Elektroaltgeräte liegen beisammen

Das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) macht Vorgaben, an die sich in Deutschland alle Beteiligten am Verkauf von Elektrogeräten halten müssen. Am 1. Januar 2022 trat die dritte Version in Kraft.

In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über das Elektrogesetz, seine Novellierung und was dies insbesondere für Onlinehändler konkret bedeutet.

Inhaltsverzeichnis:

Was ist das Elektrogesetz?

Das Elektrogesetz ist die deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte.

In Europa gilt seit 2003 die sogenannte WEEE-Richtlinie (engl. Waste of Electrical and Electronic Equipment Directive).

Diese zielt darauf ab, den europäischen Handel mit elektrischen Geräten umweltfreundlicher zu machen, indem den zuständigen Unternehmen die Pflichten zur Sicherstellung des Recyclings ihrer elektrischen Produkte übertragen werden.

Durch die erweiterte Herstellerverantwortung soll das Gelangen von giftigen Stoffen aus elektrischen Altgeräten in die Umwelt im Zuge eines angemessenen Recyclings vermieden und die mit einer unsachgemäßen Entsorgung verbundene Verschwendung von wiederverwendbaren Materialien eingedämmt werden.

Für wen gilt das ElektroG?​

Das Elektrogesetz gilt für Hersteller und Vertreiber als auch Importeure und Direktversender. Online-Händler sind dabei auch eingeschlossen. Die Pflichten für die einzelnen Parteien fallen jedoch leicht unterschiedlich aus.

Welche Geräte fallen unter das ElektroG?

Unter das ElektroG fallen alle Geräte, die elektrischen Strom oder ein elektromagnetisches Feld benötigen, um betrieben zu werden oder solche Ströme oder Felder erzeugen, übertragen oder messen. Dazu gehören unter anderem Kühlschränke, Fernseher, LED-Lampen und Handys.

Konkret sind laut dem Elektrogesetz alle Elektrogeräte gemeint, die bei Betrieb eine Wechselspannung von höchstens 1,000 Volt oder eine Gleichspannung von höchstens 1,500 Volt erzeugen. Zwischen gewerblichen (B2B) und Haushaltsgeräten (B2C) wird dabei nicht unterschieden.

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die sechs Gerätekategorien gemäß § 2 Absatz 1 des Elektrogesetzes mit Beispielgeräten.

Kategorie Gerätegruppe Spezifikation Beispiele
1 Wärmeüberträger - Kühlschränke, Klimageräte
2 Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme Enthält Oberfläche von mehr als 100 Quadrat-zentimetern Fernsehgeräte, Laptops, Tablets
3 Lampen - Leuchtstofflampen, LED-Lampen
4 Großgeräte Mindestens eine der äußeren Abmessungen beträgt mehr als 50 Zentimeter Waschmaschinen, Geschirrspüler, Leuchten, Kopiergeräte
5 Kleingeräte Keine der äußeren Abmessungen beträgt mehr als 50 Zentimeter Staubsauger, Leuchten, Mikrowellengeräte, Toaster, Bügeleisen, Videokameras
6 Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik Keine der äußeren Abmessungen beträgt mehr als 50 Zentimeter Mobiltelefone, Taschenrechner, Telefone, USB-Kabel

Bestimmte Geräte gelten allerdings als Ausnahmen und sind nicht vom Elektrogesetz betroffen.

Dazu gehören unter anderem einzelne Geräteteile (Bauteile), die zu einem anderen Elektrogerät gehören und nur in diesem Gerät verwendet werden können. Denn für das ElektroG sind nur die fertigen Endgeräte relevant, die eigenständig vom Endnutzer verwendet werden können.

Weitere Ausnahmen sind z.B. Glühlampen, ortsfeste industrielle Großwerkzeuge und Großanlagen sowie bewegliche Maschinen. Die Übersicht über alle Ausnahmen finden Sie in § 2 Absatz 2.

In Anlage 1 des Elektrogesetzes findet sich zudem eine Liste mit weiteren Beispielen für die sechs Produktkategorien, die vom Elektrogesetz betroffen sind.

Was regelt das Elektrogesetz genau?

Das Elektrogesetz (ElektroG) regelt welchen Pflichten Unternehmen nachkommen müssen wenn sie Elektro- und Elektronikgeräte in den Handel bringen, welche Rücknahmepflichten sie haben und wie die umweltfreundliche Entsorgung dieser Geräte sicherzustellen ist.

In der Tat ist die vollständige, offizielle Bezeichnung des Elektrogesetzes „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“.

Im Folgenden geben wir Ihnen eine kurze Übersicht über die jeweiligen Pflichten in diesen drei Teilgebieten.

Das Inverkehrbringen

Das „Inverkehrbringen“ bezieht sich laut Elektrogesetz auf die erstmalige Bereitstellung von Elektro- und Elektronikgeräten auf dem Markt. Dies gilt auch bei Wiedereinführungen von Produkten die zeitweise vom Markt genommen waren.

Bevor Elektro- und Elektronikprodukte zum Kauf angeboten werden dürfen, müssen einige Pflichten erfüllt sein. Außerdem kommen ab dem Zeitpunkt des Verkaufes weitere regelmäßige Pflichten hinzu.

Selbsteinschätzung

Einordnung der eigenen Produkte in Gerätekategorien und Ableitung der konkreten eigenen Pflichten.

Registrierung bei Stiftung EAR

Registrierung der Elektrogeräte bei der Gemeinsamen Stelle: der Stiftung EAR.

Führen der WEEE-Nummer

Angeben der WEEE-Registrierungsnummer beim Anbieten und auf Rechnungen sowie an anderen relevanten Stellen (Webseiten Impressum, E-Mail-Signatur, u.A.).

Finanzielle Garantiestellung

Jährliche Stellung einer insolvenz­sicheren finanziellen Garantie als Absicherung für die Rücknahme und Entsorgung der Elektrogeräte im Falle eines Marktverlassens.

Mitteilungspflichten gegenüber der Stiftung EAR

Monatliche (B2C) / Jährliche (B2B) Meldungen der Verkaufsmengen, Meldungen zu erfolgten Entsorgungen, u.A.

Kennzeichnungspflicht

Aufdrucken der Herstelleridentifikation (Marke) und des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne (mit Balken) auf die Elektrogeräte.

Hinweispflichten gegenüber Käufern

Schriftliche Informationsvermittlung gegenüber Kunden bei Kauf. Z.B. zu korrekter Entsorgung und der durchgestrichenen Mülltonne, Rücknahmepflichten und eigene Rücknahmeangebote.

Produktgestaltung

Wiederverwertbarkeit und Recyclebarkeit der Elektrogeräte bei Design beachten.

Die Rücknahmepflicht

Teilnahme an Abholkoordination der Stiftung EAR (v.A. B2C) oder selbstständige Rücknahme der verkauften Elektrogeräte.

Die Entsorgung

Zusammenarbeit mit Öffentlich-rechtlichen Entsorgungs­trägern (ÖrE), die kommunale Sammel­stellen (z.B. Wertstoff­höfe) verwalten, oder Entsorgung der eigenen Altgeräte. Zahlen von Recycling-Gebühren.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das ElektroG?

Wer gegen das Elektrogesetz verstößt, muss mit Strafen wie Abmahnungen, Gerichtsverfahren, Betriebsverboten, Gewinnabschöpfungen und Bußgeldern bis zu 100.000 Euro rechnen. Die genaue Höhe der Strafe bzw. des Bußgeldes hängt dabei von der Art des Verstoßes ab.

So kann ein Verstoß gegen die monatlichen Meldepflichten der Menge an Elektrogeräten oder auch eine verpasste/verspätete Abholung eines Sammelcontainers für die Altgeräte mit Bußgeldern von 10.000 Euro belegt werden.

Eine nicht ausgeführte/verspätete Registrierung bei der Stiftung EAR, eine fehlerhafte Kennzeichnung der Geräte sowie eine Nichterfüllung der Rücknahmepflicht können beispielweise sogar zu Bußgeldern von je 100.000 Euro führen.

Aber nicht nur die Missachtung der Recyclingpflichten zuungunsten des Umweltschutzes und der Rohstoffrückgewinnung ist ein Grund für Strafen. Wer sich nicht an das Elektrogesetz hält, läuft auch Gefahr aufgrund eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt zu werden.

Denn andere Unternehmen können auch Schadensersatz von Ihnen fordern, wenn Sie durch die unterlassenen Pflichten einen Wettbewerbsvorteil haben (z.B. geringere Kosten). Als Folge kann eine Gewinnabschöpfung drohen, d.h. Sie müssten bestimmte Beträge nachzahlen.

Leider gibt es viele Fallstricke bezüglich der Einhaltung des Elektrogesetzes. In unserem Online-Beratungstool erhalten Sie kostenlose, detaillierte Anleitungen für ein sicheres Einhalten aller Pflichten zum Elektrogesetz in Deutschland.

Die Novellierung des Elektrogesetzes

Wie erwähnt, ist das Elektrogesetz die Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie in deutsches Recht. Die WEEE-Richtlinie wurde ursprünglich 2001 verabschiedet, woraufhin 2005 die erste Version des Elektrogesetzes folgte.

Seitdem wurde das Elektrogesetz zwei Mal novelliert. Die 2022 in Kraft getretene, neueste Version des Elektrogesetzes (ElektroG 3) unterscheidet dabei, dass sie nicht im Zuge einer vorherigen Aktualisierung der WEEE-Richtlinie abgeändert wurde.

Dieses Mal wurde das Elektrogesetz novelliert, um die Abläufe in Deutschland noch weiter zu verbessern damit die WEEE-Richtlinie, besonders bezüglich Punkten in denen es noch Umsetzungsschwierigkeiten gab, noch effektiver umsetzen zu können.

Zeitleiste der Versionen des Elektrogesetzes

Welche Änderungen des ElektroG gelten ab dem 1. Januar 2022?

Version 3 des Elektrogesetzes (ElektroG 3) hat einige Änderungen mit sich gebracht. Mehrere Punkte beziehen sich auf B2B-Hersteller. Dazu zählt unter anderem die Ausweitung der Hinweispflichten auf die B2B-Hersteller. Weiterhin gilt z.B. ein neues Rücknahmekonzept für sie. B2B-Hersteller müssen der Stiftung EAR ab sofort ein Konzept zur Rücknahme und Verwertung ihrer Altgeräte präsentieren.   

Eine weitere wichtige Änderung ist die Verschärfung bezüglich der Entnehmbarkeit von Batterien. Batterien sollen in allen ab dem 1. Januar 2022 erstmalig in Deutschland in Verkehr gebrachten Elektrogeräten problemlos und zerstörungsfrei entnommen werden können. Oder dies sollte zumindest durch Fachpersonal ohne Probleme möglich sein.

Weiterhin gilt das Elektrogesetz ab 2022 auch für Betreiber von Online-Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleister. Sie bekommen die Pflicht übertragen, regelmäßig die auf ihrer Plattform angebotenen Elektro- und Elektronikgeräte auf das Vorhandensein einer ordnungsgemäßen Registrierung im Sinne des Elektrogesetzes zu prüfen. Nicht-registrierte Geräte dürfen nicht mehr angeboten werden.

Zudem müssen ab sofort alle Sammel- und Rücknahmestellen mit einem entsprechenden Sammelstellenlogo der Stiftung EAR gekennzeichnet werden:

Ein Bild des Sammelstellenlogos

Diese Änderungen des Elektrogesetzes sind jetzt für Onlinehändler wichtig

Einige der Änderungen betreffen auch speziell Onlinehändler. Im Folgenden erklären wir Ihnen die wichtigsten Punkte.

Neue Berechnung der Quadratmeterschwelle ab der die allgemeine Geräterücknahme verpflichtend ist

Bisher waren nur Händler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m2 für Elektrogeräte dazu verpflichtet jegliche Elektroaltgeräte kostenlos zurückzunehmen. Ab sofort beschränkt sich die relevante Fläche nicht mehr nur auf den Verkaufsraum. Stattdessen sind alle Verkaufs-, Lager- und Versandflächen miteinzuberechnen. Somit können auch Onlinehändler betroffen sein. Sofern die Summe mehr als 400 m2 beträgt, werden Sie rücknahmepflichtig.

Zudem traten neue Regelungen bezüglich der Quadratmeterschwelle in Kraft von denen hauptsächlich Lebensmittelgeschäfte betroffen sind. Diese müssen nun auch Altgeräte zurücknehmen, sofern sie eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m2 haben und mehrmals jährlich zeitweise Elektrogeräte anbieten.

Ausweitung der Rücknahmepflichten für einzelne Gerätekategorien

Ab Januar 2022 müssen zudem auch Onlinehändler mit weniger als 800 m2 Verkaufsfläche kostenlos eine sogenannte 1:1 Rücknahme für einen Teil der Gerätekategorien anbieten. Das heißt, dass den Kund(en):innen die Rücknahme eines ähnlichen Gerätes aktiv angeboten werden muss, wenn er/sie ein Elektrogerät käuflich erwirbt.

Betroffen sind Geräte der Kategorien 1 (Wärmeüberträger), 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte, die eine Oberfläche von über 100 cm2 enthalten) und 4 (Großgeräte).

Durch diese Maßnahme soll ein größerer Anreiz für die Verbraucher geschaffen werden diese Geräte auch tatsächlich zurückzuschicken bzw. dem Transportdienstleister bei Lieferung des neuen Gerätes direkt mitzugeben. Denn bisher mussten Kunden die Versandkosten dafür zumeist selbst zahlen.

Die Geräte der Kategorien 3, 5 und 6 können weiterhin über geeigneten Rückgabestellen etc. zurückgenommen werden.

Neue Hinweispflichten bezüglich der Rücknahme

Da die Rücknahmezahlen von Elektrogeräten in Deutschland seit einer Weile nicht mehr gestiegen sind, sind Händler ab 2022 dazu verpflichtet, ihren Kund(en):innen die Möglichkeit der Rückgabe deutlicher anzubieten. Damit soll erzielt werden, dass mehr Personen auch wirklich von diesem Angebot Gebrauch machen und die Recyclingquoten sich somit erhöhen.

In Onlineshops kann die Möglichkeit der 1:1 Rücknahme beim Kauf eines Neugerätes wie folgt umgesetzt werden:

  1. Durch Verlinken auf eine Informationsseite zu den Rücknahmemöglichkeiten.
  2. Die „Nachfrage“, ob ein Altgerät mitgenommen werden soll kann über eine Checkbox im Rahmen des Kaufprozesses erfolgen.

Alles was Sie bezüglich des Elektrogesetzes konkret beachten sollten, um Strafen zu vermeiden und Ihre Pflichten einfach und kostengünstig zu erfüllen, können Sie in unserem Service erfahren.

Wir bieten für Deutschland einen kostenlosen, digitalen Beratungs-Service an, der Sie sicher bezüglich der Einhaltung Ihrer Recyclingpflichten als Onlinehändler:in unterstützt.

Titelfoto von Hafidh Satyanto auf Unsplash

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