EPR Schweden 2024: Das ist neu

Schweden zeigt allen, wie EPR laufen kann: Die schwedische Regierung hat eine umfassende Änderung in der Verordnung zur Herstellerverantwortung für Verpackungen, die ab 2024 vollständig wirksam wird, beschlossen. Diese Veränderungen betreffen eine Vielzahl von Akteuren, einschließlich der Kommunen, Produzenten, Herstellerverantwortungsorganisationen (PROs) und der schwedischen Umweltschutzbehörde. Ziel dieser neuen Regelungen ist es, das Recycling zu erleichtern und effizienter zu gestalten, wodurch der Bedarf an neuen Rohstoffen verringert und CO2-Emissionen reduziert werden sollen.

Folgende Akteure sind von den Änderungen betroffen und finden sich mit neuer Rollenverteilung und neuen Verantwortlichkeiten wieder:

EPR Schweden: Gemeinden im Fokus

Ab dem 1. Januar 2024 übernehmen die Gemeinden und Kommunen die operative Verantwortung für die Sammlung von Verpackungsabfällen aus Haushalten und ausgewählten Geschäften. Sie spielen auch eine entscheidende Rolle bei der Information über präventive Maßnahmen und die richtige Sortierung von Verpackungsabfällen. Bis spätestens zum 1. Januar 2027 müssen alle Kommunen ein Haustürabholungssystem für Verpackungsabfall einführen. Dabei erfolgt die Sammlung nach Materialtypen wie Papier, Kunststoff, Metall und Glas. Zudem müssen sperrige Verpackungsabfälle sowie Materialien wie Holz, Keramik und Textilien an zugänglichen Sammelstellen oder Recyclingzentren der Gemeinden gesammelt werden.

EPR Schweden: Gemeinden im Fokus
Foto von Vasily Baranov

EPR Schweden: Produzenten und PROs im Wandel

Sämtliche Hersteller von Verpackungen sind verpflichtet, einer anerkannten Herstellerverantwortungsorganisation (Producer Responsibility Organization, bzw. PRO) beizutreten oder eine solche zu gründen. Die Tätigkeiten dieser Organisationen müssen von der schwedischen Umweltschutzbehörde genehmigt werden. Hersteller sind zudem dazu verpflichtet, sich im Register der Umweltschutzbehörde zu registrieren und an einem Rücknahmesystem teilzunehmen.

EPR Schweden: Neue Richtlinien für Pfandsysteme

Die aktualisierte Verordnung umfasst auch Bestimmungen für Pfandsysteme, wie sie bei Flaschen und Dosen angewendet werden. Die Verantwortung für diese Systeme wurde ab dem 1. Januar 2023 von der schwedischen Landwirtschaftsbehörde auf die schwedische Umweltschutzbehörde übertragen. Bestehende Systeme können ihre Genehmigung bis zum 1. Januar 2027 behalten, danach werden sie gemäß den neuen Richtlinien neu bewertet.

Fazit

Diese weitreichenden Veränderungen unterstreichen Schwedens Engagement für Umweltschutz und Recycling. Für Unternehmen, die Produkte an Endkunden in Schweden vertreiben, ist es von entscheidender Bedeutung, sich dieser neuen Verantwortung bewusst zu sein und entsprechend zu handeln. Die EPR Schweden 2024-Verordnung ist nicht nur eine Veränderung, sondern ein großer Schritt in Sachen Verpackungsverantwortung, der dazu beitragen wird, die Umweltauswirkungen erheblich zu reduzieren.

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