In verschiedenen europäischen Ländern gibt es sie bereits oder steht kurz vor der Einführung – die EPR – Extended Producer Responsibility für Textilprodukte.  In den Niederlanden wird die Textil-EPR nun im Jahr 2023 auch Realität.

Hersteller oder Importeure von Textilien – aber auch Fashion-Onlineshops, die aus dem Ausland an niederländische Endverbraucher liefern – werden ab diesem Jahr verpflichtet, sich mit der Kreislaufwirtschaft ihrer Produkte auseinander zu setzen und insbesondere, was nach Nutzung dieser damit passiert.

Doch was genau ändert sich an den Regeln bezüglich der Textil-EPR in den Niederlanden ab 2023? Und was bedeutet das überhaupt? Müssen Onlinehändler nun aktiv werden?

Was ist EPR – oder auch Textil EPR?

EPR steht für Extended Producer Responsibility – auf Deutsch die erweiterte Herstellerverantwortung.

Die Extended Producer Responsibility macht Produzenten und Importeure für den gesamten Kreislauf eines Produkts verantwortlich, bis hin zur Abfallphase. Damit sollen Unternehmen dazu angeregt werden, einen großen Anteil an Abfällen – in diesem Fall an Textilien – wiederzuverwerten, zu recyceln und als neuen Rohstoff zur Verfügung zu stellen. Auch andere Branchen wie Autoreifen, Autos, Matratzen, Verpackungen, sowie Elektrogeräte und Batterien arbeiten in vielen Ländern mit EPR.

Wie sehen Regeln zur Textil-EPR in Europa aktuell aus?

Bisher gab es die EPR für Textilien innerhalb Europas nur in Frankreich, sowie auf freiwilliger Basis auch in Belgien. In Deutschland gibt es entsprechende Regelungen für Verpackungen, WEEE und Batterien. Das haben wir bereits in diesem Beitrag thematisiert:

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Welche Neuerungen gibt es in den Niederlanden 2023?

Aktuell gibt es diese Textil-  EPR – also die Verpflichtung sich auch um die Entsorgung der Textilien die man als Hersteller in Umlauf bringt – so in den Niederlanden noch nicht. Bisher konnte man Waren aus Textilien in das Land einführen, ohne sich darum kümmern zu müssen, was nach deren Nutzung ggfl. mit ihnen passiert.

Das ändert sich in diesem Jahr – vorraussichtlich ab dem 01.07.2023.

Welche Folgen hat das für Verbraucher und Unternehmen?

Verbraucher haben erstmal keinen direkten Nutzen oder Schaden aus dieser Neuerung. Die EPR nimmt allerdings Einfluss auf die Textilindustrie. Verbraucher können daher nun ihre Textilien bei Sammelstellen abgeben und so eine Wiederverwendung sicherstellen, statt sie einfach wegzuwerfen. Umso besser dieses System genutzt wird, desto besser der Impact auf unsere Umwelt.

Textilhersteller oder – importeure sowie Fashionbrands, die in die Niederlande versenden, sind voraussichtlich ab diesem Datum mitverantwortlich für die Entsorgung der in den Markt eingeführten Produkte. Das bedeutet, dass Bekleidungshersteller die Sammel-, Recycling-, Wiederverwendungs- und Abfallphase der Produkte, die sie auf den Markt bringen, sicherstellen müssen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Der Erlass der Textil EPR gilt für alle Unternehmen die professionell Kleidung auf dem niederländischen Markt anbieten. Also alle Hersteller und Importeure, sowohl von Verbraucherkleidung, Arbeits- und Unternehmenskleidung als auch Tisch-, Bett-, Tafel- und Haushaltswäsche. Zusätzlich spielt es keine Rolle ob die Textilien an ein Unternehmen (B2B) oder an Endverbraucher (B2C, D2C) angeboten werden.

Dies gilt auch für Textilien mit Recyclinganteil.

Ausgenommen von der Verordnung sind niederländische Secondhand-Läden, weil diese Kleidung bereits auf dem Markt existiert. Und Unternehmen aus den Niederlanden, welches Grundstoffe zur Herstellung liefert – also keine Endprodukte verkauft.

KURZ– Die Textil-EPR gilt für alle Unternehmen die Kleidung auf dem niederländischen Markt verkaufen, egal ob an private oder gewerbliche Endverbraucher.

Betroffen von der neuen Gesetzgebung sind also konkret:

  • Label-/Markeneigentümer, welche in den Niederlanden ansässig sind und ihre Produktion selbst kontrollieren
  • (Online-) Einzelhändler aus der Niederlande, die Kleidung/Textilien unter eigener Marke verkaufen
  • Importeure von Kleidung/Textilien an andere Unternehmen
  • Online-Händler (mit Sitz und Lager außerhalb der Niederlande) die an niederländische Verbraucher liefern (bspw. Amazonhändler)

Das gilt also auch für ausländische Online-Händler die mit Textilien auf dem niederländischen Markt unterwegs sind!

Was muss ich machen, wenn ich betroffen bin?

Hersteller oder Importeur im Sinne des EPR-Textilerlasses sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Verbraucher ihre Produkte jederzeit und überall in den Niederlanden kostenlos an einer Sammelstelle abgeben können.

Außerdem müssen Sie nachweisen, was mit den Textilabfällen passiert, bzw. dass diese ordnungsgemäß gesammelt und recycelt werden.

Zusätzlich muss jährlich berichtet werden, welche Menge an Textilien, auf den niederländischen Markt eingeführt werden und ob und wie die Ziele für Sammlung, Recycling und Wiederverwendung erreicht wurden.

Derzeit sind die Kommunen für das Sammeln und die Kosten der Verwaltung von Alttextilien ihrer Einwohner verantwortlich. Mit der Einführung der EPR liegt die Verantwortung nur noch beim Hersteller. Sie zahlen für die Abfallentsorgung. Modeketten werden für das Sammeln und Recyceln von weggeworfener Kleidung verantwortlich.

In der Praxis geschieht das über die Registrierung bei einem gesetzlich genehmigten EPR-System. Das gilt auch für ausländische Onlinehändler. Diese brauchen zusätzlich allerdings einen Bevollmächtigten aus der Niederlande, welcher die entsprechenden Produkte und Mengen für sie anmeldet.

Bei Fragen oder wenn Sie Hilfe beim Finden eines Bevollmächtigten brauchen, stehen wir gern beratend zur Seite.

Was ist das Ziel dieser EPR?

Ziel der Einführung der EPR ist laut der Regierung, dass 50% der Freisetzung auf dem niederländischen Markt bis 2025 recycelt werden sollen. Bis 2030 soll das sogar auch 75% erhöht werden. Aktuell werden lediglich 35% aller Textilien wiederverwendet.

Vorraussichtlich tritt diese EPR (Uitgebreide productionntenverantwoordelijkheid, UPV) für Textilien am 1. Juli 2023 in Kraft.

Doch ACHTUNG –  Diese Datum ist vorbehaltlich der Verabschiedung der Maßnahme durch das Ober- und Unterhaus des Parlaments, der Proklamation der Ratsordnung oder des Ministerialerlasses und der Veröffentlichung im Staatsblad (Staatsanzeiger, in Niederländisch).

Alle News rund um die Themen (Textil-) EPR, Verpackungsgesetze und nachhaltiger- bzw. gesetzeskonformer Versand innerhalb Europas bekommen Sie hier.

Und wir liefern natürlich nicht nur Informationen – Wir helfen im Premium Service auch, diese Regeln einzuhalten und umzusetzen.