EU-Verpackungsrichtlinie Onlinehandel

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Was ist eigentlich die EU-Verpackungsrichtlinie?

Bei der EU-Verpackungsrichtlinie (genauer: „Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle“) handelt es sich, wie der Name vermuten lässt, um eine Richtlinie der Europäischen Union. Sie soll insbesondere das Recycling von Verpackungen in den EU-Staaten regeln. Grundlegend novelliert wurde sie 2018 durch die „Richtlinie (EU) 2018/852“.

Dabei hat die Richtlinie selbst zunächst keine Auswirkung auf Onlinehändler*innen, sondern lediglich auf die Staaten der EU. So regelt die EU-Verpackungsrichtlinie unter anderem die Höhe der angestrebten Recyclingquoten je Material in der EU. Weiter legt sie fest, dass ein Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung in den Recycling-Systemen der EU-Staaten eingeführt werden soll. D.h. Inverkehrbringer*innen von Verpackungen bzw. verpackten Produkten sollen für das Recycling ihrer Verpackungen in die Verantwortung genommen werden. Die einzelnen EU-Staaten wiederum mussten die EU-Verpackungsrichtlinie in ihre nationalen Gesetze übernehmen.

Daraus resultieren 28 Gesetze (Großbritannien eingeschlossen), die wiederum Auswirkungen für den grenzüberschreitenden Onlinehandel haben.

Wie bereits erwähnt sind die Bestimmungen der EU-Verpackungsrichtlinie in allen Mitgliedsstaaten unterschiedlich in den Landesgesetzen verankert. Das Verpackungsgesetz in Frankreich unterscheidet sich demnach vom Verpackungsgesetz in Spanien, beide wiederum vom Deutschen Verpackungsgesetz, und so weiter.

Allgemein gilt dabei das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung, wodurch Hersteller*innen, Importeure*innen und (Online-)Händler*innen in die Verantwortung gezogen werden. Wenn Sie nun in verschiedene Staaten der EU liefern (z. B. Angebot von internationalem oder EU-weitem Versand) sind Sie unter Umständen verpflichtet, sich auch in jedem einzelnen Staat an einem Recyclingsystem zu beteiligen, Ihre Verpackungen zu lizenzieren, oder eine Verpackungs- oder Abfallsteuer an den jeweiligen Staat zu entrichten.

Vereinzelt gibt es Ausnahmen z. B. für kleine Unternehmen, die nur geringe Umsätze erzielen oder geringe Verpackungsmengen in Umlauf bringen. Diese unterscheiden sich aber von Land zu Land und häufig auch je nach Art der in Umlauf gebrachten Verpackungen. In vielen Ländern sind Onlinehändler*innen bereits ab der ersten Lieferung verpflichtet, ihre Verpackungen an einem Recycling-System zu beteiligen. Oder gar vor der ersten Lieferung, wenn sie den Versand auf ihrer Website anbieten. Wenn Sie herausfinden möchten, in welchen Ländern welche Verpflichtungen für Sie gelten und wie Sie diese umsetzen können, unterstützen wir Sie dabei gerne. Buchen Sie einfach unseren digitalen Service ab 19,99€ pro Land.

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Im Video zeigen wir die wichtigsten Implikationen der EU-Verpackungsrichtlinie für Onlinehändler*innen.

Eines müssen Sie in jedem Fall beachten – unabhängig ob Sie unter die Mindestmengen fallen oder nicht.

In jedem Fall sollten Sie exakte Aufzeichnungen darüber führen, wie viele Verpackungen Sie in welchem Land in Umlauf bringen – am besten aufgeteilt nach Materialtypen (Papier, Kunststoff, Metalle, etc.).

Das ist vor allem deswegen wichtig, um überhaupt bewerten zu können, ob für Sie Verpflichtungen zum Verpackungsrecycling vorliegen oder nicht. Generell gibt es regelmäßig Audits, um zu kontrollieren, ob Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen. Und einige Länder fordern eine jährliche Mengenmeldung Ihrer Verpackungsdaten, auch wenn Sie unterhalb der Freimengen für die Lizenzierung bei einem Recycling-System liegen.

Viele Onlinehändler*innen unterschätzen ihre Verpackungsmengen im Ausland.

Das durch die EU-Verpackungsrichtlinie vorgegebene Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung verpflichtet insbesondere sog. „Erstinverkehrbringer*innen“ in dem jeweiligen Land, d.h. diejenigen, die eine Verpackung erstmals auf den Markt bringen.

Im eigenen Land sind Onlinehändler*innen, die keine selbst produzierten Produkte verkaufen, dadurch in der Regel nur für ihre Versandverpackungen (inkl. Füllmaterial) verantwortlich. Für die Produktverpackung hingegen übernehmen die Hersteller*innen die Verantwortung. (Ausnahme: wenn Onlinehändler*innen Produkte aus dem Ausland importieren und im Inland verkaufen, sind sie als Importeur*innen auch im Inland für die Produktverpackungen verantwortlich.)

Wenn Onlinehändler*innen Produkte jedoch grenzüberschreitend an Kunden im Ausland liefern, sind Sie im jeweiligen Land Erstinverkehrbringer*in aller Verpackungen, also sowohl der Versand- als auch der Produktverpackungen. Häufig ist die Verpackungsmenge dadurch deutlich höher als man denkt. Führen Sie daher unbedingt Buch über alle von Ihnen in den jeweiligen Ländern in Verkehr gebrachten Verpackungen.

Eine Reform der EU-Verpackungsrichtlinie ist für 2021 geplant.

Die EU-Kommission möchte 2021 über eine Reform der EU-Verpackungsrichtlinie verhandeln. Auch die reformierte Richtlinie müsste dann wieder von allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht übernommen werden. Das könnte erneut zu erheblichen Anpassungen der Anforderungen an Onlinehändler*innen in jedem Land führen. Wie diese konkret aussehen werden ist heute noch nicht abzuschätzen. Durch steigende Recycling-Quoten und ambitionierte Klimaziele für die kommenden Jahrzehnte ist von einer Verschärfung auszugehen. Noch bis zum 6. Januar 2021 können alle EU-Bürger und Unternehmen über ein Online Portal Feedback an die EU-Kommission geben. Wir raten allen – besonders kleinen – Onlineshops dazu, diese Möglichkeit wahrzunehmen und sich gemeinsam mit uns für eine Entlastung hinsichtlich der hohen Bürokratie einzusetzen.

Übrigens: Mit unserem Compliance-Service halten wir Sie mit einem Abonnement jederzeit auf dem Laufenden über Ihre persönlichen Recyclingpflichten – auch wenn sich Gesetze ändern oder Ihr Unternehmen wächst. 

Wie sieht es in Nicht-EU Ländern aus? Gelten dort ähnliche Bestimmungen wie die EU-Verpackungsrichtlinie?

Ja. Auch in einigen Drittländern gibt es Gesetze, nach denen Onlinehändler*innen, die an Kund*innen in diese Länder liefen für das Recycling der Verpackungen in die Verantwortung gezogen werden. Wir bieten unseren Service deswegen insbesondere auch für Norwegen, Schweiz und Großbritannien an.

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben. Oder buchen Sie direkt unseren Europaweiten Compliance Service um alle Informationen zu bekommen, wie Sie Ihre Verpackungen europaweit nachhaltig bei Recycling-Systemen lizenzieren und Ihren Verpflichtungen aus der EU-Verpackungsrichtlinie sowie nationalen Gesetzen nachkommen können.

Sehr ähnlich wie die EU-Verpackungsrichtlinie und für viele Onlinehändler*innen nicht weniger relevant:

EU WEEE Richtlinie: Elektrogeräte international online verkaufen