Marktüberwachungsverordnung EU

Am 16. Juli 2021 ist die europäische Marktüberwachungsverordnung (MÜ-VO) vollständig in Kraft getreten. Sie soll verhindern, dass Verbraucher durch nicht EU-konforme Produkte in Gefahr geraten. Außerdem schafft sie bessere Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb. Hier erfahren Sie, welche Bedeutung die neue EU-Verordnung für den Onlinehandel hat.

Martktüberwachungsverordnung kurz und knapp:

  • Mehr Aufgaben für Wirtschaftsakteure
  • Erhöhte Verpflichtung von Fulfillment-Dienstleistern
  • Vergrößerter Handlungsspielraum von Behörden

Bereits seit dem 01. Januar 2021 gelten einzelne Bereiche der EU-Verordnung 2019/1020. Seit dem 16. Juli 2021 gelten nun alle Teile der Marktüberwachungsverordnung. Konkret geht es darum, den europäischen Markt zu überwachen und die Konformität von Produkten zu gewährleisten.

Deutschland hat das Marktüberwachungsgesetz (MüG) als Antwort auf die europäische MÜ-VO verabschiedet. Das Gesetz stimmt inhaltlich mit der Marktüberwachungsverordnung überein. Es ist ebenfalls am 16. Juli 2021 in Kraft getreten.  

Was das für den Onlinehandel genau bedeutet, erfahren Sie im Folgenden.

Warum tritt die Marktüberwachungsverordnung in Kraft?

Die Marktüberwachungsverordnung dient vor allem dem Verbraucherschutz und dem fairen Wettbewerb. Sie soll vor gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Produkten schützen. Händler, die unsichere Produkte anbieten und sich nicht an die Marktverhaltensregeln halten, müssen mit negativen Konsequenzen rechnen. Damit wird auch Nachhaltigkeits-Compliance immer wichtiger. Wir unterstützen Sie bei Ihren Anliegen rund um die Marktüberwachungsverordnung.

Was ist das Ziel der Marktüberwachungsverordnung?

Durch die Marktüberwachungsverordnung soll der europäische Binnenmarkt stärker überwacht werden. Produkte, die unter die sogenannten Harmonisierungsvorschriften fallen, werden seit dem 16. Juli 2021 besser überwacht.

So soll dafür gesorgt werden, dass nur konforme Produkte auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden. Produkte dürfen weder Gesundheit und Sicherheit der Nutzer gefährden. Noch dürfen sie gegen Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU verstoßen.

Das übergeordnete Ziel der Marktüberwachungsverordnung ist der Schutz des öffentlichen Interesses. Besonders geschützt werden:

  • Gesundheit und Sicherheit im Allgemeinen,
  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,
  • Verbraucher- und Umweltschutz, sowie
  • Andere geschützte öffentliche Interessen.

Außerdem bietet die MÜ-VO einen Rahmen für Kontrollen von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen.

Marktüberwachungsverordnung verpflichtet Onlinehandel

Von der neuen EU-Verordnung sind Produkte ab dem Moment betroffen, an dem sie auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden. Für den Onlinehandel bedeutet das: Sobald Sie als Onlinehändler Versand in ein oder mehrere EU-Mitgliedstaaten anbieten, müssen Sie alle Aspekte der Marktüberwachungsverordnung bedacht haben.

Als ein wichtiger Aspekt von Produktcompliance wächst auch die Bedeutung von Verpackungsgesetzen und der WEEE-Richtlinie. Mit unserem digitalen Beratungsservice stellen wir Ihnen individuelle Checklisten zusammen. So können Sie sicher sein, in jedem EU-Land die richtigen Vorkehrungen getroffen zu haben.

Worum müssen sich Onlinehändler kümmern?

Die Marktüberwachungsverordnung definiert sogenannte „Wirtschaftsakteure“. Ein Produkt darf nur auf dem europäischen Markt angeboten werden, wenn ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur für das Produkt verantwortlich ist.

Wirtschaftsakteure sind in der EU niedergelassene Hersteller, Einführer, Bevollmächtigte oder Fulfillment-Dienstleister.

Die Aufgabe des Wirtschaftsakteurs besteht darin, mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenzuarbeiten und die Behörden über jegliche Vorfälle zu unterrichten.

Seit dem 16. Juli 2021 muss das Produkt, die Produktverpackung, das Paket oder ein Begleitdokument speziell gekennzeichnet sein:

  • Der Name, der eingetragene Handelsname oder die eingetragene Handelsmarke des Wirtschaftsakteurs und
  • Die Kontaktdaten einschließlich der Postanschrift des Wirtschaftsakteurs müssen notiert sein.

Für alle in der EU angebotenen Produkte muss der Wirtschaftsakteur eventuelle EU-Konformitäts-, Leistungserklärungen sowie technische Unterlagen bereithalten können. So soll gewährleistet werden, dass diese Dokumente im Fall einer Überprüfung an die Marktüberwachungsbehörde übergeben werden können.

 

Die Mitgliedstaaten benennen die Marktüberwachungsbehörden. Sie berichten der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten von aktuellen Vorfällen.

Was ändert die MÜ-VO für Amazon Seller?

Amazon hat auf die Marktüberwachungsverordnung reagiert.

Seller, die über FBA (Fulfillment by Amazon) verkaufen, haben durch die MÜ-VO neue Kennzeichnungspflichten. Bislang war für entsprechende Produkte lediglich eine CE-Kennzeichnung verantwortet. Seit dem 16. Juli 2021 muss es für Produkte mit CE-Kennzeichnung eine Kontaktperson für Produktkonformität in der EU geben.

Zudem ist nun auch Amazon (sowie auch andere Marktplatzanbieter) in der Pflicht, die Konformität der Seller zu kontrollieren und mit Behörden zusammenzuarbeiten. Für Amazon Seller bedeutet die Marktüberwachungsverordnung somit zusätzliche Anreize, sich europaweit um die Produkt-Compliance zu kümmern.

Bei festgestellten Verstößen eines Sellers gegen geltende EU-Richtlinien müssen Verkäufer auf Amazon damit rechnen, dass ihr Amazon Konto gesperrt wird.

Welche Strafen drohen Onlinehändlern?

Die genauen Sanktionen legen die Mitgliedstaaten selbst fest. In Deutschland kann es zu Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen kommen.

Bei Nichteinhaltung der MÜ-VO kann die Marktüberwachungsbehörde dafür sorgen, dass das Produkt vom Markt genommen wird bzw. zurückgerufen wird. Alternativ wird der Verkauf verboten oder eingeschränkt. Außerdem hat die Behörde das Recht, die Öffentlichkeit, die EU-Kommission und andere EU-Mitgliedstaaten zu informieren.

So sorgt die neue EU-Verordnung dafür, dass Onlinehändler, die nicht alle Aspekte der Kennzeichnungspflicht bedacht haben, mit starken Einschränkungen zu rechnen haben. 

Weitere Neuerungen, die 2021 auf Onlinehändler zukommen, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst. 

Appell an die Verantwortung des Onlinehandels

Durch die Marktüberwachungsverordnung sollen neben Amazon und andere große Händler aus Übersee dazu verpflichtet werden, Verantwortung für ihr Handeln innerhalb der EU zu übernehmen. Doch auch für alle anderen Onlinehändler ist es wichtiger denn je, alle Marktverhaltensregeln auf dem Schirm zu haben und sich an die Spielregeln zu halten.

 

Gerne steht Ihnen ecosistant mit Rat und Tat zur Seite, um all Ihre Verpflichtungen im Bereich der Nachhaltigkeit-Compliance zu erfüllen.