Mit dem Gesetz Nr. 807 vom 09.06.2020 zur Änderung des Umweltschutzgesetzes wird in Dänemark am 01.01.2025 die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Kraft treten.
Bisher wurde in Dänemark, anders als in allen anderen EU-Ländern, die EPR-Beteiligung ausschließlich über eine Steuer und auch nur für in-Dänemark ansässige Unternehmen erhoben. Das ändert sich nun.

EPR Dänemark: Wer trägt die Herstellerverantwortung?

Nach dem Entwurf des ersten Teils der Verpackungsverordnung wird eine Registrierungs- und Meldepflicht für Unternehmen wie folgt definiert:

Hersteller: Jede natürliche oder juristische Person, unabhängig von der Art des Verkaufs, einschließlich des Fernabsatzes, die:

a) in Dänemark niedergelassen ist und Verpackungen in Dänemark abfüllt oder abfüllen lässt und diese abgefüllten Verpackungen unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet, mit Ausnahme der Buchstaben d und e.

b) in Dänemark niedergelassen ist und in Dänemark Verpackungen abfüllt oder abfüllen lässt und diese gefüllten Verpackungen vertreibt und nicht unter Buchstabe a fällt, mit Ausnahme der Buchstaben d und e.

c) in Dänemark niedergelassen ist und gefüllte Verpackungen einführt und vertreibt.

d) in Dänemark niedergelassen ist und Serviceverpackungen oder Mehrwegverpackungen importiert oder herstellt und diese vertreibt.

e) in Dänemark niedergelassen ist und Einweg-Getränkebehälter und -becher aus Kunststoff einführt oder herstellt und vermarktet, die nicht dafür ausgelegt und bestimmt sind, an der Verkaufsstelle befüllt zu werden.

oder

f) in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Drittland ansässig ist und im Wege des Fernabsatzes Verpackungen oder befüllte Verpackungen zu gewerblichen Zwecken vertreibt.

EPR Dänemark: Ein Ausblick

In Dänemark soll die Herstellerverantwortung für Verpackungen spätestens am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Obwohl ein Gesetz verabschiedet und genehmigt wurde, steht die endgültige Rechtsverordnung noch aus, in der die konkreten Regelungen zu den Registrierungs- und Meldepflichten der Unternehmen, zu den finanziellen Verantwortlichkeiten und zur Rollenverteilung zwischen den beteiligten Parteien festgelegt werden. Die Rechtsverordnung, die voraussichtlich in mehreren Schritten erlassen wird, soll schrittweise ab dem Frühjahr 2023 bis Anfang 2025 veröffentlicht werden.

Quelle: producentansvar.dk

Fazit

Dänemark wird erstmals eine umfassende Herstellerverantwortung für Verpackungen einführen, die bis zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Die erwartete Registrierungsanforderung soll ab dem 1. April 2024 umgesetzt werden. Diese Initiative zielt darauf ab, den Verbrauch von Verpackungen zu reduzieren, indem die Erfassung, das Recycling und die Wiederverwendung verschiedener Verpackungsmaterialien gefördert werden. Diese Verantwortung erstreckt sich auf sämtliche Arten von Verpackungen, unabhängig von Material, Form oder Verwendungszweck.

Im Rahmen dieser erweiterten Herstellerverantwortung wurden Umweltziele bezüglich der Sammlung und des Recyclings von Verpackungsmaterialien verstärkt. Dies unterstreicht das gemeinsame Engagement für einen nachhaltigeren und ökologisch verantwortlichen Ansatz im Verpackungsbereich.

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