Der „waste prevention and eco-design Plan“ Frankreichs, auch bekannt als „Plan de Prévention des Déchets et d’Économie Circulaire“, ist ein strategischer Rahmen, der darauf abzielt, die Umweltauswirkungen von Produkten entlang ihres gesamten Lebenszyklus zu reduzieren.
Alle Vertreiber von Waren in Frankreich müssen für die jeweiligen Abfallströme einen Plan einreichen.
Die ursprüngliche Abgabefrist war der 31.07.2023, doch einige Systeme haben diese bereits vor Ablauf angepasst.
Folgende Abgabefristen gelten für die jeweiligen Systeme:
- Ecomaison – 15. September
- Refashion – 15. September
- Léko – 30. September
- Ecologic – 30. September
- Citeo – Oktober
Probleme beim Erstellen des eco-Design Plans?
Rechtliche Grundlage
Grundlage des Plans sind Artikel 72 des AGEC und Artikel L.541-10-12 des Code of Enviroment – dem französischem Umweltgesetzbuch. Es verpflichtet Hersteller, einen waste prevention and eco-design Plan (auf Deutsch: Abfallvermeidungs- und Ökodesign Plan) zu entwickeln und umzusetzen. Der Begriff „Hersteller“ im Sinne des Code of Environment umfasst jedes Unternehmen, das gewerblich Produkte in Frankreich auf den Markt bringt, also auch französische Importeure oder Onlineshops, die aus dem Ausland an Endkunden in Frankreich verkaufen. Ziel soll sein, den Einsatz nicht erneuerbarer Ressourcen zu reduzieren, den Einsatz von recycelten Materialien und damit die Recyclingfähigkeit der Produkte zu erhöhen.
Hintergrund des waste prevention and eco-design Plan:
Zu den zentralen Elementen des waste prevention and eco-design Plan in Frankreich gehören:
Produktstandards
Der Plan legt strenge Umweltkriterien fest, die von Unternehmen erfüllt werden müssen, um ihre Produkte als „umweltfreundlich“ zu kennzeichnen. Diese Standards beziehen sich auf Energieeffizienz, Ressourcenverbrauch, Recyclingfähigkeit und andere Umweltaspekte.
Ressourceneffizienz
Um den Materialverbrauch zu reduzieren, werden Hersteller dazu ermutigt, ressourceneffiziente Produktionsprozesse einzuführen. Das Ziel ist es, Abfall zu minimieren und den Einsatz begrenzter Ressourcen wie Wasser und Rohstoffe zu optimieren.
Kreislaufwirtschaft
Der Plan fördert die Umstellung von einer linearen Wirtschaftsweise (Produktion, Nutzung, Entsorgung) auf eine kreislauforientierte Wirtschaft, in der Produkte wiederverwendet, repariert und recycelt werden. Dadurch soll die Abfallmenge reduziert und die Nutzung von Primärressourcen verringert werden.
Sensibilisierung der Verbraucher
Der Eco Design Plan beinhaltet auch eine breit angelegte Informationskampagne, um die Verbraucher über die Umweltauswirkungen von Produkten aufzuklären. Ziel ist es, das Bewusstsein für nachhaltige Kaufentscheidungen zu schärfen und den Markt für umweltfreundliche Produkte zu stärken.
Konkret geht es also darum
- die Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen zu verringern,
- die Verwendung recycelter Materialien zu erhöhen und
- die Wiederverwertbarkeit von Produkten zu erhöhen.
Wer ist betroffen?
Betroffen von der Erstellung eines waste prevention and eco-design Plan ist nach Artikel L.541-10-1 jeder, der auf dem französischen Markt Produkte vertreibt. Also Hersteller, Importeuere, Online Händler, Verkäufer von Produkten ihrer eigenen Marke aber auch Verkäufer von Online Produkten.
Inhalte – Was bedeutet das für Online Händler konkret?
Hersteller und Vertreiber von Produkten in Frankreich müssen einen 5 Jahres Plan entwickeln bzw. einreichen der diese Ziele unterstützt. In diesem eco-design Plan werden entsprechende Maßnahmen definiert und wie diese in den nächsten 5 Jahren umgesetzt werden können und sollen. Er kann individuell oder mit anderen Herstellern zusammen erstellt werden. Dieser Plan wird alle fünf Jahre überprüft und überarbeitet.
Wichtig ist, dass ein Plan für jeden Abfallstrom erstellt wird, für den sie verantwortlich sind, da die Designs der unterschiedlichen Systeme variieren.
So müssen Fashion Brands bspw. einen waste prevention and eco-design Plan für Textilien erstellen.
Sie müssen einen solchen Plan einreichen und wissen nicht wie?
Kein Problem. Wir sind Experten und können Ihnen gezielt helfen!
Deadline und Strafen
Die Deadline für die Erstellung und Einreichung eines solchen 5 Jahresplan läuft am 31.07.2023 aus.
Nach Artikel L541-9-5 werden bei Nichteinhaltung dieser Frist Strafen von bis zu 1.500€ pro Einheit oder Tonne des betreffenden Produktes (für natürliche Personen) und 7.500€ für juristische Personen verhängt. Gegebenenfalls wird zusätzlich ein Zwangsgeld von bis zu 20.000€ pro Tag verhangen, bis die entsprechenden vorgeschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden.
Sie brauchen Hilfe?
Unsere Team aus Experten kann gezielt bei der Erstellung Ihres Planes oder auch Koordination zur Teilnahme an einem Gemeinschaftsplan helfen. Schreiben Sie uns Ihr individuelles Anliegen!