Gemäß VerpackG muss man in Deutschland Verpackungen bei einem Dualen System lizenzieren. So finanzieren Hersteller, Importeure und Händler hierzulande das Verpackungsrecycling. Viel bequemer ist es natürlich, wenn die Verpackungen vorlizenziert sind, sodass man sich um nichts mehr kümmern muss. Aber geht das überhaupt?

Vorlizenzierte Verpackungen kaufen: geht das?

Eine häufige Frage, die wir von Online Händlern bekommen ist, ob bzw. wo sie ihre Verpackungen vorlizenziert erwerben können. Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der die Verpackung befüllt bzw. in dessen Namen die Verpackung befüllt wird, für die Lizenzierung verantwortlich ist. Es gibt hiervon jedoch auch eine Ausnahme. Dazu müssen wir uns zunächst ansehen, welche unterschiedlichen Arten von Verpackungen es nach dem VerpackG gibt. Die wichtigsten sind Produktverpackung, Versandverpackung und Serviceverpackung. Da die Begrifflichkeiten etwas verwirren können, versuchen wir es hier mit anschaulichen Beispielen nahezubringen:

Was ist eine Produktverpackung?

Als Produktverpackung bzw. Verkaufsverpackung bezeichnet man alle Verpackungen, die direkt das Produkt umfassen. Ist beispielsweise ein Gerät in einer Plastiktüte eingeschweißt, mit Styropor stabilisiert in einer Papierschachtel verpackt, so zählen all diese Bestandteile zur Produktverpackung. In Deutschland sind all jene Produktverpackungen lizenzierungspflichtig, die typischerweise dem Endverbraucher mit Ware befüllt angeboten werden.

Auch Weinflaschen, Zahnpastatuben, Sprühdosen oder Waschmittelbehälter gelten somit als Produktverpackung. Selbst Kleiderbügel zählen hierzu, wenn sie zusammen mit der Kleidung verkauft werden. Würde man hingegen den Kleiderbügel als Produkt verkaufen (z. B. in einer Verpackung mit 10 Kleiderbügeln), so wäre wiederum die Verpackung, in der sich die Kleiderbügel befinden, die Produktverpackung.

Produktverpackungen - kann man vorlizenzierte Verpackungen kaufen?
Beinahe jedes Produkt, das wir kaufen, befindet sich in einer Verkaufsverpackung

Auch die sog. Umverpackung zählt zu dieser Kategorie. Das ist eine Verpackung, die mehrere Produkte für den gemeinsamen Verkauf zusammenfasst. Beispielsweise die Papier- oder Plastikverpackung, die Flaschen oder Dosen im Sixpack zusammenhält.

Produktverpackungen können niemals vorlizenziert gekauft werden, allerdings muss man sie nicht selbst lizenzieren, wenn man sie von einem anderen Händler oder einem Hersteller mit Sitz in Deutschland erwirbt. Generell ist für die Lizenzierung der Produktverpackung derjenige verantwortlich, der diese zuerst in Deutschland auf den Markt bringt. Das ist in aller Regel der Hersteller selbst bzw. derjenige, in dessen Namen hergestellt wird. Sitzt der Hersteller im Ausland, so muss der Importeur in Deutschland die Lizenzierungspflicht übernehmen.

Was ist eine Versandverpackung?

Eine Versandverpackung ist gemäß ZSVR jede Verpackung, die den Versand von Waren an Endverbraucher ermöglicht oder unterstützt. Dazu zählen Versandkartons oder Umschläge, aber auch Füllmaterial, Klebeband oder Versandlabel. Nicht der Verpackungshersteller muss die Versandverpackung lizenzieren, sondern derjenige, der sie mit Waren befüllt. In aller Regel ist das der Online Händler selbst. Falls ein Fulfillment Dienstleister beauftragt wird, kann aber auch dieser der Lizenzierungspflicht unterliegen, sofern die Verpackungen Rückschlüsse auf den Fulfillment Dienstleister zulässt.

Versandverpackung - vorlizenzierte Verpackungen kaufen
Versandverpackungen können nicht vorlizenziert erworben werden

Nicht zu verwechseln ist die Versandverpackung mit der Transportverpackung. Als Transportverpackung bezeichnet man diejenigen Verpackungen, die zwischen für den Transport zwischen verschiedenen Geschäftsstellen oder Händlern verwendet werden und nicht beim Endverbraucher anfallen. Sollte eine Transportverpackung dennoch für den Weiterversand an einen Verbraucher verwendet werden, so ist diese als Versandverpackung lizenzierungspflichtig.

Was ist eine Serviceverpackung?

Die einzige Möglichkeit, vorlizenzierte Verpackungen zu kaufen, besteht bei den sog. Serviceverpackungen. Dabei handelt es sich um Verpackungen, die beim Befüllen mit Ware unmittelbar an den Verbraucher übergeben werden. Klassische Beispiele sind Coffee-to-go-Becher, Eisbecher oder die Tragetasche im Supermarkt. Insbesondere Ladengeschäfte oder Restaurants können also vorlizenzierte Verpackungen erwerben.

Nachhaltige alternativen zu Einwegplastik - Serviceverpackungen
Vorlizenzierte Verpackungen kaufen: geht nur bei Serviceverpackungen!

Bei Serviceverpackungen kann der Inverkehrbringer (z.B. Imbissbude) also die Lizenzierungspflicht auf den Vorvertreiber (z.B. Verpackungshersteller) übertragen und vorlizenzierte Verpackungen kaufen. Für die Übertragung der Pflicht benötigt man allerdings einen Nachweis. Das kann beispielsweise ein Hinweis auf Rechnung oder Lieferschein der Verpackungen sein, dass diese bereits bei einem Dualen System lizenziert sind.

Wichtig für die Definition als Serviceverpackung ist außerdem das Gebot der „räumlichen Nähe“. Die Befüllung der Verpackung muss in räumlicher Nähe des Verkaufsorts erfolgen, andernfalls gilt die Verpackung gemäß ZSVR nicht als Serviceverpackung. Bedeutet das nun, dass ein Pizzakarton im Restaurant eine Serviceverpackung ist, bei einer Essenslieferung jedoch nicht? Prinzipiell ja, denn gemäß ZSVR schließt ein „Transport auf öffentlichen Straßen“ den Charakter einer Serviceverpackung grundsätzlich aus. Um rechtliche Konsequenzen durch schwammige Definitionen zu vermeiden, würden wir auch Restaurants raten, alle Verpackungen selbst zu lizenzieren. Wo man eine günstige Verpackungslizenz bekommt – als Onlinehändler, aber auch als Restaurant, Café, Hersteller, Importeur, etc. – haben wir in diesem Artikel zusammengefasst:

Verpackungslizenz Kosten: die günstigsten Verpackungslizenzen für Onlinehändler

Wenn Sie besonders große Mengen an Verpackungen in Verkehr bringen, melden Sie sich gerne bei uns für ein individuelles Angebot.

Vorlizenzierte Verpackung in Österreich

Häufig werden wir auch gefragt, ob man vorlizenzierte Verpackungen für Österreich oder andere Länder kaufen kann. Tatsächlich unterscheiden sich die Verpackungsgesetze in jedem Land sehr stark voneinander. So gelten für Österreich komplett andere Regeln als für Deutschland, und ein Erwerb von vorlizenzierten Verpackungen ist prinzipiell nicht ausgeschlossen. Die Lizenzierung in Österreich kann mittels rechtsverbindlicher Erklärung an den Lieferanten übertragen werden. Die Österreichische Verpackungsverordnung sieht dazu in §8 (2) vor:

„Nimmt eine vorgelagerte Vertriebsstufe an einem Sammel- und Verwertungssystem für Haushaltsverpackungen teil, entfällt die Teilnahmeverpflichtung des Primärverpflichteten im jeweiligen Umfang. Der Primärverpflichtete hat dies mit einer rechtsverbindlichen Erklärung des jeweiligen vorgelagerten Herstellers, Importeurs, Abpackers oder Vertreibers, dass dieser für die Erfüllung der Verpflichtung sorgt, nachzuweisen. Diese rechtsverbindliche Erklärung hat die Angabe des Sammel- und Verwertungssystems, des Zeitraums und die Tarifkategorie sowie das Ausmaß der Beteiligung zu enthalten und ist zumindest jährlich oder bei einer wesentlichen Änderung abzugeben und kann insbesondere auf der jeweiligen Rechnung oder auf dem jeweiligen Lieferschein erfolgen. Primärverpflichtete haben die an sie übermittelten rechtsverbindlichen Erklärungen mindestens sieben Jahre aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen vorzulegen.“

Aber Vorsicht: Wenn dieselben Verpackungen dann in Deutschland oder im Ausland auf den Markt gebracht werden, müssen Sie diese dort erneut lizenzieren und zahlen dann im Prinzip doppelt. Vorlizenzierte Verpackungen in Österreich zu erwerben macht demnach nur in seltenen Fällen Sinn.

Übrigens wird in Österreich zwischen Verpackungen für Haushalte und Gewerbe unterschieden, wobei Händler beide Arten lizenzieren müssen. Die oben zitierte Regelung bzgl. der Vorlizenzierung von Verpackungen gilt explizit für Haushaltsverpackungen und nicht für gewerbliche. Eine detaillierte Beratung zu den Regelungen in Österreich und in anderen Ländern erhalten Sie, indem Sie unseren Compliance-Service buchen:

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Gebrauchte Verpackungen lizenzieren?

Kleine Händler greifen häufig auf gebrauchte Verpackungen zurück, indem sie erhaltene Verpackungen von anderen Shops einfach wieder verwenden. Muss man solche gebrauchten Verpackungen lizenzieren? Schließlich musste ja bereits der vorherige Shop diese lizenzieren? Prinzipiell nein, jedoch gilt auch hier die Pflicht, dass man einen Nachweis erbringen können muss, dass diese Verpackungen bereits lizenziert waren. Da das in der Regel kaum möglich ist (und zudem mindestens das Klebeband neu angebracht wird, d.h. lizenzierungspflichtig ist), sollten Sie auch hier besser selbst lizenzieren.

Ausnahmen: Verpackungen, die nicht lizenziert werden müssen

Jegliche pfandpflichtige Verpackungen fallen nicht unter die Lizenzierungspflicht bei den Dualen Systemen, da diese nicht für den Haushaltsmüll bestimmt sind. Dazu zählen insbesondere pfandpflichtige Einweg- oder Mehrwegfalschen bzw. -Dosen. Dasselbe gilt auch für Verpackungen von schafstoffhaltigen Produkten, die Verbraucher gesondert entsorgen müssen. Und zu guter Letzt sind Verpackungen natürlich nicht in Deutschland lizenzierungspflichtig, wenn sie an Kunden in Österreich oder generell im Ausland verkauft werden. In diesem Fall gelten die Bestimmungen der jeweiligen Zielländer.

Weitere nützliche Informationen für Inverkehrbringer von Verpackungen

Mehr Informationen zu Verpackungsgesetzen in Deutschland und Europa finden Sie hier:

Verpackungsgesetz

Und in den folgenden Blogartikeln:

Das Verpackungsregister einsehen: Kurzanleitung zum LUCID Register

Verpackungsgesetz in Frankreich: Recycling-Pflichten für Onlinehändler