Sei es die Kuckucksuhr aus dem Schwarzwald oder der Christstollen aus Dresden. Made in Germany ist in, und das sogar im letzten Winkel der Erde. Der Online-Handel macht es möglich, dass jeder seine Wünsche mit wenigen Klicks befriedigen und alles, was das Herz begehrt, im Internet nachgeordert werden kann. Dank eines schnellen Versands und sicherer Zahlungsarten mit Käuferschutz wagen es immer mehr Menschen, in ausländischen Online-Shops einzukaufen. Online-Händler sollten sich das zunutze machen und sich von einem Versand über die Ländergrenzen nicht abschrecken lassen.
Abmahnsicherer Versand ins Ausland: so funktioniert's!
Step 1: Zielgruppe & Lieferländer
Auch wenn es nicht gleich eine Lieferung in den letzten Winkel der Welt sein muss. Woher kommen die Facebook-Fans oder Anfragen? Mit unzähligen Tracking-Möglichkeiten finden Händler ganz leicht raus, wer Interesse an den Produkten im eigenen Online-Shop hat oder haben könnte.
Nun legen Händler fest, welche Länder Sie beliefern wollen und setzten dies im Shop um. Dazu benennen sie zentral im Shop, z.B. unter einer Schaltfläche „Zahlung und Versand“ die Lieferländer. Auch während des Registrierungsprozesses muss bei der Eingabe der Adresse das Zielland angegeben werden. Oftmals gibt es hier Widersprüche, die unnötig sind und zu vorzeitigen Kaufabbrüchen führen können.
Step 2: Versandkosten
Ausländische Kunden, die in Deutschland online einkaufen, zahlen für die Lieferung oft ein Vielfaches der Lieferkosten für Bestellungen im Inland. Daher sind die Verkäufer gefordert, transparente und attraktive Versandkostenmodelle für ihre Kunden zu entwickeln. Wenn sich Händler entschieden haben, eine Reihe von Ländern in den Lieferkreis aufzunehmen, müssen potenzielle Kunden natürlich wissen, was der Versand kosten würde. Entstehen zusätzliche Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten, so ist die Höhe dieser Kosten anzugeben, wenn diese vernünftigerweise im Voraus kalkulierbar sind.
In Fällen, in denen diese Kosten nicht vernünftigerweise im Voraus kalkulierbar sind (z.B. bei Speditionsartikeln), hat der Unternehmer darauf hinzuweisen, „dass“ solche Mehrkosten entstehen können. Tipp: Keine Transparenz für den Kaufinteressenten bedeutet: keine Conversions. Konkrete Zölle, Steuern oder Gebühren sind dem Kunden jedoch vor Auftragserteilung nicht zu nennen. Dies ist Sache des Bestellers selbst. Man kann ihn aber gerne darauf hinweisen, dass Mehrkosten auf den Käufer zukommen.
Step 3: Liefermodalitäten
Im E-Commerce besteht die Verpflichtung, dem Kunden einen „Lieferfenster“ für die Produkte zu nennen. Für internationale Bestellungen gilt nichts anderes. Online-Händler müssen die Lieferzeiten auch für das Ausland festlegen, was in der Praxis gar nicht so einfach ist. Es reicht also nicht, den Absendezeitpunkt (z. B. „Versand innerhalb von 2-3 Tagen”), anzugeben wie es oft gemacht wird. Es muss tatsächlich die Lieferung kenntlich gemacht werden. Dabei muss man gut abwägen, wie lange die Lieferzeit gewählt werden muss, um die Lieferung zu gewährleisten und trotzdem den Kunden nicht abzuschrecken oder (zu) lange Lieferzeiten zuzumuten.
Nur bei genauer Nennung der Liefermodalitäten für jedes Land (oder bei gleichen Bedingungen für Gruppen von Ländern) ist ein abmahnsicherer Versand ins Ausland gewährleistet.
Schritt 4: Einfuhrbestimmungen
Darüber hinaus gibt es noch weitere Formalitäten: Für Kunden in anderen Ländern ist es wichtig zu wissen, ob behördliche Einfuhrbeschränkungen einzuhalten sind. Das kann in einigen Fällen bereits bei Textilien oder Lederwaren der Fall sein, die an sich harmlos erscheinen. Selbstverständlich unterliegt die Einfuhr von Spezialgütern wie Waffen, Tieren und anderen sensiblen oder gefährlichen Gütern strengen Einfuhrbestimmungen. Hierfür kann eine gesonderte Genehmigung erforderlich sein.
Für den Versand außerhalb der EU sind außerdem sogenannte „Zollerklärungen“ einzureichen. Darüber hinaus hat sich der Verkäufer mit den Transportvorschriften seines Transportunternehmens auseinanderzusetzen. Viele Transportunternehmen haben spezielle Vorschriften für den Versand in andere Länder.
Schritt 5: Lizenzen und Registrierungen
Online-Händler, die Versandkartons und andere Verpackungen an Endnutzer versenden, unterliegen in Deutschland den Bestimmungen des Verpackungsgesetzes. In anderen Ländern gelten eigene nationale Regelungen zum Umgang und zur Wiederverwertung von Abfall. Hier müssen Händler beim internationalen Versand also auch diese Pflichten im Zielland, am einfachsten zusammen mit einem Dienstleister, erfüllen. Gleiches gilt für Elektrogeräte, die ebenfalls im Ausland lizenziert bzw. registriert werden müssen.
Der Händlerbund hilft!
Eine Internationalisierung ihres Unternehmens verursacht vielen Händlern einen enormen Mehraufwand bei der ohnehin schon komplexen rechtlichen Absicherung ihrer Internetpräsenzen. Der Händlerbund steht Online-Händlern bei juristischen Fragen als kompetenter Partner zur Seite. Kunden und Leser von ecosistant, die sich für die umfangreichen Rechtsdienstleistungen des Händlerbundes entscheiden, erhalten mit dem Rabattcode P2312#2020 einen Nachlass von 3 Monaten auf das Mitgliedschaftspaket ihrer Wahl.
Über die Autorin
Yvonne Bachmann ist seit 2013 als Juristin für den Händlerbund tätig. Dort berät sie Online-Händler in Rechtsfragen und berichtet auf dem Infoportal OnlinehändlerNews regelmäßig zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche bewegen. Außerdem ist sie eine bundesweit gefragte Referentin, Interviewpartnerin und Gastautorin.