: Je einfacher eine Verpackung recycelt werden kann, desto geringer ist die zu entrichtende Gebühr.
Das Department for Environment, Food and Rural Affairs (Defra) im Vereinigten Königreich macht jedoch darauf aufmerksam, dass Hersteller sich trotz der Verschiebung auf das Jahr 2025 schon jetzt registrieren und Daten zu Aspekten wie Verpackungstyp, -material und -gewicht erfassen müssen.
Die erweiterten Herstellerverpflichtungen erfordern, dass Unternehmen verbesserte Daten in drei Hauptbereichen bereitstellen:
- Das Basismaterial, aus dem die Verpackung besteht
- Der „Typ“ der Verpackung – im Grunde die Anwendung, für die Sie sie verwenden
- Die Art des Abfalls, den die Verpackung erzeugt
Produktverantwortung
Unter die EPR fallen verschiedene Produktkategorien, darunter Elektronik, Batterien, Verpackungen und Fahrzeuge. Für jede Kategorie gelten spezifische Anforderungen, wie z.B. die Pflicht zur Rücknahme von Altgeräten oder die Reduktion von Verpackungsabfällen. Händlerinnen und Händler müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den britischen Normen entsprechen und sie an den nationalen Rücknahme- und Recyclingprogrammen teilnehmen.
Finanzielle Verpflichtungen
Zusätzlich zu den organisatorischen Anforderungen müssen Unternehmen, die unter die EPR-Regelungen fallen, Gebühren bezahlen. Diese Gebühren sollen die Kosten für die Sammlung, Behandlung und das Recycling von Produkten am Ende ihrer Lebensdauer decken. Die Höhe der Gebühr hängt von der Art und Menge der in den UK verkauften Produkte ab.
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EPR UK: Zukünftige Entwicklungen
Das Vereinigte Königreich plant, seine EPR-Regelungen weiter zu verschärfen, um die Umweltauswirkungen von Produkten weiter zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Zu den geplanten Änderungen gehören:
Erweiterung der Produktkategorien
Die Regierung hat vorgeschlagen, zusätzliche Produktkategorien in die EPR einzubeziehen, darunter Textilien, Möbel und bestimmte Arten von Kunststoffprodukten. Händlerinnen und Händler dieser Produktkategorien müssen sich auf zusätzliche Verpflichtungen einstellen.
Höhere Recyclingziele
Wir erwarten, dass die Recyclingziele für alle Produktkategorien angehoben werden. Das bedeutet, dass Händler und Hersteller effizientere Recyclingprogramme implementieren und möglicherweise ihre Produktions- und Verpackungsprozesse anpassen müssen, um weniger Abfall zu erzeugen.
Digitale Produkt-Pässe
Die Einführung digitaler Produkt-Pässe wird diskutiert, um die Rückverfolgbarkeit von Produkten über ihren gesamten Lebenszyklus zu verbessern. Diese Pässe könnten Informationen über die Zusammensetzung, Reparaturfähigkeit und Recyclingfähigkeit von Produkten enthalten.
Obligatorische Kennzeichnungspflicht für Recycling
Mit pEPR wird eine obligatorische Kennzeichnungspflicht für das Recycling eingeführt, mit dem Ziel, die Verbraucherinnen und Verbraucher darüber zu informieren wie sie ihre gebrauchten Verpackungen zu entsorgen haben.
Diese Vorschrift verpflichtet die Hersteller zur Kennzeichnung ihrer Primär und Versandverpackungen zu kennzeichnen, um anzugeben, ob sie recycelt werden können. Es gibt keine De-minimis-Schwelle, um für diese Vorschrift für diese Anforderung, sie gilt für alle Hersteller.
Welche Verpackungen müssen das Label erhalten?
- Primärverpackungen
- Versandverpackungen
Wann müssen Verpackungen gekennzeichnet werden?
Ab 31. März 2026: Primär- und Versandverpackungen, die auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht werden, mit Ausnahme von Kunststofffolien und flexiblen Verpackungen, müssen etikettiert werden.
Ab 31. März 2027: Alle Primär- und Versandverpackungen die im Vereinigten Königreich in Verkehr gebracht werden, einschließlich Kunststofffolien und Folien und flexible Materialien, müssen gekennzeichnet werden.
Verpackungen, die sich bereits vor diesen Terminen auf dem britischen Markt befinden (z. B. in den Regalen der Geschäfte), müssen nicht gekennzeichnet werden.
Die Verzögerung bei der Kennzeichnung von Kunststofffolien und Flexibles spiegelt die erwartete erhöhte Kapazität für das Recycling dieses Materialformats aus den Haushaltssammlungen bis März 2027 wider.
Wie können die Hersteller diese Anforderung erfüllen?
1. Von Defra entworfene Etiketten:
Defra hat eine Lizenzvereinbarung mit WRAP erworben, um das Recycle Now-Logo auf von Defra entworfenen Etiketten zu verwenden. Diese Lizenzvereinbarung tritt in Kraft, wenn die „Haupt-EPR-Verordnungen“ in Kraft treten, was für Mitte/Ende 2024 erwartet wird. Das bedeutet, dass die Etiketten kostenlos von Produzenten verwendet werden können, sobald die „Haupt-EPR-Verordnungen“ in Kraft treten.
Defra wird nur zwei Beschriftungsoptionen haben, die einfach lauten werden:
- „Recyceln“
- „Nicht recyceln“
Die Piktogramme für die Etiketten wurden noch nicht veröffentlicht und können nicht verwendet werden, bis die „Haupt-EPR-Verordnungen“ in Kraft treten.
2. On-Pack Recycling Label (OPRL) Etiketten:
OPRL ist ein weit anerkanntes Kennzeichnungssystem, das das Recycle Now-Logo nutzt, basierend auf einer bestehenden Lizenzvereinbarung mit WRAP. Ein Hersteller kann diesem Kennzeichnungssystem als Mitglied beitreten, bevor die Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung (pEPR) und die Defra-Etiketten eingeführt werden.
OPRL bietet ein Recyclability-Tool, das Herstellern ermöglicht, das richtige Recyclingetikett für ihre Verpackung auszuwählen, und eine Vielzahl von Etiketten, um den Verbrauchern zu helfen, zu entscheiden, was sie mit der Verpackung tun sollen, wie zum Beispiel:
- „Recyceln“
- „Nicht recyceln“
- „Bei großen Supermärkten mit Tüten recyceln“
- „Weitgehend in Recyclingzentren recycelt“
Hersteller können jetzt Mitglied bei OPRL werden und diese Etiketten verwenden.
Fazit
Für E-Commerce-Händler aus der EU, die in das Vereinigte Königreich verkaufen, ist es entscheidend, die EPR-Anforderungen zu verstehen und einzuhalten. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein Beitrag zum Umweltschutz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft. Unternehmen sollten die Entwicklungen im Bereich der EPR-Regelungen im Auge behalten, um sicherzustellen, dass sie auch in Zukunft compliant sind. So lassen sich Strafen und andere Kosten direkt vermeiden.
Verwirrt? Verständlich.
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