Electronics on Amazon - electronic products in Amazon Box - WEEE-Nr. not accepted by Amazon

Wir haben bereits vor einiger Zeit darüber berichtet, dass Amazon wie auch andere Marktplätze nun verpflichtet sind, die EPR-Nummer der Seller zu prüfen. In der Realität führt das bei vielen Verkäufern besonders wenn es um Elektrogeräte geht zu Problemen. Die WEEE-Reg.-Nummer, die Amazon als Nachweis fordert wird häufig nicht akzeptiert. Was also tun, wenn Amazon plötzlich das Listing wegen falscher oder fehlender WEEE-Nummer sperrt?

Inhalt auf einen Blick:

Eines vorab: Wer Elektronik bei Amazon verkauft und sich am liebsten überhaupt nicht mit dem Thema WEEE und EPR auseinandersetzen möchte, kann auch direkt unser Team bei ecosistant kontaktieren. Wir unterstützen Online Seller leidenschaftlich gerne bei allen Themen und Prozessen rund ums Recycling und Herstellerverantwortung. Einfach hier klicken um uns zu kontaktieren. Ansonsten gerne weiterlesen und das Problem selbst in den Griff bekommen:

Amazon akzeptiert die WEEE-Nummer nicht wegen falscher Marke

Eine Besonderheit im Deutschen Elektrogesetz ist, dass Inverkehrbringer ihre Geräte je Marke registrieren müssen. Ebenso muss die jeweilige Marke laut Stiftung ear zwingend auf dem Gerät angebracht sein. Die Stiftung ear schreibt dazu:

Die Marke ist das entscheidende Merkmal, mit der ein Elektrogerät eindeutig einem Hersteller zugeordnet werden kann. Sofern Ihr Unternehmen mit mehreren Marken registriert werden möchte bzw. Elektrogeräte unter mehreren Marken in Verkehr bringt, ist dafür jeweils eine Registrierung je Marke und Geräteart zu beantragen.

Die Marke muss keine eingetragene Marke im Sinne des Markenrechts sein. Es kann z.B. der Firmenname verwendet werden, falls keine eingetragene Marke existiert. […]

Die im Registrierungsverfahren angegebene Marke muss nach § 9 ElektroG auf dem Elektrogerät selbst aufgebracht sein. 

Dementsprechend prüft auch Amazon, ob die vom Seller hinterlegte WEEE-Reg. Nr. mit der bei der Stiftung ear registrierten Marke übereinstimmt. Gibt es Abweichungen, so wird die WEEE-Nummer von Amazon abgelehnt und Amazon sperrt das Listing.

Da die Prüfung automatisiert abläuft, ist es umso wichtiger darauf zu achten, dass die Marke sowohl im Listing als auch bei der Behörde identisch hinterlegt sind. Einfache Abweichungen wie ein fehlendes Leerzeichen (iPhone vs. i_Phone) könnten bereits die Sperrung zur Folge haben. Außerdem kommt es häufig zu Problemen, wenn man beispielsweise „Apple“ als Marke bei der Stiftung ear registriert hat, seine Produkte bei Amazon aber unter der Marke „iPhone“ verkauft. Rechtlich wäre das zwar legitim, aber der Amazon-Algorithmus geht hier sehr stupide vor.

Betroffene Amazon Seller können die folgenden Strategien anwenden:

Den WEEE-Registrierungsbescheid an Amazon schicken

Nach erfolgreicher Markenregistrierung erhält der Seller oder dessen WEEE-Bevollmächtigter einen Registrierungsbescheid von der Stiftung-ear. Auf diesem offiziellen Bescheid bestätigt die Behörde dem Seller seine rechtskonforme Registrierung der Marke zu seiner Geräteart.

Wenn Amazon die WEEE-Nummer des Verkäufers ablehnt, hilft es in vielen Fällen, den WEEE-Registrierungsbescheid an den Support oder direkten Ansprechpartner von Amazon zu schicken. Empfehlenswert ist es, auch Produktfotos, die belegen, dass die registrierte Marke auch auf dem Produkt angebracht ist, beizulegen. Das ist häufig die einfachste und schnellste Lösung für das Problem – allerdings natürlich nur, wenn die Marke auch mit der registrierten Marke übereinstimmt.

Die Marke für das Listing bei Amazon ändern

Für jedes Produkt wird bei der Erstellung des Listings auch der Markenname bei Amazon abgefragt. Die Marke, die hier ausgewählt wurde, muss für Amazon auch zwingend mit der bei der Stiftung ear registrierten Marke übereinstimmen.

Das bedeutet, wer z. B. ein iPhone auf Amazon unter der Marke „iPhone“ gelistet hat, aber bei der Stiftung ear die Marke „Apple“ registriert, ist zwar theoretisch rechtskonform nach dem ElektroG in Deutschland unterwegs, bekommt aber trotzdem Schwierigkeiten beim Verkauf auf Amazon.

In diesem Fall kann es ein Quick-Fix sein, die Marke für bestehende Listings nachträglich zu ändern, sodass diese mit der registrierten WEEE-Marke übereinstimmt. Der Amazon Seller-Support, Amazon-Consultants, oder ggf. auch das folgende Video können dabei behilflich sein:

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Für neue Listings oder auch für Seller, die erstmalig anfangen auf Amazon zu listen, ist es sehr wichtig, dass sie diesen Hinweis unbedingt beachten. Die Marke auf Amazon muss immer identisch zu der bei der Stiftung ear registrierten Marke sein, und diese muss wie oben geschrieben der Marken- oder Herstellerbezeichnung entsprechen, die auf dem Gerät anzubringen ist.

Die zu Amazon identische Marke bei der Stiftung ear registrieren

Eventuell sprechen strategische Gründe dafür, die bei Amazon angegebene Marke nicht nachträglich zu ändern, z.B. wegen SEO oder um höher auf Amazon gelistet zu werden.

In diesem Fall kann es helfen, die Marke(n) zusätzlich bei der Stiftung ear zu registrieren. Um beim Beispiel Apple zu bleiben: Wer „Apple“ bereits als Marke registriert hat, aber die Produkte bei Amazon unter den spezifischeren Marken „iPhone“, „MacBook“, etc. listen möchte, der kann neben Apple auch diese Marken zusätzlich bei der Stiftung ear registrieren. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, solange die Vorgaben aus §9 ElektroG eingehalten werden.

Dennoch sollten Seller beachten, dass pro Marke Gebühren erhoben werden und ggf. auch zusätzlicher administrativer Aufwand notwendig wird. Außerdem dauert ein Markenantrag mehrere Wochen bis Monate. Um unnötig lange Wartezeiten und Umsatzausfälle zu vermeiden, lohnt es sich vorauszuplanen und sich frühzeitig mit einem Experten auszutauschen.

Die WEEE Nummer ist in der falschen Geräteart registriert

Neben einer falschen Marke ist ein weiterer häufiger Grund für das gesperrte Listing, dass die Produkte in der falschen Geräteart registriert wurden. Zur Erinnerung: Die Stiftung ear unterscheidet im Einklang mit der Harmonisierung der EU WEEE-Richtlinie zwischen 6 Kategorien von Geräten: Übersicht der Geräte Kategorien gemäß Stiftung ear. Bildquelle: Sitftung ear

Sehr häufig ordnen Seller ihre Geräte in die falsche Geräteart ein. Das passiert besonders oft bei Artikeln, die leuchten, sowie bei Geräten, die eigentlich den Abmessungen nach Kleingeräte sind, aber einen Bildschirm mit mehr als 100 cm² verbaut haben.

Aber auch Amazon scheint – jedenfalls berichten das viele Verkäufer – häufig falsche Annahmen über die Kategorien der Geräte zu haben. Hier lohnt es sich im Zweifel, sich an Amazon oder die Stiftung ear zu wenden bzw. auch wieder den WEEE-Registrierungsbescheid an Amazon zu schicken.

Im Zweifel lohnt es sich auch immer, bereits vor der Registrierung professionelle Hilfe von Experten oder WEEE-Bevollmächtigten einzuholen.

Amazon sperrt das Listing obwohl es gar kein Elektrogerät ist

Viele Verkäufer berichten unter anderem im Seller-Central Forum auch von Fällen, wo Listings wegen fehlender oder falscher WEEE-Reg.-Nr. gesperrt werden, obwohl diese gar keine elektronischen Komponenten haben und nicht unter das ElektroG fallen. 

Eine häufige Ursache scheint zu sein, dass man Produkte von Marken oder Herstellern verkauft, die hauptsächlich Elektrogeräte im Sortiment haben. So kann es vorkommen, dass ein PlayStation-Schlüsselanhänger fälschlicherweise von Amazon als Elektrogerät eingestuft wird.

Ähnliche Fälle treten aber auch auf, wenn man z.B. unter seiner Eigenmarke nicht-elektronisches Zubehör für elektronische Geräte verkauft. Vorsicht ist also geboten, wenn man beispielsweise Laptop-Tragetaschen, Display-Folien, oder sonstiges nicht elektronisches Zubehör verkauft.

Die einzige sinnvolle Lösung scheint in diesem Fall zu sein, sich an den Amazon-Support zu wenden und via Produktfotos und -infos Belege zu liefern, dass die Sperrung fälschlicherweise erfolgt ist. Wenn die Produkte nicht unter das ElektroG fallen, können leider auch wir oder die Stiftung ear wenig weiterhelfen.

Dennoch sollten Seller vorab gut prüfen, ob ihre Produkte tatsächlich keine WEEE-Nummer benötigen. Denn nicht selten sind in Produkten kleinste Komponenten verbaut, die bereits eine Registrierungspflicht nach dem ElektroG nach sich ziehen. Gängige Beispiele sind Produkte, die mit einem NFC-Chip, mit kleinen LED-Lämpchen, oder sonstigen elektronischen „Gimmicks“ ausgestattet sind.

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